Sehr geehrter Herr Seefeld,
vielen Dank für Ihre wertvolle Anregung.
In unserem Land ergänzen sich Staat und Kirche gleichermaßen bei der Ausge-staltung unseres Gemeinwesens und unserer Gesellschaft insgesamt. Wichtige Stützen dieser Gesellschaft sind hierbei Religionsfreiheit, weltanschauliche Staatsneutralität und Selbstbestimmung aller Religionsgemeinschaften.
Ein wichtiger Rechtsgrundsatz in Deutschland ist, dass der Staat die Religions-gemeinschaften organisatorisch einbinden muss, ihnen aber aufgrund der rechts-staatlich garantierten Religionsfreiheit keine inhaltlichen Vorgaben machen darf.
In diesem eher partnerschaftlichen Verhältnis gibt es trotz der grundsätzlich getrennten Aufgaben und Zuständigkeiten eine gewisse Schnittmenge. Darin müssen sich Staat und Kirche gemeinsam ihrer gesellschaftspolitischen Verantwortung stellen, zum Beispiel in Fragen des Religionsunterrichts, der vorschulischen Erziehung und auch der universitären Bildung.
Sie haben meiner Meinung nach vollkommen Recht, wenn Sie hier anregen, dass sich die Stadt Wolfenbüttel neben ihrer geschichtlichen und kulturellen Bedeutung insbesondere auch ihrer herausgehobenen Stellung als langjähriger Bischofssitz bewusst werden sollte. Eine Möglichkeit könnte beispielsweise die Voranstellung einer kirchlichen Losung zu Beginn öffentlicher Ratssitzungen sein. Die Zuständigkeit über eine derartige Entscheidung liegt ausschließlich beim Stadtrat selbst. Da es hier um Grundsatzfragen im Allgemeinen und zudem auch um satzungs- beziehungsweise kommunalrechtliche Regelungen und Rahmenbedingungen geht, ist hier das Kommunalverfassungsrecht anzuwenden.
Ich werde Ihren Vorschlag nach der Sommerpause sowohl mit den ansässigen Kirchen als auch mit unseren Ratsfraktionen erörtern und danach gegebenenfalls die weiteren Schritte zur Umsetzung einleiten.
Mit freundlichen Grüßen
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