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Beantwortet
Autor Klaus Fink am 27. März 2017
9910 Leser · 16 Kommentare

Die Kanzlerin direkt

Volksbegriffsdefinition und doppelte Staatsbürgerschaft

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin Dr. Merkel,

Sie haben vor kurzem ausgeführt: "Das Volk ist jeder, der in diesem Lande lebt".

Das würde in einer erweiterten Rechtsauslegung bedeuten, dass es überhaupt kein Volk mehr bei uns geben würde, denn es würde JEDER zum Volk gehören d.h. auch alle in Deutschland lebenden Ausländer, illegale Migranten und Asylbewerber.

Es wäre zur Klarstellung und Beruhigung von darüber besorgten Bürgern aus meiner Sicht sehr wichtig, Ihre damalige Definition des deutschen Volkes jetzt zeitnah richtigzustellen, damit kein falscher Eindruck entsteht bzw. verbleibt.
Oder sehen Sie es doch anders d.h. Ihre Aussage war ganz bewusst so gewählt ? Dann würde mich die Begründung hierzu interessieren.

Wie weit man den Begriff Volk bzw. Staatsvolk zieht ist ganz sicher keine Bagatellfrage sondern von großer Bedeutung, da u.a. im Art. 20 des GG bestimmt wird, dass alle Staatsgewalt vom deutschen Volk ausgeht.
Darüber hinaus beziehen sich im Staatsrecht viele weitere Grundgesetzartikel auf das Volk (z.B. das Wahlrecht).

In dem Kontext wäre auch noch zu klären, ob die doppelte Staatsbürgerschaft nach den jüngst gemachten negativen Erfahrungen nicht ganz dringend reformiert gehörte.

Sie erlaubt für Deutsch-Türken das Recht auf Demonstration in Deutschland, zum anderen das Wahlrecht in der Türkei.
Die führt zur Konfliktsituation mit allen negativen Folgen, die uns im Zusammenhang mit den jüngsten Erdogan-Attacken und Drohungen in letzter Zeit mit Wucht entgegenschlugen.
Besteht nicht auch diesbezüglich jetzt ein sehr dringender Handlungsbedarf ?

Mit freundlichen Grüßen
Klaus Fink

Antwort
im Auftrag der Bundeskanzlerin am 06. Mai 2017
Angela Merkel

Sehr geehrter Herr Fink,

vielen Dank für Ihre Frage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.

Die Rechtsbegriffe des Grundgesetzes „Staatsvolk“ und „deutsches Volk“ sind durch die deutsche Staatsangehörigkeit im Sinne von Artikel 116 des Grundgesetzes bestimmt. Die Deutschen - also die deutschen Staatsangehörigen und ihnen nach Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes gleichgestellte Personen - bilden das Staatsvolk. Von ihm geht die Staatsgewalt in der Bundesrepublik Deutschland aus.

Die Bundeskanzlerin hat am 25. Februar 2017 bei einer Parteiveranstaltung in Stralsund gesagt: „Die Zeit der deutschen Einheit, die Zeit, als der Eiserne Vorhang fiel, die Zeit, als Europa zusammen gewachsen ist, war eine wunderbare Zeit. Und deshalb gibt es auch keinerlei Rechtfertigung, dass sich kleine Gruppen aus unserer Gesellschaft anmaßen zu definieren, wer das Volk ist. Das Volk ist jeder, der in diesem Lande lebt.“ Die Bundeskanzlerin hat in der Vergangenheit immer erklärt, dass sie verantwortungsvolle Politik für alle Menschen in Deutschland mache. Nichts anderes bedeutet ihre Aussage in Stralsund. Sie wollte keine Diskussion über Rechtsbegriffe des Grundgesetzes anstoßen.

Die Bundeskanzlerin sieht keinen direkten Zusammenhang zwischen Staatsbürgerschaftsrecht und dem Ausgang des türkischen Referendums. Es geht um gute Integration in Deutschland, die Staatsangehörigkeit ist dabei nicht der zentrale Aspekt. Das Grundrecht der Versammlungsfreiheit ist für die Bundesregierung ein hohes Gut und für unsere freiheitlich demokratische Grundordnung unerlässlich. Gerade wenn wir Einschränkungen der Meinungs- und Pressefreiheit in anderen Ländern kritisieren, dann halten wir diese Werte in unserem eigenen Land hoch.

Die Entscheidung über eine konkrete Veranstaltung liegt bei den zuständigen Landesbehörden. Sie gewährleisten und verantworten die Einhaltung des geltenden Versammlungsrechts. Wichtig ist dabei, dass Veranstaltungen, die von der Meinungs- und Versammlungsfreiheit gedeckt sind, friedlich und unter Einhaltung der Gesetze ablaufen. Dies zu beurteilen ist Sache der zuständigen Landesbehörden.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Kommentare (16)Schließen

  1. Autor Gabi Durawe
    am 27. März 2017
    1.

    Wehrte Frau Bundeskanzlerin.
    Ich schließe mich der Meinung von Herrn Fink an.
    Doch würde ich es sehr begrüßen, wenn sie nicht nur von der Zukunft reden , mit der Doppelten Staatsbürgerschaft, sondern jetzt gleich und nicht nur die Enkel der Ausländer, sondern das alle sich zu entscheiden haben.! Deutsch oder Türkei, Syrien u.s.w. Wenn ich mich für ein Land entscheide, das mir Wohlstand und Sicherheit gibt, dann lebe ich dort als nur ein Staatsbürger, man kann nicht für ZWEI jubeln oder den Ausweis ziehen der gerade passt.
    Das ist eine Falschheit die Jemand mit Heimatgefühl nie hätte.
    Mit freundlichen Grüßen Gabi Durawe

  2. Autor Erhard Jakob
    Kommentar zu Kommentar 1 am 28. März 2017
    2.

    Der Meinung von Gabi und Klaus schließe
    ich mich uneingeschränkt an!

    Die doppelte Staatsbürgerschaft erinnert
    mich an *Vielweiberei*.

  3. Autor Martin G. Schultz
    am 28. März 2017
    3.

    An diese Thematik fühle ich mich oft erinnert, wenn ich unsere MANNSCHAFT beim Abspielen der deutschen Nationalhymne sehe. Die einen bewegen zumindest die Lippen, die anderen können sie wohl aus Gewissensbissen nicht bewegen. Die Letzteren können konsequenterweise in unsere Nationalhymne nicht einstimmen, weil sie sich nicht unserem Volk zugehörig fühlen. Sie spielen ja nur für's Geld und für saftige Prämien.

  4. Autor Felizitas Stückemann
    am 29. März 2017
    4.

    Den Begriff "das Volk" bitte nicht verwechseln mit
    "das Deutsche Volk". Natürlich ist das Volk, jeder,
    der hier herumläuft. Es gehört aber beileibe nicht
    jeder, der hier herumläuft, zum Deutschen Volk !
    Das sind nur die Menschen, die einen deutschen
    Pass haben und somit die deutsche Staatsbürgerschaft.
    <Die Staatsgewalt geht vom Deutschen Volke aus>
    Und da kommen wir zu den Doppelpässen: Die sind
    in der Tat ein Dilemma. Mehrere CDU-Abgeordnete
    haben das schon reklamiert, aber unsere Kanzlerin
    sagte, dass es in dieser Legislatur so bleiben soll.
    Das Thema gehört dringend auf den Prüfstand, wie
    Klaus Fink es fordert und es gehört ins Programm
    der CDU, zur Wahl 2017 ! Keiner kann auf zwei
    Hochzeiten tanzen ..
    Die Misere haben uns die Grünen mit Rot/Grün
    eingebrockt, die eine andere Republik wollen !
    Grün kann man nicht mehr wählen !

  5. Autor Klaus Fink
    am 02. April 2017
    5.

    # 4. Frau Stückemann: vielen Dank für Ihren Kommentar, den ich noch gerne im nachfolgenden ergänzen möchte.
    Die Bundeskanzlerin Merkel versteht sich als Interessensverwalterin der in Deutschland lebenden Bevölkerung, bestehend aus Deutschen, ausländischen Mitbürgern und legalen und illegalen Migranten mit unterschiedlichen Religions- und Kulturzugehörigkeiten.
    Diese Grundeinstellung ist natürlich durchaus akzeptabel, wenn man nicht noch den zusätzlichen Eindruck bei Frau Merkel gewänne, dass sie sich offensichtlich der deutschen Leitkultur und deutschen Werten und Traditionen nicht mehr (oder noch nie ?) verbunden fühlt.
    Sie hat sich einer komplett weltoffenen Sichtweise verschrieben, wobei sogar „alles Deutsche“ von ihr sichtbar negiert und beiseite geschoben wird. Ein plastisches Beispiel war die Siegesfeier zur Bundestagswahl 2013, in der Frau Merkel ihrem damaligen Generalsekretär ein Deutschland-Fähnchen aus der Hand nahm und es von der Bühne entfernte. Ein solches Verhalten wäre bei keinem ihrer Amtsvorgänger auch nur ansatzweise denkbar gewesen. Auch kenne ich hierzu keine Parallele aus einem anderen Staat dieser Welt.
    So betrachtet denke ich nicht, dass Frau Merkel den Begriff „Volk“ in ihrer Aussage kosmopolitisch verstanden hat, sonst hätte sie von „Bevölkerung“ sprechen müssen, sondern sie betrachtet Volk nicht mehr als Mehrheit der Bevölkerung (=> staatstragendes Volk) sondern bezieht alle Bewohner darin ein. Und dies ist so fragwürdig wie nicht verständlich aus dem Mund einer deutschen Bundeskanzlerin.
    Wäre es anders, stellt sich die Frage, warum sie ihre Aussage bis heute nicht dementiert hat.

  6. Autor Erhard Jakob
    am 03. April 2017
    6.

    Apropos *Vielweiberei*. Der vormalige Bundespräsident von Deutschland Joachim Gauck betreibt ja auch > Vielweiberei.

  7. Autor Christian Adrion
    am 05. April 2017
    7.

    Den Begriff Volk definiert das Volk und nicht etwa eine Einzelperson.
    Wer zum Volk gehören will, muß hier geboren sein unsere Sprache sprechen, unsere Kultur lieben, unsere Gesetze achten und sich zivilisiert benehmen. Das wäre das Mindeste.

  8. Autor Klaus Fink
    am 06. April 2017
    8.

    Zu Komm. Nr. 8 Herr Adrion: genauso sehe ich es auch !
    Aber eine Einzelperson bestimmte und bestimmt weiterhin maßgeblich die Zusammensetzung unserer Bevölkerung durch ihre für deutsche Interessen sehr gefährliche und sehr schädliche Politik.

  9. Autor bbb rrr
    am 17. April 2017
    9.

    Keiner in der CDU/CSU hat sie korrigiert.
    Sie ist die Kanzlerkandidatin und ihre Volkmeinung
    ist , da kein Widerspruch erhalte, in der Partei so gewollt.
    Oder???????????
    Wenn sie den nun wieder gewählt sind, wird es uns dann noch
    möglich sein Einspruch zu erheben.
    In der Flüchtlingspolitik gab es diese Möglichkeit nicht.

  10. Autor Erhard Jakob
    am 26. April 2017
    10.

    Rosi,
    genauso sehe ich das auch!!!

    Im Grundgesetz Artikel 16 Abs. 2 steht klar, eindeutig und zweifelsfrei,
    wer das Recht hat in Deutschland Asyl zu beantragen!
    Und wer nicht!

    Dieses Grundgesetz wurde in den letzten Jahren und Monaten
    millionenfach gebrochen. Das kann so nicht weiter gehen.
    Wenn Recht und Gesetz nicht mehr gilt, dann
    herrscht Anarchie und Chaos.

    Wenn jeder Einzelne das Recht in seine eigenen
    Hände nimmt (Selbstjustiz), wo sollen wir
    denn dann noch hin kommen?

  11. Autor Klaus Fink
    am 28. April 2017
    11.

    Der Grundsatz der Unantastbarkeit der Menschenwürde beinhaltet als zeitloser ethischer Grundsatz der Verfassung die wertmäßige Gleichstellung aller Menschen unabhängig von Herkunft, Geschlecht und Alter.

    Ein Denkfehler wäre allerdings zu meinen, dieser Grundsatz würde andere Grundgesetzartikel außer Kraft setzen. Artikel 1 und Artikel 16 des GG gelten nebeneinander d.h. der eine Artikel schließt den anderen nicht aus.

    Art. 16 GG schützt nicht die illegale Migration; hier fehlt es ja an berechtigten Asylgründen !

    Ich denke, dies ist herrschende und unstrittige Rechtsauffassung.

    Deshalb stimme ich der Meinung von Herrn Jakob völlig zu.

  12. Autor Yan Suveyzdis
    am 01. Mai 2017
    12.

    für mich ist sehr wichtig Art 16 GG

    Art 16
    (1) Die deutsche Staatsangehörigkeit darf nicht entzogen werden. Der Verlust der Staatsangehörigkeit darf nur auf Grund eines Gesetzes und gegen den Willen des Betroffenen nur dann eintreten, wenn der Betroffene
    dadurch nicht staatenlos wird.
    ---
    Oberzitierte (komm. 12 und 14) Art 16 ist Art 16a )))

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