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Beantwortet
Autor Klaus Karhoff am 14. Juli 2010
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Gesellschaft und Soziales

Selbstanzeige des DRK Kreisverbandes März 2010

Sehr geehrter Herr Lewe,

im März diesen Jahres erstattete die derzeitige

Geschäftsführung des Deutschen Roten Kreuzes,

Kreisverband Münster, Selbstanzeige bei der Stadt Münster. (Schreiben des DRK Geschäftsführers an das Sozialamt vom 18.03.2010)

Laut mir vorliegendem Schreiben rechnet der Kreisverband

mit Rückforderungen in f ü n f stelliger Höhe

(möglicherweise verteilt auf weitere Kommunen/Kostenträger).

Werden Sie, respektive Ihre Verwaltung, von diesem Angebot

die Einnahmeseite zu verbessern, Gebrauch machen?

Mit freundlichen Grüßen,
Klaus Karhoff

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Antwort
von Markus Lewe am 16. August 2010
Markus Lewe

Sehr geehrter Herr Karhoff,

zunächst möchte ich mich für Ihren Beitrag bedanken. Ich teile Ihre Auffassung, dass die Stadt Forderungen, die sie zu Recht gegenüber Dritten erheben kann, auch geltend machen sollte.

Um folgenden Sachverhalt geht es: Zwischen dem Deutschen Roten Kreuz (DRK) und dem Sozialamt der Stadt Münster besteht eine Vergütungsvereinbarung für Leistungen des Autismus-Therapiezentrums. Das Sozialamt übernimmt nach der Vereinbarung Kosten im Rahmen der Eingliederungshilfe für behinderte Kinder.

Die Geschäftsführung des Deutschen Roten Kreuzes stellte vor einiger Zeit fest, dass teilweise Leistungen im Rahmen der Gruppentherapie mit einem Zeitumfang von 75 Minuten geleistet worden sind, mit dem Sozialamt aber 90 Minuten abgerechnet worden sind. Dies hat die Geschäftsführung des DRK, was ich als sehr korrekt ansehe, den betroffenen Kostenträgern unmittelbar mitgeteilt.

Mit der Geschäftsführung des DRK ist daraufhin vereinbart worden, dass das Sozialamt ebenfalls die entsprechenden Abrechnungen prüft und feststellt, in welcher Höhe eine Überzahlung aufgetreten ist. Das Sozialamt hat nach Eingang des Schreibens des Deutschen Roten Kreuzes die entsprechenden Vorgänge und Abrechnungen geprüft. Die Überzahlung beträgt 13.679,72 Euro. Das Sozialamt klärt derzeit mit dem Deutschen Roten Kreuz die Modalitäten der Erstattung bzw. Verrechnung und wird den Zahlungseingang überwachen.

Mit freundlichen Grüßen