Beantwortet
Autor Markus Althoff am 02. Dezember 2011
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Schule

Kürzung bei Schulen in freier Trägerschaft

Sehr geehrte Frau Ministerin,

mit Ihrem Amtsantritt haben Sie die im MBJS entwickelten Pläne für die Kürzung der Zuschüsse für den Betrieb von Schulen in freier Trägerschaft von Ihrem Vorgänger übernommen und seither vehement vertreten. Mittlerweile ist allerseits unbestritten, dass es dabei im Kern nicht um Einsparungen, sondern um den Versuch einer Steuerung von Schulentwicklung geht. Der Anteil von Schulen in freier Trägerschaft soll begrenzt bzw. zurückgefahren werden, da nur so die staatliche Grundversorgung mit schulischen Bildungsangeboten in der Fläche sichergestellt werden könne. Sie führen ins Feld, nur der Staat könne den Anspruch auf schulische Grundversorgung bedienen. Die Angebote von Schulen in freier Trägerschaft sei kein Bestandteil der Grundversorgung.

Vor dem Hintergrund dieser Argumentation frage ich:

1. Wie verträgt sich diese Aussage mit §102 des Brandenburgischen Schulgesetzes: "In der Schulentwicklungsplanung soll die planerische Grundlage für ein möglichst wohnungsnahes und alle Bildungsgänge umfassendes Schulangebot ... geschaffen werden. (...) Schulen in freier Trägerschaft sind bei der Prognose des Schulbedarfs zu berücksichtigen."

2. Staatlich anerkannte Schulen in freier Trägerschaft nehmen aufgrund ihres grundgesetzlichen Status' ebenso hoheitliche Aufgaben wahr, wie staatliche Schulen. Wie begründen Sie die Tatsache, dass in Ihren Pressemeldung und Verlautbarungen immer nur von staatlichen Schulen als ÖFFENTLICHEN die Rede ist, wo doch auch freie Schulen ÖFFENTLICHE Schulen sind?

Mit bestem Dank für Ihre Mühe
Markus Althoff

+280

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Antwort
Von Dr. Martina Münch am 23. Dezember 2011
Dr. Martina Münch

Sehr geehrter Herr Althoff,

ich danke Ihnen für Ihr Schreiben. In einem zentralen Punkt möchte ich Ihnen widersprechen. Sie schreiben, mittlerweile sei allerseits unbestritten, dass es bei den Kürzungen für die Schulen in freier Trägerschaft im Kern nicht um Einsparungen, sondern um den Versuch einer Steuerung von Schulentwicklung geht. Das stimmt nicht.

Es gibt zwei entscheidende Gründe für die Kürzungen:

Zum einen geht es um den verantwortungsvollen Umgang mit finanziellen Mitteln. Als finanzschwaches Bundesland hat Brandenburg hier eine besondere Verpflichtung– insbesondere vor dem Hintergrund deutlich sinkender Einnahmen in den nächsten Jahren. Wie existentiell diese Verpflichtung ist, lehrt uns die europäische Schuldenkrise aktuell jeden Tag neu. Wir brauchen effektive und bezahlbare Strukturen – auch in der Bildung. Deswegen nehmen wir derzeit alle Strukturen im Land kritisch unter die Lupe. Dazu gehört auch die derzeit laufende Umstrukturierung der staatlichen Schulämter, aber auch die Neubewertung der bisherigen Finanzierung der Schulen in freier Trägerschaft.

Zum anderen geht es darum, dass wir die Finanzierung der Schulen in freier Trägerschaft auch unabhängig vom aktuellen Spardruck reformieren wollten. Die Neuordnung der Finanzierung soll zu einer ausgewogenen Verteilung der finanziellen Ressourcen zwischen Schulen in öffentlicher und freier Trägerschaft sowie zu mehr Transparenz in der Finanzierung führen. Die demografische Entwicklung hat in den vergangenen Jahren zu einer Vielzahl kleiner und personalkostenintensiver öffentlicher Schulstandorte im Land geführt. Von diesen Kostensteigerungen profitieren bislang die freien Träger – obwohl sie anders als die Schulen in öffentlicher Trägerschaft keinen Versorgungsauftrag erfüllen müssen.

Ich möchte an dieser Stelle auch noch mal darauf hinweisen, dass Brandenburg zu den Bundesländern gehört, die die freien Träger bislang mit am besten ausgestattet haben, um nach der friedlichen Revolution eine neue Schullandschaft mit Schulen in freier Trägerschaft zu entwickeln. Mit Erfolg: Inzwischen besuchen knapp 10 Prozent der Schülerinnen und Schüler eine Schule in freier Trägerschaft, Tendenz steigend – damit liegen wir bereits jetzt über dem Bundesdurchschnitt. Betrachtet man die Zahl aller Schulen, einschließlich der beruflichen, sind es sogar fast 18 Prozent in freier Trägerschaft. Wir werden im Übrigen mit der neuen Finanzierungsstruktur die Schulen in freier Trägerschaft auch künftig noch besser ausstatten als manch anderes Bundesland.

Das zeigt: Schulen in freier Trägerschaft sind im Land Brandenburg willkommen. Sie bereichern unsere Bildungslandschaft und sorgen für Vielfalt, neue Ideen und Impulse. Aber: Es gibt grundlegende Unterschiede zwischen Schulen in öffentlicher und in freier Trägerschaft. Und damit sind wir beim Kernpunkt Ihrer Frage. Schulen in öffentlicher Trägerschaft müssen flächendeckend ein wohnortnahes Angebot der verschiedenen Bildungsgänge für alle Schülerinnen und Schüler vorhalten – freie Träger dagegen können sich Standort, Bildungsgang und Schülerschaft aussuchen, sie können sogar kurzfristig Schulverträge kündigen und die betroffenen Kinder auf Schulen in öffentlicher Trägerschaft verweisen. Das geht aber nur, wenn es auch ein flächendeckendes Angebot an Schulen in öffentlicher Trägerschaft gibt. Dafür zu sorgen, ist – übrigens auch laut Verfassung – unsere Kernaufgabe.

Sie zitieren in diesem Zusammenhang §102 des Brandenburgischen Schulgesetzes, brechen das Zitat aber etwas zu früh ab. Der nächste Satz ist sehr wichtig, er heißt: „Schulen in freier Trägerschaft können in den Schulentwicklungsplan einbezogen werden, soweit ihre Träger das Einverständnis erklären.“ Sie können – so muss man diese Bestimmung lesen – dieses Einverständnis aber jederzeit wieder zurückziehen. Letztlich bleibt die Verantwortung also bei der öffentlichen Hand.

Natürlich sind Schulen in freier Trägerschaft bei der Prognose des Schulbedarfs zu berücksichtigen. In einigen Kommunen, wie etwa Kleinmachnow, decken sie einen Teil des Bedarfs an Schulen ab. Damit haben Schülerinnen und Schüler vor Ort eine Wahlmöglichkeit zwischen Schulen in öffentlicher und in freier Trägerschaft. Das bedeutet jedoch nicht, dass Schulen in freier Trägerschaft die alleinige Grundversorgung übernehmen können.

Sie bemängeln in diesem Zusammenhang auch, dass in den Veröffentlichungen des Ministeriums immer von öffentlichen Schulen die Rede ist, wenn es um Schulen in öffentlicher Trägerschaft geht. Richtig ist, dass im alltäglichen Sprachgebrauch aus ‘Schulen in öffentlicher Trägerschaft‘ schnell ‘öffentliche Schulen‘ und aus ‘Schulen in freier Trägerschaft‘ ‘freie Schulen‘ werden – und natürlich habe ich auch kein Interesse daran, dass mit letzterem suggeriert wird, Schulen in öffentlicher Trägerschaft seien mithin unfrei. Ich will an dieser Stelle keine Textexegese betreiben, kann Ihnen aber versichern, dass wir grundsätzlich natürlich formal korrekt von Schulen in öffentlicher und freier Trägerschaft sprechen und schreiben.

Mir ist völlig klar, dass Kürzungen – in welchen Bereichen auch immer – nie auf Gegenliebe und selten auf Akzeptanz stoßen. Und ich kann auch verstehen, dass die Betroffenen alles versuchen werden, um sie zu verhindern. Ich bin dennoch überzeugt, dass die neue Finanzierungsstruktur das Grundrecht der Privatschulfreiheit nicht gefährdet – wir werden auch künftig eine lebendige Schullandschaft mit Schulen in öffentlicher und freier Trägerschaft haben. Dafür spricht im Übrigen auch, dass für das kommende Schuljahr bereits zwölf neue Anträge für die Errichtung neuer allgemeinbildender und beruflicher Schulen in freier Trägerschaft sowie acht Anträge zur Erweiterung von bestehenden Standorten im Bildungsministerium vorliegen.

Ich habe in den zurückliegenden rund 300 Tagen im Amt die Erfahrung gemacht, dass gute Schulen vom Engagement ihrer Lehrerinnen und Lehrer, der Eltern und der Schülerinnen und Schüler leben sowie vieler anderer Partner. Hier leisten auch die Schulen in freier Trägerschaft eine Menge – dafür möchte ich allen Beteiligten und auch Ihnen, Herr Althoff, als Verantwortlicher für die Grundschulen der Hoffbauer gGmbH, an dieser Stelle herzlich danken.

Mit freundlichen Grüßen