Sehr geehrte Frau Fuchs,
ich kann nachvollziehen, dass die geplante Schließung des Schulamtes in Eberswalde im Rahmen der Schulämter-Reform bei Bürgerinnen und Bürgern vor Ort für Unmut und Unverständnis sorgt. Ich erläutere Ihnen gerne, warum wir diese Entscheidung getroffen haben.
Ein Grund ist die demografische Entwicklung. Die Bevölkerung in Brandenburg wird bis zum Jahr 2030 um zwölf Prozent sinken, die Zahl der Geburten wird voraussichtlich von 18.000 auf rund 10.000 zurückgehen. Schon ab 2015 wird sich die Zahl der Schulanfänger spürbar verringern. Das hat Auswirkungen: Vor allem in den ländlichen Regionen wird mittelfristig auch das Schulnetz dünner.
Zugleich ändern sich die finanziellen Rahmenbedingungen in den kommenden Jahren. Damit Brandenburg auch künftig unabhängig und handlungsfähig bleibt, wird die Landesregierung die Zahl der Mitarbeiter in der Landesverwaltung deutlich reduzieren.
Das betrifft das Bildungsministerium, das betrifft aber auch nachgeordnete Einrichtungen wie die Staatlichen Schulämter: Von derzeit etwas mehr als 300 Stellen in den Schulämtern bleiben im Jahr 2015 nur rund 260 Stellen übrig, in den Folgejahren sind weitere Einsparungen zu erwarten.
Die Herausforderung ist klar: Wir müssen und wir wollen vor dem Hintergrund dieser Entwicklungen eine vergleichbare Qualität der Schulaufsicht und Schulberatung sichern.
Die Bürgernähe der Schulämter ergibt sich bereits heute nicht aus ihrer räumlichen Erreichbarkeit, sondern liegt in ihrer Erreichbarkeit per Telefon und per E-Mail. Schüler und Eltern müssen nur in ganz seltenen Ausnahmefällen die Schulämter aufsuchen – das wird auch künftig nicht anders sein. Der schulpsychologgische Dienst ist jetzt schon dezentral und jederzeit erreichbar. Was mir besonders wichtig ist: An der Qualität und Quantität der Unterstützung und Beratung der Schulen wird es keine Abstriche geben – alle 52 Schulrätinnen und Schulräte werden – trotz im Einzelfall etwas längerer Wege – künftig sogar mehr für die Schulen des Landes da sein können, da sie von Verwaltungsaufgaben entlastet werden.
Das Vorhaben, die Schulämter zu evaluieren und neu zu organisieren, haben die Regierungsparteien bereits im Jahr 2009 in der Koalitionsvereinbarung festgelegt. Die Entscheidung zur künftigen Struktur der unteren Schulaufsicht ist das Ergebnis einer gründlichen Analyse über einen Zeitraum von zwei Jahren. Die Schulämter waren in diesen Prozess eingebunden, ebenso die Gewerkschaftsvertretungen und der Hauptpersonalrat.
Im Ergebnis des Beratungs- und Entscheidungsprozesses stand fest, dass eine Strukturreform mit veränderten Zuständigkeiten erforderlich ist: An Stelle der sechs Schulämter wird es künftig eine Landesschulagentur mit einer schlanken Steuerungseinheit und mit vier starken Regionalstellen geben.
Für die Festlegung der Regional-Standorte gibt es klare Kriterien: Ausgewogenheit, Nachhaltigkeit und Sozialverträglichkeit. Jeder Aufsichts-region werden Gebiete mit voraussichtlich größerem und geringerem Schüler-rückgang zugeordnet. So werden sich die Rückgänge bei Schülern und Lehrkräften annähernd gleich über die Aufsichtsregionen verteilen.
Die bisherigen Standorte Brandenburg an der Havel, Cottbus und Frankfurt (Oder) sollen erhalten bleiben. Der Grund: Zum einen gibt es dort eine hohe Schuldichte, zum anderen haben die kreisfreien Städte eine wichtige Ankerfunktion für den ländlichen Raum. Der bisherige Standort Perleberg wird aus Gründen einer besseren Erreichbarkeit vom berlinnahen Raum mit höherer Schuldichte nach Neuruppin verlagert.
Die Schulämter in Eberswalde und Wünsdorf sind – bezogen auf die Zahl der Schulen, die sie betreuen und bezogen auf die Zahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter – die kleinsten Standorte unter den sechs Schulämtern. Diese Standorte aufzugeben ist sozialverträglicher als große Standorte zu schließen.
Durch die Zentralisierung und die Verringerung der Standorte können Aufgaben effektiv gebündelt und die Leistungsfähigkeit verbessert werden. Die Regionalstellen werden künftig für die regionale Schulaufsicht, für die Belange der Schulträger und für die Angelegenheiten der Lehrkräfte zuständig sein.
Warum konnten wir mit der Reform der Schulämter nicht auf die Ergebnisse der Enquetekommission zur künftigen Verwaltungsstruktur warten? Die Landesregierung hat sich bereist im Jahr 2009 – aus anfangs beschriebenen Gründen – im Koalitionsvertrag auf eine Verschlankung der Verwaltungs-strukturen und die Evaluation der Schulämter verständigt. Die Auswertung der Ergebnisse der Enquetekommission wird erst im Jahr 2013 und eine entsprechende Umsetzung voraussichtlich erst in der neuen Legislaturperiode stattfinden. Die Zahl der Schulanfänger wird sich allerdings schon ab 2015 spürbar verringern – und das hat Auswirkungen auf das gesamte Schulnetz. Ich möchte, dass die Reform der Schulämter rechtzeitig vorher abgeschlossen ist, damit die Schulaufsicht die Schulen bei dem absehbaren Umbruchprozess von Anfang an effektiv unterstützen und beraten kann.
Ich bin davon überzeugt: Im Rahmen dieser neuen Struktur kann sich die untere Schulaufsicht optimal auf die Anforderungen der kommenden Jahre vorbereiten: Die Sicherung der Unterrichtsqualität und der Lehrerversorgung vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung und der finanziellen Rahmenbedingungen des Landes Brandenburg. Damit werden wir auch dem Anspruch der Enquetekommission zur künftigen Verwaltungsstruktur gerecht: „Kommunal- und Landesverwaltung – bürgernah, effektiv und zukunftsfest“.
Mit freundlichen Grüßen
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