Beantwortet
Autor Dagmar Fuchs am 22. Mai 2012
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Schule

Schulamtsreform - bürgernah, effizient und zukunftsorientiert ?

Sehr geehrte Frau Dr. Münch,

am 28.03.2012 wurde über die Medien die Schließung der 6 Staatlichen Schulämter des Landes Brandenburg verkündet. Gleichzeitig ist die Entscheidung zur Bildung einer Landesschulagentur mit vier Regionalstellen getroffen worden. Die vier Regionalstellen sollen zukünftig an den Standorten Cottbus, Brandenburg, Frankfurt/Oder und Neuruppin entstehen. Die bisherigen Standorte Wünsdorf und Eberswalde sollen wegfallen. Sie versprachen in Ihrer Erklärung insbesondere eine qualitative und quantitative Verbesserung der Beratung der Schulen durch Bündelung von Aufgaben. Außerdem ist mit der Schulamtsreform die Einsparung von 40 Stellen beabsichtigt.

Erst kürzlich wurde in der Presse bekannt gegeben, dass sich eine im Mai 2011 gegründete Enquetekommission mit der künftigen Verwaltungsstruktur beschäftigen wird. Das Motto dieser Untersuchung lautet: " Kommunal- und Landesverwaltung - bürgernah, effektiv und zukunftsfest - Brandenburg 2020". In der Erklärung wurde gleichzeitig darauf verwiesen, dass es auch zukünftig eine flächendeckende Landesverwaltung geben wird.

Als Bewohnerin der Region Uckermark ist es für mich vollkommen unverständlich, warum bereits jetzt eine Entscheidung für die neue Struktur der Staatlichen Schulämter getroffen worden ist, die eine gesamte Region, nämlich den Nordosten des Landes, komplett ohne Schulaufsichtsbehörde sein lässt, ohne die Ergebnisse der Enquetekommission abzuwarten. Hier wurde meines Erachtens ganz eindeutig der 2. Schritt vor dem 1. getan.

Wie soll gewährleistet werden, dass auch zukünftig Lehrer, Eltern und Schüler in die für sie zuständige Schulamtsbehörde während der Sprechzeit von Mitarbeitern kommen können.
Man muss sich hier vor Augen halten, dass insbesondere aus dem Raum Uckermark die Fahrzeit mit dem PKW zwischen 2,5 und 3 Stunden, sowie dem öffentlichen Nahverkehr zwischen 3 und 4 Stunden (einfache Strecke!) liegt. Aus dem Bereich Barnim beträgt die einfache Fahrstrecke mit dem PKW ebenfalls mindestens 1,5 Stunden sowie mit dem öffentlichen Nahverkehr 2 bis 2,5 Stunden.
Eltern müssten sich für einen Besuch im Amt während der Sprechzeiten vom Dienst freistellen lassen und Lehrer müssten während ihrer Dienstzeit das Amt besuchen, was zu noch größerem Unterrichtsausfall führen würde. Bereits jetzt ist an vielen Schulen ein hoher Unterrichtsausfall durch erkrankte Lehrer zu verzeichnen.

Wenn man sich die geographische Karte Brandenburgs vor Augen hält, kann man die Entscheidung überhaupt nicht nachvollziehen, denn damit ergibt sich eine völlig unverhältnismäßige Konzentration der Regionalstellen auf den Süden Brandenburgs.

Es lässt sich für niemanden erkennen, wie hier noch eine vernünftige Schulaufsicht funktionieren soll, denn die Schulräte werden sich künftig mehr auf den Straßen bewegen, als sich ihrer eigentlichen Aufgabe, nämlich der Beratung und Betreuung von Schulen widmen zu können.
Auch für die Mitarbeiter des Staatlichen Schulamtes Eberswalde ergeben sich unzumutbare Arbeitswege. Bereits jetzt absolvieren die Mitarbeiter Strecken von bis zu 80 km (=1,5 Stunden Fahrzeit) aus dem Raum der Uckermark.

Wie bereits der Ministerpräsident Matthias Platzeck sagte: "Uckermark ist Land Zukunft". Die Uckermark wurde von ihm als Modellregion bezeichnet. Warum also entscheidet man sich dafür, dass bei derartigen Umstrukturierungen eine Region ihre Menschen und damit auch Wähler verliert, weil sie gezwungen sind, ihren Wohnsitz zugunsten eines anderen Dienstortes aufzugeben. Es fragt sich dabei auch, wie lange eine derartige Entscheidung Bestand haben wird. Man bedenke hier nur die damals getroffene Entscheidung der Reduzierung von 18 auf 6 Schulämtern. Zugunsten der damaligen Finanzministerin Dagmar Ziegler wurde als ein Standort Perleberg ausgewählt, was sich später als großer Fehler erwies. Warum will man hier den gleichen Fehler wiederholen?

Ich frage Sie ernsthaft, sehr geehrte Frau Dr. Münch, wie Sie den Menschen und Wählern des Landes Brandenburg erklären wollen, was die Entscheidung zur Schulämterreform maßgeblich beeinflusst hat. Was verstehen Sie unter einer bürgernahen Verwaltung und warum werden durch die anstehende Schulamtsstruktur die Landkreise Uckermark und Barnim derart benachteiligt?

Mit freundlichen Grüßen
Dagmar Fuchs

+36

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Antwort
Von Dr. Martina Münch am 25. Juli 2012
Dr. Martina Münch

Sehr geehrte Frau Fuchs,

ich kann nachvollziehen, dass die geplante Schließung des Schulamtes in Eberswalde im Rahmen der Schulämter-Reform bei Bürgerinnen und Bürgern vor Ort für Unmut und Unverständnis sorgt. Ich erläutere Ihnen gerne, warum wir diese Entscheidung getroffen haben.

Ein Grund ist die demografische Entwicklung. Die Bevölkerung in Brandenburg wird bis zum Jahr 2030 um zwölf Prozent sinken, die Zahl der Geburten wird voraussichtlich von 18.000 auf rund 10.000 zurückgehen. Schon ab 2015 wird sich die Zahl der Schulanfänger spürbar verringern. Das hat Auswirkungen: Vor allem in den ländlichen Regionen wird mittelfristig auch das Schulnetz dünner.

Zugleich ändern sich die finanziellen Rahmenbedingungen in den kommenden Jahren. Damit Brandenburg auch künftig unabhängig und handlungsfähig bleibt, wird die Landesregierung die Zahl der Mitarbeiter in der Landesverwaltung deutlich reduzieren.

Das betrifft das Bildungsministerium, das betrifft aber auch nachgeordnete Einrichtungen wie die Staatlichen Schulämter: Von derzeit etwas mehr als 300 Stellen in den Schulämtern bleiben im Jahr 2015 nur rund 260 Stellen übrig, in den Folgejahren sind weitere Einsparungen zu erwarten.

Die Herausforderung ist klar: Wir müssen und wir wollen vor dem Hintergrund dieser Entwicklungen eine vergleichbare Qualität der Schulaufsicht und Schulberatung sichern.

Die Bürgernähe der Schulämter ergibt sich bereits heute nicht aus ihrer räumlichen Erreichbarkeit, sondern liegt in ihrer Erreichbarkeit per Telefon und per E-Mail. Schüler und Eltern müssen nur in ganz seltenen Ausnahmefällen die Schulämter aufsuchen – das wird auch künftig nicht anders sein. Der schulpsychologgische Dienst ist jetzt schon dezentral und jederzeit erreichbar. Was mir besonders wichtig ist: An der Qualität und Quantität der Unterstützung und Beratung der Schulen wird es keine Abstriche geben – alle 52 Schulrätinnen und Schulräte werden – trotz im Einzelfall etwas längerer Wege – künftig sogar mehr für die Schulen des Landes da sein können, da sie von Verwaltungsaufgaben entlastet werden.

Das Vorhaben, die Schulämter zu evaluieren und neu zu organisieren, haben die Regierungsparteien bereits im Jahr 2009 in der Koalitionsvereinbarung festgelegt. Die Entscheidung zur künftigen Struktur der unteren Schulaufsicht ist das Ergebnis einer gründlichen Analyse über einen Zeitraum von zwei Jahren. Die Schulämter waren in diesen Prozess eingebunden, ebenso die Gewerkschaftsvertretungen und der Hauptpersonalrat.

Im Ergebnis des Beratungs- und Entscheidungsprozesses stand fest, dass eine Strukturreform mit veränderten Zuständigkeiten erforderlich ist: An Stelle der sechs Schulämter wird es künftig eine Landesschulagentur mit einer schlanken Steuerungseinheit und mit vier starken Regionalstellen geben.

Für die Festlegung der Regional-Standorte gibt es klare Kriterien: Ausgewogenheit, Nachhaltigkeit und Sozialverträglichkeit. Jeder Aufsichts-region werden Gebiete mit voraussichtlich größerem und geringerem Schüler-rückgang zugeordnet. So werden sich die Rückgänge bei Schülern und Lehrkräften annähernd gleich über die Aufsichtsregionen verteilen.

Die bisherigen Standorte Brandenburg an der Havel, Cottbus und Frankfurt (Oder) sollen erhalten bleiben. Der Grund: Zum einen gibt es dort eine hohe Schuldichte, zum anderen haben die kreisfreien Städte eine wichtige Ankerfunktion für den ländlichen Raum. Der bisherige Standort Perleberg wird aus Gründen einer besseren Erreichbarkeit vom berlinnahen Raum mit höherer Schuldichte nach Neuruppin verlagert.

Die Schulämter in Eberswalde und Wünsdorf sind – bezogen auf die Zahl der Schulen, die sie betreuen und bezogen auf die Zahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter – die kleinsten Standorte unter den sechs Schulämtern. Diese Standorte aufzugeben ist sozialverträglicher als große Standorte zu schließen.

Durch die Zentralisierung und die Verringerung der Standorte können Aufgaben effektiv gebündelt und die Leistungsfähigkeit verbessert werden. Die Regionalstellen werden künftig für die regionale Schulaufsicht, für die Belange der Schulträger und für die Angelegenheiten der Lehrkräfte zuständig sein.

Warum konnten wir mit der Reform der Schulämter nicht auf die Ergebnisse der Enquetekommission zur künftigen Verwaltungsstruktur warten? Die Landesregierung hat sich bereist im Jahr 2009 – aus anfangs beschriebenen Gründen – im Koalitionsvertrag auf eine Verschlankung der Verwaltungs-strukturen und die Evaluation der Schulämter verständigt. Die Auswertung der Ergebnisse der Enquetekommission wird erst im Jahr 2013 und eine entsprechende Umsetzung voraussichtlich erst in der neuen Legislaturperiode stattfinden. Die Zahl der Schulanfänger wird sich allerdings schon ab 2015 spürbar verringern – und das hat Auswirkungen auf das gesamte Schulnetz. Ich möchte, dass die Reform der Schulämter rechtzeitig vorher abgeschlossen ist, damit die Schulaufsicht die Schulen bei dem absehbaren Umbruchprozess von Anfang an effektiv unterstützen und beraten kann.

Ich bin davon überzeugt: Im Rahmen dieser neuen Struktur kann sich die untere Schulaufsicht optimal auf die Anforderungen der kommenden Jahre vorbereiten: Die Sicherung der Unterrichtsqualität und der Lehrerversorgung vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung und der finanziellen Rahmenbedingungen des Landes Brandenburg. Damit werden wir auch dem Anspruch der Enquetekommission zur künftigen Verwaltungsstruktur gerecht: „Kommunal- und Landesverwaltung – bürgernah, effektiv und zukunftsfest“.

Mit freundlichen Grüßen