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Schule
Staatliche Lehrbeauftragte mit Beauftragung zum Religionsunterricht- rechtliche Probleme u.a.
Sehr geehrte Frau Dr. Münch,
ich habe eine Frage an Sie.
Es gibt - im Land Brandenburg - drei Kategorien von Religionslehrern: Landeskirchlich angestellte Lehrkräfte, Pfarrer im Religionsunterricht und staatliche Lehrkräfte mit Beauftragung zum Religionsunterricht.
Religionslehrer haben ein eigenes Profil. Sie sind keine Seelsorger, sondern Lehrkräfte. Das sollte man nicht vermischen.
Im Pfarrerdientsgesetz steht, dass Unterricht an Kinder und Jugendlichen - ob an der Schule oder in der Gemeinde - zum Dienst gehört.
Das gibt (leider) die Chance, das Thema Kirche immer mehr in die Schule zu bringen.
Ich finde es problematisch, dass der Staat - hier also das Land Brandenburg - Steuergelder und öffentliche Gelder ausgibt - um Lehrkräfte zu bezahlen und (wohl) auch auszubilden.
Der Einsatz der staatlichen Lehrkräfte mit Beauftragung zum Religionsunterricht.
Kostet den Kirchen nämlich keinen einzigen Cent.
Selbst wenn es genügend Kinder gibt an einer Schule oder sich genügend Kinder an einer Schule entscheiden am Religionsunterricht teilzunehmen anstatt am LER-Unterricht.
Meine Fragen an Sie wären:
Wie wird die Trennung zwischen Staat und Kirche - hier besser gesagt die Trennung zwischen Schule und Staat gewährleistet?
Sehen ebenfalls wie ich hier - besonders bei der Anstellung und Bezahlung von staatlichen Lehrkräften mit Beauftragung zum Religionsunterricht rechtliche problematische Tendenzen?
Wird diese Praxis der Anstellung und Bezahlung von staatlichen Lehrkräften mit Beauftragung zum Religionsunterricht seitens des Landes Brandenburg weiterhin verfolgt.
Mit vielen, freundlichen Grüßen
Jan-Erik Hansen
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