Sehr geehrte Damen und Herren,

wie Sie sicher aus den Medien erfahren haben, werde ich am 28. August vom Amt des Ministerpräsidenten zurücktreten. Deshalb wird es mir künftig nicht mehr möglich sein, Ihre Fragen an dieser Stelle zu beantworten. Der Bürgerdialog über das Onlineportal direktzu.de hat in den zurückliegenden Jahren eine Vielzahl von Anliegen und Problemen von Ihnen, den Bürgerinnen und Bürgern, thematisiert. Ich habe mich über die anhaltende Resonanz sehr gefreut. Sie dokumentierte Ihr Interesse am Lebensumfeld, aber auch an politischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Fragen. Das Portal war für mich wichtiger Anzeiger, welche Sorgen, Probleme oder Anliegen die Menschen im Land bewegen. Es bot die Möglichkeit, politische Bewertungen aus der brandenburgischen Bevölkerung ungefiltert und direkt zu erfahren. Und ebenso offen und geradeheraus habe ich mich stets um Antwort bemüht. Für mich war darüber hinaus entscheidend, dass das Voting-Verfahren den öffentlichen Diskurs bei uns im Land befördert. Fragesteller und auch ich wussten dadurch: Das interessiert Viele!

Ich bedanke mich bei Ihnen für Ihr Vertrauen und die vielen interessanten Fragen und Einschätzungen.

Herzlichst

Ihr

Matthias Platzeck

Beantwortet
Autor Wolfram Wegner am 27. Oktober 2008
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Umwelt

Verschlechterung für Solaranlagen in der BauO

Sehr geehrter Herr Ministerpräsident,

seit dem 01.08.08 hat die Brandenburgische Bauordnung die Anbringung von Solaranlagen erheblich benachteiligt, indem sie Anlagen über 10m² auf Nebengebäuden genehmigungspflichtig macht und die energetisch sinnvolle Anbringung an Dach und Fassade sinnlos erschwert. 10m² lohnen sich für Strom wirtschaftlich nicht. An Fassaden zum Beispiel darf nur 20cm vorgebaut werden, was für Solarthermie schlechte Eintrahlwinkel im Winter bedeutet. Warum gehen hier die Umwelt und der Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen nicht ästhetischen Gesichtspunkten vor? Die Bauordnung behindert so die ökologisch sinnvolle Nutzung erneuerbarer Energien für Eigentümer und Familien. Die Baugenehmigung einer 2kwp-Anlage im Wert von € 8.000,00 kostet dann mit Lageplan, Objektplaner, Zeichnungen und Verwaltung ca. € 1500,00. So würgt man die Umwelt finanziell ab und Brandenburg vergibt sich erhebliche Chancen. Unsere im April gekauften Conergy-Module aus Frankfurt (Oder) können wir jetzt nicht mehr genehmigungsfrei anbringen.

Wir möchten SIe freundlich bitten, in diesem Punkt die alte Fassung der Bauordnung wiederherzustellen bzw. mindestens 40cm Abstand vor Fassaden oder 40m² Flächen genehmigungsfrei zuzulassen.

Mit freundlichen Grüßen,
Nele, Nora, Arzu und Wolfram Wegner

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Antwort
von Matthias Platzeck am 07. Januar 2009
Matthias Platzeck

Sehr geehrter Herr Wegner,

vielen Dank für Ihr Schreiben. Ich stimme mit Ihnen grundsätzlich überein. Es ist ein Gebot der Zeit, angesichts von sich abzeichnender Rohstoffknappheit und des Klimawandels verstärkt auf Erneuerbare Energien zu setzen. Brandenburg ist – wie Sie vielleicht wissen – auf diesem Gebiet deutschlandweit führend und hat dafür zum Ende des vergangenen Jahres den Leitstern 2008 verliehen bekommen – für herausragende Leistungen bei der Förderung der Erneuerbaren Energien. Deshalb begrüße ich es ausdrücklich, dass Sie sich auch privat für die Nutzung der Sonnenenergie entscheiden.

Wie mir die Experten in unserem Bauministerium versichern, sollen mit der neuen Bauordnung gerade solche Entscheidungen erleichtert werden. Nach alter Rechtslage waren nur direkt an Dach- und Außenwandflächen angebrachte Solarenergie- bzw. Fotovoltaikanlagen ohne Begrenzung der Gesamtfläche genehmigungsfrei. Nach der Änderung der Bauordnung vom 14. Juli 2008 dürfen nun Anlagen auch mit einem Abstand von 20 Zentimeter an Dach- oder Außenwandflächen ohne Begrenzung der Gesamtfläche ohne Genehmigung angebracht werden. Darüber hinaus dürfen auch Anlagen bis zu einer Bauhöhe von 60 Zentimeter und einer Gesamtfläche von 10 Quadratmeter auf Flachdächern genehmigungsfrei aufgestellt werden.

Sie sehen, die Neuregelung beinhaltet eine Erleichterung und Flexibilisierung für Bauherren. Die von Ihnen geforderte Rückkehr zur alten Bauordnung dürfte also kaum in Ihrem Interesse liegen. Bedenken Sie, wenn der Abstand von Solaranlagen zu Dach- und Außenwandflächen noch größer wäre, würde das in der Regel zu Problemen mit den Eigentümern oder Mietern von Nachbargrundstücken oder anderen Gebäuden führen. Deshalb hat der Gesetzgeber entschieden, für solche Projekte zwingend ein Baugenehmigungsverfahren vorzusehen.

Ich wünsche Ihnen Erfolg bei Ihrem Bauprojekt.

Mit freundlichem Gruß

Matthias Platzeck