Sehr geehrte Damen und Herren,

wie Sie sicher aus den Medien erfahren haben, werde ich am 28. August vom Amt des Ministerpräsidenten zurücktreten. Deshalb wird es mir künftig nicht mehr möglich sein, Ihre Fragen an dieser Stelle zu beantworten. Der Bürgerdialog über das Onlineportal direktzu.de hat in den zurückliegenden Jahren eine Vielzahl von Anliegen und Problemen von Ihnen, den Bürgerinnen und Bürgern, thematisiert. Ich habe mich über die anhaltende Resonanz sehr gefreut. Sie dokumentierte Ihr Interesse am Lebensumfeld, aber auch an politischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Fragen. Das Portal war für mich wichtiger Anzeiger, welche Sorgen, Probleme oder Anliegen die Menschen im Land bewegen. Es bot die Möglichkeit, politische Bewertungen aus der brandenburgischen Bevölkerung ungefiltert und direkt zu erfahren. Und ebenso offen und geradeheraus habe ich mich stets um Antwort bemüht. Für mich war darüber hinaus entscheidend, dass das Voting-Verfahren den öffentlichen Diskurs bei uns im Land befördert. Fragesteller und auch ich wussten dadurch: Das interessiert Viele!

Ich bedanke mich bei Ihnen für Ihr Vertrauen und die vielen interessanten Fragen und Einschätzungen.

Herzlichst

Ihr

Matthias Platzeck

Archiviert
Autor Klaus Dinter am 07. Februar 2011
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Umwelt

Kein funktionierendes Brandenburgisches Wassergesetz!

Sehr geehrter Herr Ministerpräsident Platzeck ,

da ich mich seit kurzem beruflich mit Problemen der Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen an Deichen und Gräben zu befassen habe, musste ich mich erst einmal wieder mit dem Wasserrecht vertraut machen. Dabei ist mir aufgefallen, dass es derzeit im Land Brandenburg kein zum WHG kompatibles Wassergesetz gibt. Da viele Paragraphen des Brandenburgischen Wassergesetzes den direkten Bezug zum WHG enthalten, ist hier bei der Nutzung der vom MUGV ins Netz gestellten Fassung des Brandenburgischen Wassergesetzes dieser Bezug nicht herstellbar, weil das WHG inzwischen ergänzt bzw. überarbeitet wurde.

Auch in sich und bei der Verwendung von Begriffen ist das BbgWG in dieser derzeit durch das MUGV veröffentlichten Form nicht anwendbar, weil nicht zum WHG kompatibel. So fehlt zum Beispiel der begriff "Gewässerrandstreifen " ganz bzw. ist durch "Gewässerschutzstreifen" ersetzt, was der Kommunikation und der rechtlichen Argumentation nicht gerade förderlich ist. Im Kapitel zum Bußgeld ist dann aber wieder von Gewässerrandstreifen die Rede, obwohl der Bezug dazu im eigenen Gesetz fehlt!. Dafür wird auf eine nicht vorhandene Rechtsverordnung verwiesen.

Dafür enthält das BbgWG jähe Wendungen, wie z. B. die Festsetzung von 5 m breiten Deichschutzstreifen. Diesen Begriff gab es in der entsprechenden DVO zum LKG auch, aber ohne konkrete Festsetzung seiner Breite (Gummiparagraph). Wenn man da jetz konkret wird, muß man auch Fragen der Durchführung und der Entschädigung regeln.

Aus diesem "Wirrwar" ergeben sich dann auch Arbeitsweisen des Landesamtes für Umwelt Gesundheit und Verbraucherschutz, denen der direkte Bezug zum BbgWG fehlt.
So kommt der Begriff "Gewässerentwicklungskonzept", wozu jetzt durch das LUGV bei Cottbus eine Anhörung der Öffentlichkeit durchgeführt wurde, im Gesetz nicht einmal vor.

Die Art und Weise der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie war bisher sowieso wenig öffentlichkeitswirksam, was die Anzahl der Beteiligungen (s. dazu Statistik des MUGV im Internet) beweist. Insofern ist der Versuch des LUGV, hier durch die Beteiligung kleinerer Regionen öffentlichkeitswirksamer zu werden, zwar positiv zu werten, aber nicht rechtssicher. Außerdem wird dadurch der Anspruch der Öffentlichkeit auf Information zu diesem Thema , das in der Lausitz wegen des Zusammenhanges mit dem Bergbau bestimmt auf besonderes Interesse stößt, unzulässig eingeengt,

Die zeitlichen Vorstellungen des jetzt veröffentlichten Gesetzestextes des BbgWG dazu sind wohl eher ein Witz. Es ist ja auch längst nicht mehr alles Gold, was aus Brüssel kommt. Dafür fehlt die Umsetzung der Anforderungen der Wasserrahmenrichtlinie nach Güte- und Menge (§ 27 WHG) bisher völlig.

Meine Frage ist also: Wann gibt es im Wasserrecht im Land Brandenburg wieder rechtssichere und zum WHG kompatible Regelungen?

Frau Ministerin Tack hat ja leider keinen "Briefkasten" im Internet, weshalb ich mich an Sie wende.

Mit freundlichen Grüßen

Klaus Dinter

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