Liebe Besucherinnen und Besucher,

seit 2006 beantwortete das Bundespresseamt Ihre Fragen auf dieser Plattform im Auftrag der deutschen Bundeskanzlerin. Im Zuge einer Neustrukturierung entwickelt das Bundespresseamt sein originäres Angebot weiter im Sinne eines Bürgerservices mit Dialogmöglichkeiten. Auf dieser Plattform wurden am Montag, den 30. April 2018, die letzten drei Fragen beantwortet. Neue Beiträge und Kommentare werden nicht mehr veröffentlicht.

Wir danken Ihnen für Ihre rege Teilnahme auf www.direktzurkanzlerin.de.

Ihr Moderationsteam

Beantwortet
Autor Daniel Vater am 13. Mai 2008
14721 Leser · 0 Kommentare

Wirtschaft

Wann kommt endliche der Wendepunkt ?

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,

meine Frage an Sie lautet: Wann kommt der Punkt an dem in Deutschland ein Umdenken stattfindet ? Unser Land versinkt in Bürokratie und es wird der Punkt kommen dann werden es unsere Kinder büssen. Ich arbeite im Steuerrecht und erwähne nur mal das vor Jahren gesagt wurde die Einkommensteuererklärungen sollen einfacher werden. Derzeit ist ein Normalbürger fast nicht mehr in der Lage diese selbst zu bearbeiten.

So ist es in vielen Bereichen unseres Landes. Krankenkassenbeiträge müssen vom Arbeitgeber ca. zum 23. des Monats gemeldet werden obwohl das Monat nicht zu Ende ist.

Fast alles was man anpackt ist mit Bürokratie verbunden. Dafür werden unzählige Beamte und Angestellte benötigt die den ganzen Apparat unnötig aufblähen. Andere Länder haben es vorgemacht das es auch anders geht.
Um irgendwelche Zuschüsse oder Förderungen zu erhalten wie z.B. Arbeitslosengeld, Kindergeld, Landeserziehungsgeld, BAFÖG, u.a müssen Anträge ausgefüllt werden die kein normaler Mensch versteht.

Warum werden unsinnige Gesetze wie Abschaffung Eigenheimzulage, Elterngeld nicht erst besser durchdacht.

Elterngeld ist für mich als zweimaligen Vater ein Schlag ins Gesicht. Es wird nur der belohnt der ein Kind hat. Meine Frau ist seit 6 Jahren zuhause bei meinen beiden Kindern und sollten wir noch ein drittes Kind bekommen, dann gibts so gut wie kein Elterngeld weil das letzte Nettoeinkommen der Frau angerechnet wird und da gibts keins. Somit werde ich dafür bestraft das ich mehr Kinder möchte. Ist das im Sinne der Regierung?

Ich würde mich über Antwort sehr freuen.

Mt freundliche Grüßen
Daniel Vater

Antwort
im Auftrag der Bundeskanzlerin am 12. Juni 2008
Angela Merkel

Sehr geehrter Herr Vater,

vielen Dank für Ihre Zuschrift, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.

Zunächst verdient Ihr familiäres Engagement großen Respekt. Daher erwarten Sie zu Recht die Unterstützung des Staates. Haus- und Familienfrauen leisten wertvolle gesellschaftliche Arbeit, die genauso viel Anerkennung verdient wie Erwerbsarbeit.

Unsere Politik muss aber allen Lebensmodellen Raum bieten und für sie gute Rahmenbedingungen schaffen. Denn die wenigsten Frauen sind heute ein Leben lang Hausfrauen. Um so wichtiger ist es, ihre Arbeit anzuerkennen und ihnen nach einer Familienphase die Chance zu geben, wieder ins Erwerbsleben einzusteigen.

Frauen sind heute bestens ausgebildet und motiviert. Im Beruf sind sie nicht weniger engagiert als ihre männlichen Kollegen. Sie wollen aber nicht mehr wie Generationen vor ihnen vor die Frage gestellt werden: Familie oder Karriere?

Leitender Grundsatzes für das Elterngeld ist daher in erster Linie, tatsächlich wegfallendes Erwerbseinkommen zu ersetzen, in der Regel 67 Prozent des Nettoeinkommens.

Familien, in denen ein Partner nicht erwerbstätig bzw. bereits in Elternzeit ist, erhalten für grundsätzlich zwölf Monate - obwohl kein Einkommen zu ersetzen ist - den Mindestbetrag des Elterngeldes in Höhe von 300 Euro. Zwei weitere Monate stehen zur Verfügung, wenn auch der jeweils andere Partner aktiv werden will und seine Arbeitszeit einschränkt oder zugunsten der Erziehung des Kindes unterbricht. Maßgebend für die Berechnung ist in der Regel das Einkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes.

Mit dem Geschwisterbonus von mindestens 75 Euro erhalten alle Familien mit weiteren Kindern eine zusätzliche Unterstützung. Dieser monatliche Mindestbetrag stellt sicher, dass der betreuende Elternteil auch dann profitiert, wenn er vor der Geburt des jetzigen Kindes nicht erwerbstätig war. Der Anspruch besteht solange, wie mindestens ein älteres Geschwisterkind unter drei Jahren im Haushalt lebt. Bei zwei oder mehr älteren Geschwisterkindern genügt es, wenn mindestens zwei das sechste Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

Beim Bürokratieabbau hat die Bundesregierung in den letzten zwei Jahren, seit Beschluss des Programms für Bürokratieabbau und bessere Rechtsetzung, viel erreicht. So haben neue Regeln im Steuerverfahren der Wirtschaft 421 Millionen Euro gespart. Auch Bürgerinnen und Bürger profitieren, können ihre Steuern per „Elster-Formular“ im Internet erklären. Das Programm „E-Government 2.0“ baut das Internet weiter für die Verwaltung aus. Das Vorhaben ELENA soll Arbeitgeber entlasten: Meldungen – zum Beispiel an Krankenversicherer – erfolgen künftig auf elektronischem Wege.

Auch die Verständlichkeit ist Teil des Programms. So betreibt das Bundesjustizministerium ein Projekt, um Gesetze einfacher und verständlicher zu gestalten. Die Ministerien sind aufgefordert, eine moderne Amtssprache zu benutzen, die möglichst jeder versteht. Mit einer einheitlichen Behördentelefonnummer D115 sollen in Zukunft alle öffentlichen Einrichtungen in Deutschland erreichbar sein.

Eine Vielzahl weiterer Informationen zum Thema Bürokratieabbau finden Sie unter:

E-Government 2.0.

http://www.bmi.bund.de/cln_028/nn_122688/Internet/Content...

http://www.verwaltung-innovativ.de

http://www.bundesregierung.de/nn_774/Content/DE/Artikel/2...

Online-Steuererklärung:

http://www.elster.de

Reformprojekt Bürokratieabbau:

http://www.bundesregierung.de/Webs/Breg/DE/Reformprojekte...

http://www.bundesregierung.de/nn_151820/Content/DE/Presse...

Nationaler Normenkontrollrat:

http://www.normenkontrollrat.bund.de/Webs/NKR/DE/Homepage...

Verwaltung innovativ:

http://www.verwaltung-innovativ.de/cln_047/sid_6E48B9655B...

http://www.bundesregierung.de/nn_774/Content/DE/Artikel/2...

Mit freundlichen Grüßen

Ihr

Presse- und Informationsamt der Bundesregierung