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seit 2006 beantwortete das Bundespresseamt Ihre Fragen auf dieser Plattform im Auftrag der deutschen Bundeskanzlerin. Im Zuge einer Neustrukturierung entwickelt das Bundespresseamt sein originäres Angebot weiter im Sinne eines Bürgerservices mit Dialogmöglichkeiten. Auf dieser Plattform wurden am Montag, den 30. April 2018, die letzten drei Fragen beantwortet. Neue Beiträge und Kommentare werden nicht mehr veröffentlicht.

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Ihr Moderationsteam

Abstimmungszeit beendet
Autor J. Wimmer am 21. August 2017
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Bildung

Rückstellung der Einschulung

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,

ich würde gerne wissen, wie es um die Rückstellung bei der Einschulung von Kindern aussieht.
Ich selbst bin Mutter zweier Kinder und finde es nicht richtig, dass ich mein Kind mit gerade mal sechs Jahren auf jeden Fall in die Schule schicken muss, obwohl mein Kind erhöhten Förderbedarf hat und es ihm sicherlich gut täte ein Jahr länger in den Kindergarten zu gehen anstatt so früh eingeschult zu werden.
Hier wurde im Koalitionsvertrag festgelegt, dass hier eine neue Regelung stattfinden soll und zwar eine Einschulung nach Entwicklungsstand und einer möglichen Rückstellung die sich hieran orientiert. Ist hier in der nächsten Zeit mit einer konkreten Veränderung zu rechnen?

Mit freundlichen Grüßen
Jacqueline Wimmer