Beantwortet
Autor Andrea Branny am 01. Dezember 2011
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Schule

Dyskalkulie/ Rechenschwäche

Sehr geehrte Frau Münch,

Mein Kind hat Dyskalkulie, dies ist die Aussage einer Kinderpsychologin. In der Schule wird ihr jetzt Förderunterricht gegeben, doch der reicht nach Aussagen der Lehrerin und der Kinderpsychologin nicht aus.

Da ich Hartz IV Empfängerin und alleinerziehend bin kann ich mir eine ausserschulische Förderung finanziell nicht leisten. Auch vom neuen Bildungspaket ( durch die Diagnose Dyskalkulie) ist eine Hilfe nicht zu erwarten mein Antrag wurde bereits einmal abgelehnt.

Desweiteren befinde ich mich in einer Umschulung, in der ich für meine Prüfung lernen muss und ich somit dem Kind noch weniger helfen kann als sonst.

Gibt es noch weitere Möglichkeiten meinem Kind zu helfen ohne das ich meinen beruflichen Werdegang abbrechen muss?

Bei der Nachhilfe ist es so das, wenn die Lehrerin Vertretung für eine andere machen muss, die Nachhilfe nicht mehr stattfindet und damit ist dem Kind dann auch nicht geholfen.

Beim Schulamt (erreicht man auch nur über E-Mail, nie telefonisch) selber kann ich als Mutter auch nichts beantragen und seelisch behindert (Jugendamt) durch die Dyskalkulie ist mein Kind auch nicht.

Kann es sein das mein Kind durchs Raster fällt, weil ich mich bemüht habe herauszufinden was mit dem Kind nicht stimmt?

Ich bitte sie über meinen Fall einmal nachzudenken, es dürfte ja nicht nur bei einem Kind so wie bei meinem sein.

Ich hoffe es gibt einmal eine Lösung dieses Problemes, daran kann jede Mutter zerbrechen.

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Antwort
Von Dr. Martina Münch am 11. April 2012
Dr. Martina Münch

Sehr geehrte Frau Branny,

Ich danke Ihnen für Ihr Schreiben und für Ihr Vertrauen, mir Ihr Problem offen zu schildern.

Prinzipiell gibt es natürlich eine qualifizierte Unterstützung für Schülerinnen und Schülern mit Problemen im Rechnen. Die Förderung dieser Schülerinnen und Schüler ist in erster Linie Aufgabe der Schulen. Reichen die schulischen Angebote nicht aus, kann auch eine außerschulische Unterstützung erfolgen – so ist es in unseren Vorschriften über die Förderung von Schülerinnen und Schülern mit besonderen Schwierigkeiten im Rechnen ausdrücklich festgelegt.

Ihrem Schreiben entnehme ich, dass bei Ihrer Tochter eine besondere Schwierigkeit im Rechnen erkannt wurde, dass sie bereits von der Schule Unterstützung erhält und dass diese anscheinend nicht ausreicht. Woran Ihre Versuche, Finanzierungsmöglichkeiten für eine außerschulische Förderung zu erhalten, konkret gescheitert sind, kann ich nicht ganz nachvollziehen.

Ich würde jedoch gerne versuchen, Ihnen zu helfen. Nehmen Sie bitte Kontakt mit meinem Büro auf – ich werde dann prüfen lassen, inwieweit wir Sie unterstützen können.

Ich wünsche Ihnen und Ihrem Kind alles Gute!

Mit freundlichen Grüßen


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