Sehr geehrte Frau Kanzlerin,
warum ist im Grundgesetz nirgends verankert, dass die Rechte des Einzlenen, der sich in Sekten befindet, höher gelten, als die der Sekte, die laut Grundgesetz dieselben Rechte wie der einzelne Mensch hat (da die Grundrechte ihrem Wesensgehalt nach auf sei angwendet werden könne)- nur dass sie eben durch ihre Mitgliederzahl und das überliegende System mächtiger ist, und dadurch automatisch mehr Rechte als der einzelen Mensch hat? Ja im prinzip mehr Rechte als das Rechtssystem selbst?
Warum ist ein Sektenausstieg mit Professsioneller Hilfe überhaupt NÖTIG? Da ist doch der Punkt schon überschritten, abe dem man von Menschenrechtsgerechter Gesetzgebung reden kann.
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