Beantwortet
Autor Werner Seefeld am 12. Juli 2012
1278 Leser · 46 Stimmen · 0 Kommentare

Sonstiges

Ratssitzung

Sehr geehrter Herr Pink,
ich habe mich sehr gefreut als ich erfuhr, dass Sie das biblische Wort "suchet der Stadt Bestes" an anderer Stelle aufgegriffen und dazu Stellung genommen haben.
Da Wolfenbüttel eine Bischofsstadt ist, (und nicht nur deswegen!) wäre es für alle Christen dieser Stadt, und natürlich für Wolfenbüttel auch, super, wenn vor den Ratssitzungen von einem Geistlichen, Pastor, Pfarrer, Leiter oder Bischof die sicher nicht immer einfachen Problematiken unter den Segen und die Weisheit Gottes gestellt würden.
Das kann mit einem kurzen Gebet geschehen.

Herzliche Grüße, Werner Seefeld.

+36

Über diesen Beitrag kann nicht mehr abgestimmt werden, da er bereits beantwortet wurde.

Antwort
von Thomas Pink am 07. August 2012
Thomas Pink

Sehr geehrter Herr Seefeld,

vielen Dank für Ihre wertvolle Anregung.

In unserem Land ergänzen sich Staat und Kirche gleichermaßen bei der Ausge-staltung unseres Gemeinwesens und unserer Gesellschaft insgesamt. Wichtige Stützen dieser Gesellschaft sind hierbei Religionsfreiheit, weltanschauliche Staatsneutralität und Selbstbestimmung aller Religionsgemeinschaften.

Ein wichtiger Rechtsgrundsatz in Deutschland ist, dass der Staat die Religions-gemeinschaften organisatorisch einbinden muss, ihnen aber aufgrund der rechts-staatlich garantierten Religionsfreiheit keine inhaltlichen Vorgaben machen darf.

In diesem eher partnerschaftlichen Verhältnis gibt es trotz der grundsätzlich getrennten Aufgaben und Zuständigkeiten eine gewisse Schnittmenge. Darin müssen sich Staat und Kirche gemeinsam ihrer gesellschaftspolitischen Verantwortung stellen, zum Beispiel in Fragen des Religionsunterrichts, der vorschulischen Erziehung und auch der universitären Bildung.

Sie haben meiner Meinung nach vollkommen Recht, wenn Sie hier anregen, dass sich die Stadt Wolfenbüttel neben ihrer geschichtlichen und kulturellen Bedeutung insbesondere auch ihrer herausgehobenen Stellung als langjähriger Bischofssitz bewusst werden sollte. Eine Möglichkeit könnte beispielsweise die Voranstellung einer kirchlichen Losung zu Beginn öffentlicher Ratssitzungen sein. Die Zuständigkeit über eine derartige Entscheidung liegt ausschließlich beim Stadtrat selbst. Da es hier um Grundsatzfragen im Allgemeinen und zudem auch um satzungs- beziehungsweise kommunalrechtliche Regelungen und Rahmenbedingungen geht, ist hier das Kommunalverfassungsrecht anzuwenden.

Ich werde Ihren Vorschlag nach der Sommerpause sowohl mit den ansässigen Kirchen als auch mit unseren Ratsfraktionen erörtern und danach gegebenenfalls die weiteren Schritte zur Umsetzung einleiten.

Mit freundlichen Grüßen