Die Bevölkerungsentwicklung hat gewaltige Auswirkungen. Gleichwohl ruft die Bundeskanzlerin vor dem zweiten Demografiegipfel dazu auf, den demografischen Wandel nicht als Bürde, sondern als Chance zu sehen.
Es geht um einen offenkundigen Widerspruch
und eine schwerwiegende Anschuldigung.
Am 27.12.2010 hat der Justizminister von Sachsen im Rahmen einer *Kleinen Anfrage* mitgeteilt, dass Gerichtsformulare mit der Kennung *....Waldheim* 1991 das erste Mal gedruckt und verwendet wurden.
Das würde dafür sprechen, dass das Vergleichsprotokoll AZ:
? C 245/91 Riesa; 20.02.92, welches ich vom Bezirkskirchenamt Dresden erhalten habe und der erste Justizminister von Sachsen am 29. März 1995 gegenüber dem Landtag für richtig beschieden hat, auch richtig ist.
Im Juli 2011 teilte mir der Detektiv Thomas Sindermann (Sohn von Horst S.) fernmündlich mit, dass seine relativ hoch versicherte Auskunft vom 20.11.1995: *Formulare mit der Kennung >...Waldheim< wurden im Jahre 1994 das erste Mal
gedruckt* richtig ist.
Wenn diese Auskunft richtig sein sollte, würde das im Gegenschluss bedeuten, dass der Justizminister Herr Dr. Jürgen Martens (FDP) dem Parlament die Unwahrheit gesagt hat. Und der damalige Justizminister Herr Dr. Steffen Heitmann (CDU)
ein gefälschtes Gerichtsprotokoll für richtig beurkundet hat.
Meine Bemühungen, Aufklärung zu erreichen, sind allesamt fehlgeschlagen.
Wenn die Gerichtsprotokolle AZ: *? C 92/91 Riesa; 10.01.1992 und
? C 245/91 Riesa; 20.02.1992* tatsächlich gefälscht wurden, dann
ist die Straftat heute formaljuristisch verjährt. In Hinblick auf die
moralische Verjährung sieht das sicher etwas anders aus.
Das gleich gilt auch, wenn keine Gerichtsprotokolle gefälscht wurden.
Dann sollten die Leute, welche eine derartige Anschuldigung in
den Raum gestellt haben aber erklären, warum sie falsche
Auskünfte gegeben und falsche Urkunden
verschickt haben?
Noch nicht verjährt wäre zumindest der Sachverhalt mit der *Kleinen Anfrage*. Wenn der *Promi*-Detektiv Sindermann die Wahrheit gesagt haben sollte, dann hätte der Justizminister am 27.12.10 gegenüber dem Landtag die Unwahrheit gesagt (geschrieben). Ob das als Falschbeurkundung im Sinne als Verstoss gegen § 271 StGB zu werten ist, müssen Unparteiische feststellen.
Wenn der Justizminister die Wahrheit gesagt haben sollte, dann hätte sich der Detektiv nach meinem Rechtsverständnis der Verleumdung, Rufschädigung und falsche Verdächtigung einer Straftat schuldig gemacht.
Es wäre sicher für die Ehre und Würde der betreffenden Personen gut und richtig, wenn diese Sache in einer Podiumsdiskussion geklärt wird.
Hier könnte auch derjenige der hier offenkundig eine falsche Auskunft gegeben hat, erklären, wie es dazu kommen konnte.
Wenn der Justizminister am 27.12.10 die Wahrheit gesagt haben sollte, müßte vorallem Herr Sindermann erklären, warum er seinen Schuldbetrag in Höhe von 127.822,97 Euro noch nicht zum Ausgleich gebracht hat?
Seit 2004 sitzt auch die NPD im Landtag von Sachsen.
Seit dieser Zeit weiß auch diese Partei von dieser
Problematik, bzw. Politikum und macht sich da-
für stark, dass Sache unaufgeklärt bleibt und
nicht ans Licht der Öffentlichkeit kommt.
Ich fragte einen MdL (Name kann nachgereicht werden)
warum sich seine Partei nicht für die Aufklärung der of-
fenkundige Widersprüche und schwerwiegenden
Anschuldigung einsetzt?
Seine Antwort:
*Warum sollen wir eine Kuh schlachten,
wenn wir sie noch melken können?*
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am 07. Mai 2013
1.
am 08. Mai 2013
2.
am 08. Mai 2013
3.
am 09. Mai 2013
4.
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