In Beantwortung
Autor Heike Jakubahs am 07. August 2012
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Schule

Verfassung des Landes Brandenburg Artikel 21 (1) garantiert das Recht auf politische Mitgestaltung

Sehr geehrte Frau Dr. Münch,

ich möchte Ihren Ausführungen in der Antwort zum Beitrag über die Schulamtsreform noch einiges hinzufügen und fragen: Warum wurden bei der Entscheidung nicht stärker Fakten, Kompetenzen und Erfahrungen einbezogen?
Vielen in Ihrer Antwort erläuterten Argumenten kann ich so nicht folgen.
Um den Einfluss der demografischen Entwicklung auf die Schülerzahl zu ermitteln, reicht ein Blick in die Schulentwicklungspläne der Landkreise. Die Zahl der Schulanfänger wird sich prognostisch im Aufsichtsbereich des Schulamtes Eberswalde von 2310 (2012) auf 2273 (2015) ändern (um 1%). Insgesamt nimmt die Schülerzahl erst 2022 deutlicher ab, jedoch auch nur um weniger als 9%. Das bedeutet, dass derzeit aus Gründen der demografischen Entwicklung eine schon 2014 wirksam werdende Reform und ein Vorgreifen der Ergebnisse der Enquetekommission nicht notwendig sind.
Sie sprechen von Einsparungen beim Verwaltungspersonal und davon, die Schulräte künftig mehr von Verwaltungsaufgaben zu entlasten. Wer soll dann aber Ihrer Meinung nach die nicht weniger werdenden Verwaltungsaufgaben leisten? Die Schulleiterinnen und Schulleiter, die Lehrerinnen und Lehrer? Warum wird zwar Verwaltungspersonal abgebaut, für die neue Landesschulagentur aber neue, teure Leitungsstellen geschaffen? Wo gibt es dann einen Einspareffekt?
Die Qualität der Schulaufsicht und Schulberatung muss gesichert, sogar verbessert werden. Da stimme ich Ihnen zu. Aber wie man qualitativ gute Beratung anbieten will, wenn die Beratungsstelle bzw. die sich beratenden Personen wegen der räumlichen Entfernung nicht mehr zueinander kommen können, erschließt sich mir nicht. Ich teile auch Ihre Auffassung nicht, dass Beratung, Unterstützung und Aufsicht ausschließlich per Mail oder Telefon möglich sind. Da ich täglich mit Lehrkräften zu tun habe, die Rat und Hilfe beim Schulamt suchen, kann ich auch wahrscheinlich besser als Sie einschätzen, wie wichtig die Erreichbarkeit ist. Sicher ist es nicht die Mehrheit der Lehrkräfte und auch nicht die Mehrheit der Eltern und Schüler, die das Schulamt persönlich aufsuchen müssen. Aber es sind die, die ein nicht anders lösbares Problem haben. Auch wenn Brandenburg ein Flächenland ist: Ist es wirklich erstrebenswert für die Landesregierung, Bürgernähe nur noch auf Telefon und Internet zu reduzieren?
Richtig ist, dass eine Evaluierung der Arbeit der sechs Staatlichen Schulämter stattgefunden hat und dass es zahlreiche Arbeitsbesprechungen zu strukturellen Veränderungen mit allen Beteiligten gab. Leider ließen Sie die in diesen Beratungen vorgebrachten Argumente derjenigen, die die Aufgaben und die Arbeitsweise der Schulämter am besten beurteilen können, nicht in den Entscheidungsprozess einfließen. Man verzichtete hier aus meiner Sicht bewusst auf Kompetenz und Erfahrung.
Diese Schulamtsreform ist nach der Kreisgebietsreform bereits die zweite, 2002 wurden aus 18 Schulämtern 6. Die Begründung war damals, dass ein besserer Ausgleich zwischen Gebieten mit größerem und mit geringerem Schülerrückgang möglich ist. Diesen Ausgleich muss man also jetzt nicht noch einmal vornehmen, zumal der zukünftige Schülerrückgang nicht vergleichbar ist mit dem Rückgang vor 10 Jahren.
Gegen eine Schließung des Schulamtes Eberswalde sprechen aber nicht nur (bildungs)politische Aspekte sondern auch soziale. Eine sehr große Anzahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Eberswalde haben bisher schon einen sehr langen Arbeitsweg, da sie im LK Uckermark beheimatet sind. Es ist für sie unzumutbar, künftig einen Arbeitsweg von täglich zweimal bis zu 200 km zurückzulegen oder 6 Stunden im ÖPNV zu verbringen. Wie soll das sozialverträglich geregelt werden?
Sehr geehrte Frau Münch, es war mir ein Bedürfnis, Sie auf viele Aspekte hinzuweisen, die Sie bisher vielleicht nicht so gesehen haben. Dabei bin ich auf zu erwartenden Unterrichtsausfall, explodierende Reisekosten und notwendige Neu- und Umbaumaßnahmen in den Ämtern noch gar nicht eingegangen.
Konrad Adenauer sagte einmal: „In der Politik geht es nicht darum, recht zu haben, sondern recht zu behalten.“- Ich denke (hoffe!), das ist sicher nicht der Politikstil der Brandenburger Landesregierung.

Mit freundlichen Grüßen
Heike Jakubahs

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