Sehr geehrte Damen und Herren,

wie Sie sicher aus den Medien erfahren haben, werde ich am 28. August vom Amt des Ministerpräsidenten zurücktreten. Deshalb wird es mir künftig nicht mehr möglich sein, Ihre Fragen an dieser Stelle zu beantworten. Der Bürgerdialog über das Onlineportal direktzu.de hat in den zurückliegenden Jahren eine Vielzahl von Anliegen und Problemen von Ihnen, den Bürgerinnen und Bürgern, thematisiert. Ich habe mich über die anhaltende Resonanz sehr gefreut. Sie dokumentierte Ihr Interesse am Lebensumfeld, aber auch an politischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Fragen. Das Portal war für mich wichtiger Anzeiger, welche Sorgen, Probleme oder Anliegen die Menschen im Land bewegen. Es bot die Möglichkeit, politische Bewertungen aus der brandenburgischen Bevölkerung ungefiltert und direkt zu erfahren. Und ebenso offen und geradeheraus habe ich mich stets um Antwort bemüht. Für mich war darüber hinaus entscheidend, dass das Voting-Verfahren den öffentlichen Diskurs bei uns im Land befördert. Fragesteller und auch ich wussten dadurch: Das interessiert Viele!

Ich bedanke mich bei Ihnen für Ihr Vertrauen und die vielen interessanten Fragen und Einschätzungen.

Herzlichst

Ihr

Matthias Platzeck

Beantwortet
Autor Jens Jürgen am 12. Dezember 2007
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Umwelt

Schornsteinfeger

Sehr geehrter Herr Ministerpräsident,

wir bewohnen eine Doppelhaushälfte ,wo der Schornsteinfeger seine Messungen von der Heizanlage jedes Jahr durchführt.
Ebenfalls haben wir einen ordnungsgemäßen Wartungsvertrag mit einer Heizungsbaufirma, die jedes Jahr eine Wartung und eine Messung durchführt.
Wir müssen dazu sagen, das der Schornsteinfeger nach den Wartungsarbeiten kommt.
Wieso muß ich den Schornsteinfeger dann ebenfalls noch bezahlen, wenn die Messung durch die Wartungsfirma schon erfolgte? Auch der Schornsteinfeger kann und wird mir nichts anderes sagen als die Wartungsfirma, die die Mängel falls welche vorhanden waren schon beseitigte und auch die Einstellung der Heizanlage. an hand Ihrer Messungen.
Durch das Ordnungsamt des Landkreises Dahme Spreewald - Lübben erhielt ich die Antwort ,das es bis zur Vollstreckung durch den
Einsatz der Polizei kommen kann wenn ich den Schornsteinfeger nicht in das Objekt lasse zur Dürchführung seiner Messungen.
Wir sind beide Berufstätig und müssen vom Staat noch Sozialleistungen in anspruch nehmen. Das ist schon traurig hier. Allein der Schornstinfeger kostet uns ca. 50,00 Euro. Diese können wir bestimmt besser einsetzen.
Dies ist für mich und auch für viele andere eine doppelte Belastung und Abzocke durch den Schornsteinfeger.
Wir sehen es ein, wenn wir keinen Wartungsvertrag mit einer Firma
haben das dann der Schornsteinfeger seine Messungen durchführen muß um die Sicheheit der Anlage zu gewährleisten.
Wie weit greift der Staat und auch letztendlich das Land in die Entscheidungen der Bürger noch ein.

Alles wird durch Gesetze und Bestimmungen geregelt. Was darf der Bürger denn noch selbst entscheiden. Er muß ja nur noch aufpassen das er nicht gegen diese und jene Gestze und Bestimmungen verstößt.
Das Augenmerk sollte doch lieber auf die normalen Bürger gelegt werden und nicht immer auf die Politik.

Wir bedanken uns im voraus für die Beantwortung.
Mit freundlichen Grüßen Familie Jürgen

+30

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Antwort
von Matthias Platzeck am 20. März 2008
Matthias Platzeck

Sehr geehrte Familie Jürgen,

beim staatlichen Handeln geraten oftmals der Wunsch nach von den Bürgern durchaus geforderter größtmöglicher Sicherheit einerseits und möglichst weitgehender individueller Freiheit andererseits in ein Spannungsverhältnis. Das ist auch in Ihrem Fall so, bei dem es um die Frage nach der Notwendigkeit von Kehr- und Überprüfungsarbeiten durch die Schornsteinfeger geht. Im Vordergrund steht hierbei die Betriebs- und Brandsicherheit von Feuerungsanlagen und damit der Schutz von Leben und Eigentum, aber auch der Umwelt. Die Verantwortung hierfür trägt zunächst der Staat. Aus Effektivitäts- und Kostengründen hat er die Aufgaben jedoch privatisiert und durch das bundesweit geltende Schornsteinfegergesetz dem Schornsteinfegerhandwerk übertragen, da sonst Beamte Feuerungsanlagen vor Ort auf durchgeführte Arbeiten überprüfen müssten.

Die auf dem Schornsteinfegergesetz basierende, und zuletzt 2004 an den Stand der Technik angepasste so genannte Kehr-, Überprüfungs- und Gebührenordnung für Schornsteinfegerarbeiten unseres Landes wird den hohen Ansprüchen an Feuersicherheit und Umweltschutz gerecht. Selbst Hersteller von Feuerungsanlagen, die für die Qualität ihrer Produkte buchstäblich die Hand ins Feuer legen würden, plädieren für eine wiederkehrende Überprüfung. Denn sie wissen nicht, wie die Anlage installiert wurde, unter welchen Aufstell- aber auch Bedienungsbedingungen sie arbeitet und wie sie unter diesen Voraussetzungen "altert".

Sie stellen die Frage, warum der Schornsteinfeger diese Prüfung übernehmen muss, obwohl dies eine Wartungsfirma auch übernehmen könnte. Bitte bedenken Sie, dass die Aufgaben des Schornsteinfegers weit über die des Wartungsfachmannes hinausgehen. Der Schornsteinfeger überprüft und reinigt die Abgasanlage und das Verbindungsstück zwischen Feuerstätte und Schornstein. Er führt die Abgaswegüberprüfung mit CO-Messung, bei bestimmten Anlagen auch eine Dichtheitsprüfung und die Emissionsmessung durch. Darüber hinaus ist er für die Bauabnahmen der Feuerungsanlagen, die Kontrolle der Mängelbeseitigung, die sogenannte Feuerstättenschau und die Beratung vor Ort zuständig. Somit überprüft und kehrt der Schornsteinfeger, während die Wartungsfirma lediglich für die Wartung verantwortlich zeichnet.

Eine regelmäßige Wartung der Heizungsanlage wird zwar gefordert, sie ist aber nicht so wie die Arbeiten des Schornsteinfegers per Gesetz vorgeschrieben. Deshalb haben lediglich 20 bis 30 % der Heizungsbesitzer einen Wartungsvertrag. Da viele Besitzer Geld sparen wollen oder eine Wartung ihrer Anlage schlicht vergessen, gibt es somit keine flächendeckende Garantie von Wartungsarbeiten in Deutschland. Außerdem ist eine Kontrolle, ob eine Wartung auch tatsächlich ausgeführt wurde, gegenwärtig nicht geregelt. Deshalb ist nach wie vor der Schornsteinfeger gefragt.

Die Bundesregierung beabsichtigt, das Schornsteinfegergesetz noch in diesem Jahr zu ändern und teilweise die Auswahl eines Schornsteinfegers aber auch nach einer Übergangsfrist den Wettbewerb, zwischen Schornsteinfegern und Wartungsfirmen, zuzulassen. In diesem Zusammenhang sollen auch die Kehr-, Überprüfungs- und Gebührenordnungen der Länder durch eine bundeseinheitliche Ordnung voraussichtlich zum 01.01.2009 ersetzt werden.

Ich versichere Ihnen, dass die Landesregierung auch auf Bundesebene bei der Anpassung dieser Vorschriften die Interessen der Bürgerinnen und Bürger mit Nachdruck verfolgen wird. Insbesondere werden wir prüfen, ob unnötige Bürokratie unter Berücksichtigung der Feuersicherheit abgebaut werden kann.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr

Matthias Platzeck