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seit 2006 beantwortete das Bundespresseamt Ihre Fragen auf dieser Plattform im Auftrag der deutschen Bundeskanzlerin. Im Zuge einer Neustrukturierung entwickelt das Bundespresseamt sein originäres Angebot weiter im Sinne eines Bürgerservices mit Dialogmöglichkeiten. Auf dieser Plattform wurden am Montag, den 30. April 2018, die letzten drei Fragen beantwortet. Neue Beiträge und Kommentare werden nicht mehr veröffentlicht.

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Ihr Moderationsteam

Beantwortet
Autor Hartwig Gebmayer am 26. Mai 2017
9390 Leser · 1 Kommentar

Die Kanzlerin direkt

Wahlbetrug in einer Demokratie

Sehr geehrte Frau Merkel,

Wahlbetrug in Sachsen Anhalt, Wahlbetrug in Bremen und jetzt Wahlbetrug in NRW. In allen Fällen zuungunsten der AFD. Leben wir noch in eine Demokratie, oder herrschen in der BRD, schon DDR-Verhältnisse?

Wenn alle diese Fälle ungestraft hingenommen werden, sieht es schlecht für die Demokratie aus. Der Deutsche Staat, insbesondere die Deutsche Propaganda Presse wie ‚BILD‘, ‚FOCUS‘ ‚Die Zeit‘ etc. machen ein Riesen Theater wenn in anderen Ländern gleiches passiert. Z.B. bringt diese Deutsche Propagandapresse fast täglich Berichte darüber, wie man verhindern will, das der böse Russe in Form von ‚Putin‘ nicht in die Wahl eingreift.

Wäre es nicht an der Zeit auch daran zu denken, wie man Wahlmanipulationen im eigenen Land verhindert?

Meine Frage. Wie wollen sie verhindern, bzw. was tun sie persönlich dafür, dass es im September nicht zum Wahlmanipulationen kommt?

Es gibt leider schon viel unangenehmes was die BRD aus der DDR übernommen hat, Wahlbetrug ist dabei wohl das letzte.Sie persönlich erinnern sich sicher noch an ein Wahlergebnis von 99,9% bei DDR Wahlen. Wollen sie durch gleichen Betrug, Stimmen erreichen?

Erklären sie vor der Wahl bitte öffentlich, dass Wahlbetrug kein Kavaliersdelikt ist. Evtl. hilft es dabei, das Wahlleiter und deren Auszähler ehrlich auszählen, egal wo das Kreuz gesetzt ist. Alles andere sollte unter Strafe gestellt werden.

Antwort
im Auftrag der Bundeskanzlerin am 30. Juni 2017
Angela Merkel

Sehr geehrter Herr Gebmayer,

vielen Dank für Ihre Frage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.

Zuständig für die ordnungsgemäße Durchführung der Bundestagswahl ist der Bundeswahlleiter. Hauptaufgabe des Bundeswahlleiters ist die Überwachung der ordnungsmäßigen Durchführung der Wahl unter Einhaltung der gesetzlich vorgegebenen Termine. Dies beginnt mit der Vorbereitungsphase und reicht bis zur Veröffentlichung der endgültigen Wahlergebnisse.
https://www.bundeswahlleiter.de/ueber-uns/aufgaben.html#b...

Gemäß des Artikels 38 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland werden „die Abgeordneten des Deutschen Bundestages in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen."
https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_38.html

Nähere Einzelheiten finden Sie im Bundeswahlgesetz:
https://www.gesetze-im-internet.de/bwahlg/BJNR003830956.html

Jeder Wahlberechtigte hat die Möglichkeit, Einspruch gegen die Bundestagswahl einzulegen. Die Prüfung der Wahl ist dann Sache des Bundestages. Gegen die Entscheidung des Bundestages ist die Beschwerde an das Bundesverfassungsgericht zulässig.
http://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_41.html
https://www.bundeswahlleiter.de/bundestagswahlen/2017/inf...
https://www.bundestag.de/service/glossar/glossar/A/anfech...

Analoge Regelungen für Landtagswahlen finden sich auch für die von Ihnen genannten Bundesländer Sachsen-Anhalt, Bremen und Nordrhein-Westfalen:
http://www.landesrecht.sachsen-anhalt.de/jportal/?quelle=...

http://transparenz.bremen.de/sixcms/detail.php?gsid=breme...

https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?anw_nr=2&gld...

Mit freundlichen Grüßen

Ihr
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Kommentare (1)Schließen

  1. Autor Edith Gottschow
    am 12. Juni 2017
    1.

    Ich bin der Überzeugung, dass hier und jetzt und bis zur Wahl, Cyber Kriminalität eine entscheidende Rolle spielt.

    Da ich die direkte Erfahrung machte (mein Artikel " Cyber Kriminalität vor der Wahl) und die Gefahr meldete, wurde ich sofort danach diskriminiert; die unangenehmen Folgen, erfahre ich täglich auf verschiedene Weise.

    Der Cyber Kriminelle hat meine Mails "zerfressen", arbeitet für ein Mitglied von "Bündnis 90 Die Grünen" in Berlin, das fand ich durch Zufall auf "Google", wo auch beschrieben war, dass er in Kalifornien (!) sicher ",viel gelernt hat.
    Haben mir deshalb die " Grünen" in ihrem Büro in München die Türe gewiesen ?
    Ist er, war er für sie tätig?

    Nachdem ich ihn gemeldet hatte, wurde er aus meinen "HTML Direktmails entfernt und die Verbindung zu der "Grünen Mitarbeiterin", (Name bekannt), wurde in " Google" gelöcht! Die ist auch ein wichtiger Beweis !

    Dass die Internetsicherheit in der Regierung " nicht dicht" ist. wurde ja vor kurzem gemeldet - man will jetzt ausbauen, erweitern, sichern !
    Neue kompetente Spezialisten einstellen.

    Ich finde, man wartet mit Sicherheiten in vielen verschiedenen Bereichen zu lange - da muss immer erst "etwas in den Brunnen fallen"!

    Allerdings hat es schon einen Ruck gegeben. Viele Minister sind plötzlich ganz wach und ordnen wichtige Veränderungen an, bringen neue Gesetze auf den Weg...!

    Sehr geehrte Damen und Herren Minister, bitte seien Sie wachsam, was
    "Cyber Kriminalität" betrifft !

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