Beantwortet
Autor Vera Lehmbeck am 16. Januar 2008
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Bildung

Gleichwertigkeit

Sehr geehrter Herr Platzeck,

ich bin seit 25 Jahre in der Forst tätig.
In der DDR wurde mein Facharbeiter für Obstbau in der Forst anerkannt,so das ich als Forstfacharbeiter bezahlt wurde.
1991 wurde mir dann mitgeteilt das Gärtner für Obstbau ein Artfremder Beruf sei.Somit, wurde ich in der Lohngruppe wieder runtergestuft. Nun kämpfe ich seit 10 Jahren um die erneute Anerkennung, da andere Kollegen mit den Beruf als Gärtner sogar Förster geworden sind.
Meine Frage: Wo ist der Unterschied zwischen den beiden Berufen?
In der Forst werden genauso Bäume gepflanzt, gepflegt und geerntet wie seinerzeit im Obstbau.

Wo kommt da, das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz zur Geltung?

Mit freundlichen Grüßen
Vera Lehmbeck

+24

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Antwort
von Matthias Platzeck am 20. März 2008
Matthias Platzeck

Sehr geehrte Frau Lehmbeck,


Ihrem Schreiben entnehme ich, dass Sie sich bei der Anerkennung Ihres Berufsabschlusses ungerecht behandelt fühlen. Mir ist durchaus bewusst, dass die Arbeit eines Forstwirtes nicht nur anerkannte Schwerstarbeit ist, sondern auch umfangreiches Fachwissen voraussetzt.


Insofern kann ich nachvollziehen, dass sowohl Arbeitgeber als auch die Gewerkschaft als Vertretung der Arbeitnehmer bisher großen Wert darauf gelegt haben, dass der anerkannte Berufsabschluss als Forstwirt für die Eingruppierung und damit die Bezahlung Ihrer Berufsgruppe einen besonderen Stellenwert behält.


Weil dies so ist, hatte das Amt für Forstwirtschaft Belzig Ihnen, wie vielen anderen Mitarbeitern auch, mehrfach angeboten an einem Lehrgang teilzunehmen, nach dessen erfolgreichem Abschluss Sie den Abschluss der anerkannte Forstwirtin erhalten hätten. Damit wären Sie dann entsprechend höher eingestuft und bezahlt worden. Diese Möglichkeit der Qualifizierung haben Sie leider bisher nicht genutzt – so besagen es zumindest die von mir eingeholten Informationen.


Wie mir auch mitgeteilt wurde, schätzt Ihr Arbeitgeber jedoch Ihr Engagement und Ihren Fleiß in besonderem Maße. Ende 2006 wurden Sie als Vorarbeiterin eingesetzt, was mit einem Lohnzuschlag verbunden ist. Auch steht Ihnen die Forstzulage zu, die außerhalb der Forstberufe, z. B. bei einer Beschäftigung in öffentlichen Gärtnereien, nicht gezahlt werden kann.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr

Matthias Platzeck