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Schule
Behinderte Kinder in der Regelschule
Sehr geehrte Frau Münch,
ich würde Ihnen gern eine Frage stellen. Wie (meilen) weit sind wir von der Inklusion eigentlich entfernt?
Mein Sohn (6 Jahre) ist schwerbehindert (GdB 50, Merkzeichen H) und wird am 06.08.2012 eingeschult. Bereits frühzeitig wandte ich mich an die zuständigen Behörden, um auf Problemstellungen hinzuweisen und den besonderen Betreuungsbedarf meines Kindes abzusichern (seit Nov. 2011 mehrfach: Staatl. Schulamt Cottbus, Gesundheitsamt + Sozialamt + Gleichstellungsbeauftragte des Landkreises Oberspreewald Lausitz) und erhielt wiederholt die Auskunft, dass man nicht zuständig sei und ich den erhöhten Betreuungsbedarf während der Schulzeit selbst absichern müsste. Im Rahmen der Einschulungsuntersuchung wurde bestätigt, dass mein Sohn schulfähig ist und eine Regelschule besuchen kann, was auch meiner persönlichen Einschätzung entspricht, denn er ist geistig sehr gut entwickelt. Lediglich aufgrund seiner körperlichen Erkrankung (Diabetes Typ I) benötigt er besonders in den ersten Jahren intensive Assistenz. Die Lehrerin kann diesen Mehrbedarf unmöglich abdecken (29 Schüler, davon 2 mit Behinderung, 3 mit Lernschwäche), obwohl die Grundschule sehr große Bereitschaft zeigt, uns zu unterstützen. Vom Schulleiter wurde ein Antrag an das staatliche Schulamt gestellt, die Klassenstärke durch Eröffnung einer weiteren Klasse zu reduzieren, (ges. 60 Schüler Klasse 1, dav. 29 in 1A und 31 in 1B) – dieser wurde jedoch abgelehnt. Durch intensive Eigenrecherchen der gesetzlichen Grundlagen habe ich einerseits festgestellt, dass es umfangreiche Regelungen zur Sicherung der Rechte Behinderter gibt und dass die „ablehnenden“ Behörden sehr wohl zuständig sind, aber die Praxis meilenweit davon entfernt ist. Die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen, die Deutschland im März 2009 ratifiziert und als geltendes Recht in Kraft gesetzt hat, das Behindertenpolitische Maßnahmenpaket für das Land Brandenburg und auch SGB IX und XII, die ich eingehend studiert habe, lesen sich wie wunderbare Utopien einer (sehr) fernen Zukunft. Durch zeitaufwändiges Eigenstudium der gesetzlichen Grundlagen – Beratung wurde mir nicht zuteil - war ich erst jetzt in der Lage, folgende (Eil-)Anträge zu stellen (per 05.07.2012): Staatliches Schulamt Cottbus: Förderausschussverfahren, Sozialamt Landkreis OSL: Eingliederungshilfe. Ich fürchte nur, dass bis zum Schuleintritt meines Sohnes die notwendigen Maßnahmen zur Vermeidung von gesundheits- und im Extremfall lebensbedrohender - Situationen nicht mehr sichergestellt werden können. Die „Gemeinsame Empfehlung des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport und des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Frauen des Landes Brandenburg an die Sozialämter, Jugendämter und Schulverwaltungsämter zur Abgrenzung der Leistungsverpflichtung für den zusätzlichen Hilfebedarf von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf“ scheint in unserer Region völlig unbekannt zu sein. Ich brauche dringend Unterstützung und der Landkreis Aufklärung. ...Schulbeginn ist am 06.08.2012.
Mit freundlichen (aber sehr besorgten) Grüßen
Heike Täubert
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