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Autor Erhard Jakob am 28. April 2010
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Innenpolitik

Souveränität der Gerichte

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,
sehr geehrte Frau Dr. Angela Merkel (CDU),

in Hinblick auf den *Sächsische Zeitung* - Artikel
*Gericht rügt Personalpolitik des Justizministeriums*
von Karin Schlottmann vom 28.04.10 auf Seite 6
möchte ich Ihnen meinen Leserbrief
zur Kenntnis bringen und
eine Frage stellen.

***
Aus meiner Sicht sollte die Personalpolitik der Gerichte
generell auf den Prüfstand.

Es heißt doch immer, dass wir in einer Demokratie leben, die auf
drei Gewalten (Legislative, Exekutive und Judikative) basiert.
Doch wenn die Richter nicht vom Souverän - dem Volk -
sondern von der ersten Gewalt (Justizministerium)
ein- und abgesetzt werden können, was ist das
dann für eine Demokratie bzw.
Dreigewaltenteilung?

Dann gilt doch:
*Wessen Brot ich ess - dessen Lied ich sing*!

Das gleiche gilt, wenn der Justizminister (1. Gewalt)
gegenüber dem Staatsanwalt (2. Gewalt)
weisungsbefugt ist.

Wenn sich ein Justizminister der Falschbeurkundung im Amt
schuldig macht und das betreffende Opfer erstattet
Strafanzeige. Dann wird doch der Justizminister
logischerweise den Staatsanwalt anweisen,
das eingeleitete *Vor*Ermittlungs-
verfahren einzustellen.

Das hat dann doch aber nichts mehr mit einer Demokratie
bzw. Drei - Gewaltenteilung zu tun? Oder?

In der Hoffnung, dass meine Frage den langen Weg
auf *DirektzurKanzlerin.de* bis zu Ihnen schafft
und Sie diese zeitnah beantworten, verbleibe
ich mit den besten Grüßen und Wünschen
als Ihr Wähler

Erhard Jakob
Pfefferkuchen-Stadt Pulsnitz

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