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Beantwortet
Autor Peter Fischer am 23. Juni 2010
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Wirtschaft und Finanzen

Katzensteuer

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Lewe,

im Sinne der steuerlichen Gleichbehandlung der Haustiere in Münster, schlage ich vor, dass eine Katzensteuer eingeführt wird, da eine weitere Erhöhung der Hundesteuer viele Halter unzumutbar belasten würde. Bitte bedenken Sie, dass für viele Hundehalter aufgrund Ihrer sozialen Situation wie z.B. Rentenalter, Behinderung, Arbeitslosigkeit und Krankheit die geplante Verdoppelung der Hundesteuer eine unzumutbare Härte bedeuten würde und für diese Menschen ein Verlust ihrer Hunde eine weitere Vereinsamung und Ausgrenzung von der ohnehin schon oft stark eingeschränkten gesellschaftlichen Teilhabe bedeuten würde.

Bitte geben Sie Ihrem Herzen einen Ruck und erwägen Sie statt dessen ernsthaft die Einführung einer moderaten Katzensteuer, da diese - genau wie Hunde - sich auch in der Öffentlichkeit bewegen (Sogar oftmals unkontolliert!) und somit meines Erachtens nichts gegen eine steuerliche Gleichbehandlung von Hunden und Katzen spricht.

Sollte dies nicht politisch durchsetzbar sein, schaffen Sie bitte steuerliche Ausnahmeregelungen für Menschen mit geringem Einkommen und für den krankheitsbedingten Einsatz von Therapiehunden.

Mit freundlichen Grüßen
P. Fischer

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Antwort
von Markus Lewe am 12. August 2010
Markus Lewe

Sehr geehrter Herr Fischer,

dass der Hund „der beste Freund des Menschen“ ist, gilt auch für viele Münsteranerinnen und Münsteraner. Er begleitet rund 8.700 derzeit gemeldete Hundebesitzer – für die meisten von ihnen ist er Familienmitglied oder sogar Familienersatz. Besonders für die von Ihnen angesprochenen Personengruppen wie Rentner, Menschen mit Behinderungen oder Arbeitslose spielt der eigene Hund eine wichtige Rolle.

Bei der Erhebung der Steuer für diese Hunde muss jedoch auch berücksichtigt werden, dass es sich um eine so genannte Aufwandssteuer handelt. Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts darf diese Form der Steuer nur den besonderen, über die Befriedigung des allgemeinen Lebensbedarfs hinausgehenden Aufwand für die persönliche Lebensführung erfassen. Dazu zählt eben auch die Hundehaltung. Auch wenn es sich hart anhört: Das Oberverwaltungsgericht des Landes Nordrhein-Westfalen hat erst im Juni 2010 entschieden, dass auf die Hundehaltung verzichtet werden muss, sollten z.B. Sozialhilfeempfängerinnen und -empfänger sich nicht in der Lage sehen, den steuerpflichtigen Aufwand der Tierhaltung leisten zu können.

Die Stadt Münster hat gleichwohl Sonderregelungen in ihrer Hundesteuersatzung geschaffen, um auch Menschen mit geringem Einkommen die Hundehaltung zu ermöglichen. Auf Antrag wird die Steuer für einen Hund auf die Hälfte reduziert. Diese Ermäßigung können in Anspruch nehmen: Leistungsbezieher nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) II, Bezieher von Hilfe zum Lebensunterhalt, Bezieher von Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII.

Auch für Therapiehunde ist bereits eine Ausnahmeregelung vorgesehen. Wer nachweisen kann, dass Hunde aus beruflichen Gründen, z.B. zur Unterstützung von Therapien, gehalten werden, kann von der Steuer sogar ganz befreit werden.

Dass übrigens Hunde im Gegensatz zu anderen Tieren wie z.B. Katzen besteuert werden, hat verschiedene Gründe. Zum Einen sprechen für die Erhebung der Hundesteuer verschiedene ordnungspolitische Gesichtspunkte: Eines der Ziele ist es, die Zahl der Hunde in Münster zu begrenzen. Darüber hinaus spielen aber auch die mit der Hundehaltung verbundenen Verunreinigungen sowie eine möglicherweise erhöhte Gefährlichkeit (Stichwort „Kampfhunde“) eine Rolle. Dieses Gefahrenpotential geht von Katzen naturgemäß nicht aus. Zum Anderen lässt sich der Halter bei Katzen wesentlich schwieriger feststellen als bei Hunden. Steuerexperten würden sagen: Die Katzenhaltung lässt sich steuersystematisch nur schwer gegenüber anderen Tierhaltungen abgrenzen – von dem damit verbundenen, sehr hohen Verwaltungsaufwand ganz abgesehen. Eine Einführung einer Katzensteuer kommt daher derzeit nicht in Frage.

Mit freundlichen Grüßen