Sehr geehrter Herr Laubner,
als Vater zweier inzwischen erwachsener Kinder kann ich Ihre Sorgen durchaus nachvollziehen. Lassen Sie mich daher zu Ihrer Anfrage ein wenig ausführlicher Stellung nehmen.
Der Kornmarkt und die Kommissstraße wurden 1992 in der allgemeinen Nutzung eingeschränkt. Die Nutzung der dortigen öffentlichen Verkehrsflächen wurde auf folgende Verkehrsarten beschränkt:
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Fußgänger- und Fahrradverkehr
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Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV)
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Anliegerverkehr
Diese Nutzungseinschränkung wird straßenverkehrsrechtlich durch eine entsprechende Beschilderung dokumentiert.
Unumstritten ist, dass sicherlich aufgrund der besonders starken Nutzung des ÖPNV und des Radverkehrs besondere Vorsicht und Rücksichtnahme geboten ist. Das Gebot der Vorsicht und gegenseitigen Rücksichtnahme bleibt entsprechend der Maßstab für den Umgang der Verkehrsteilnehmer miteinander. Die Stadt steht diesbezüglich auch in regelmäßigem Kontakt zu Bus- und Taxenbetreibern und ich bin sicher, dass die Fahrer zu diesem Thema ausreichend sensibilisiert sind. Dies zeigt sich u.a. auch dadurch, dass eben in den vorgenannten Bereichen schon seit Jahren kein schwerer Unfall zu verzeichnen ist.
In diesem Zusammenhang muss ich auch darauf hinweisen, dass eine Fußgängerzone nicht mit einem verkehrsberuhigten Bereich - also einer so genannten "Spielstraße" gleichzustellen ist. Wenngleich einige Vorschriften, die in Fußgängerzonen gelten, auch auf verkehrsberuhigte Bereiche anzuwenden sind, so gilt nur im verkehrsberuhigten Bereich, dass Kinderspiele überall erlaubt sind. Dies deutlich zu machen, liegt auch in der Verantwortung der Eltern.
Bauliche Maßnahmen, wie die von Ihnen vorgeschlagenen, lassen sich nur bedingt realisieren. So wird in der aktuellen Ausbauplanung insbesondere darauf geachtet, dass der für die Bürgerinnen und Bürger wichtige innenstadtnahe Umsteigepunkt des ÖPNV nach dem neuesten Stand der Technik behindertengerecht und barrierefrei hergestellt wird. Hier sind aber Kompromisse nötig, um z.B. die Barrierefreiheit auf den öffentlichen Verkehrsflächen und den Einsteigepunkten zu den Bussen gewährleisten zu können.
Sicherlich ist es unglücklich, dass die Gestaltung von Kommissstraße und Kornmarkt mit klarer Trennung von Fahrbahn und Gehwegen eher der klassischen Straßenraumgestaltung entspricht als einer Mischfläche, wie man sie von einer Fußgängerzone erwarten würde. Die Straßenaufteilung ist aber von der Funktion der Straße/des Platzes her auch nicht grundsätzlich anders möglich.
Dennoch sind Verbesserungen im Rahmen des geplanten Umbaus zu erwarten, da u.a. vorgesehen ist, die Bürgersteigflächen deutlich zu verbreitern und auch die Einmündungsbereiche mit dem erhöhten Querungsaufkommen besonders zu markieren. Durch die Anordnung der Bushaltestellen, die Reduzierung der heute dominanten Fahrbahnflächen und der Tatsache, dass jeder Bus, der in den Kornmarkt einfährt, an einer Haltestelle anhalten muss, werden sich die gefahrenen Geschwindigkeiten sicherlich zusätzlich reduzieren.
Eine Aufpflasterung (Bodenschwellen) erfolgt in diesem Zuge aber nicht. Dies steht einer guten und komfortablen Anbindung der Innenstadt durch die jeweiligen Buslinien absolut entgegen. Hier ist die Verkehrsfunktion des Kornmarktes maßgeblich. Durch einen Materialwechsel im Zufahrtsbereich zum Kornmarkt sollen insbesondere dem Bus- und Taxenverkehr nochmals die besonderen Regelungen eines Fußgängerbereichs verdeutlicht werden. Zusätzlich werden auch zukünftig weiterhin durch die Polizei Kontrollen des fließenden Verkehrs erfolgen, um ein mögliches Fehlverhalten ordnungsrechtlich zu ahnden.
Ich hoffe, ich konnte mit diesen Ausführungen ein wenig zu Ihrer Beruhigung beitragen.
Mit freundlichen Grüßen
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am 24. Juni 2012
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