Beantwortet
Autor Lászlo Váradi am 16. Januar 2012
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Arbeitsmarkt

Willkür bei Genehmigung von Nutzungserweiterung für Selbstständige

Sehr geehrter Herr Ministerpräsident,
als ungarischer Selbstständiger im Land Brandenburg sehe ich mich außer stande zu verstehen, wie durch mutmaßliche Behördenwillkür, hier die untere Bauaufsichtsbehörde in Forst gemeint, es sein kann, dass Fakten nicht überprüft werden und gar falsche Aussagen getroffen werden nur um mich an der Ausübung einer Schank-u. Speisewirtschaft als Erweiterung zu meinem seit 2010 bestehenden Hofladen zu hindern.
Nachdem der Vorgang nun als Eilantrag beim Verwaltungsgericht Cottbus verhandelt wurde, wurde meiner Frau sogar mitgeteilt, dass " mit Blick auf die sozialen Sicherungssysteme grundsätzlich für jederman ein menschenwürdiges Dasein gesichert ist".
Heißt das nun für uns das wir die Hände in den Schoß legen sollen und auf Kosten des Staates leben dürfen?
Es wäre uns natürlich lieber von der eigenen Hände Arbeit zu leben. Ist das noch möglich?
Freundlich grüßt Sie
Familie Váradi

+75

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Antwort
von Matthias Platzeck am 26. März 2012
Matthias Platzeck

Sehr geehrte Familie Varadi,

ich freue mich sehr, dass Sie bei uns in Brandenburg den Sprung in die Selbstständigkeit gewagt und einen Hofladen eröffnet haben. Solche Initiativen brauchen wir. Sie tragen mit dazu bei, die lebendige Unternehmensstruktur in Brandenburg weiter auszubauen und haben deshalb – so meine Informationen – auch durchaus unkonventionelle Hilfe der zuständigen Behörden erfahren.

Aber natürlich ist es in Brandenburg wie überall in Deutschland so, dass auch die Erweiterung von unternehmerischen Aktivitäten in einem rechtlichen Rahmen stattfinden. Das mag manchmal bürokratisch wirken oder vielleicht dazu als zu eng empfunden werden, aber dieses Regelwerk muss eingehalten werden. Nicht zuletzt, weil damit auch Interessen Anderer geschützt werden. Ich weiß, dass die in Brandenburg jeweils zuständigen Behörden hierbei in der Regel sehr konsequent vorgehen und dabei nicht immer nur Zustimmung auslösen. Behördenwillkür darf es aber nicht geben.

Da bei Ihnen offenbar dieser Eindruck entstanden ist, haben Sie den im Rechtsstaat möglichen und einzig richtigen Schritt unternommen und das zuständige Verwaltungsgericht in Cottbus um Klärung gebeten. Eine erste Entscheidung hat das Gericht nach meiner Kenntnis bereits getroffen. Bitte haben Sie Verständnis, dass ich mich vor dem Hintergrund des noch laufenden Verfahrens inhaltlich nicht weiter äußern möchte. Trotz der sicher nicht einfachen Situation wünsche ich Ihnen für Ihre unternehmerische Tätigkeit weiterhin viel Erfolg.

Mit freundlichen Grüßen

Matthias Platzeck