Sehr geehrte Damen und Herren,

wie Sie sicher aus den Medien erfahren haben, werde ich am 28. August vom Amt des Ministerpräsidenten zurücktreten. Deshalb wird es mir künftig nicht mehr möglich sein, Ihre Fragen an dieser Stelle zu beantworten. Der Bürgerdialog über das Onlineportal direktzu.de hat in den zurückliegenden Jahren eine Vielzahl von Anliegen und Problemen von Ihnen, den Bürgerinnen und Bürgern, thematisiert. Ich habe mich über die anhaltende Resonanz sehr gefreut. Sie dokumentierte Ihr Interesse am Lebensumfeld, aber auch an politischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Fragen. Das Portal war für mich wichtiger Anzeiger, welche Sorgen, Probleme oder Anliegen die Menschen im Land bewegen. Es bot die Möglichkeit, politische Bewertungen aus der brandenburgischen Bevölkerung ungefiltert und direkt zu erfahren. Und ebenso offen und geradeheraus habe ich mich stets um Antwort bemüht. Für mich war darüber hinaus entscheidend, dass das Voting-Verfahren den öffentlichen Diskurs bei uns im Land befördert. Fragesteller und auch ich wussten dadurch: Das interessiert Viele!

Ich bedanke mich bei Ihnen für Ihr Vertrauen und die vielen interessanten Fragen und Einschätzungen.

Herzlichst

Ihr

Matthias Platzeck

Archiviert
Autor B.L. Kniel am 05. Oktober 2012
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Soziales

Zuzug von ALG II-Empfänger verhindert

Sehr geehrter Herr Ministerpräsident,

einerseits liest man in den Medien allerorts von der Überalterung der Bevölkerung in Gebieten wie der Uckermark oder im Niederen Fläming und dem damit einhergehenden Infrastrukturabbau, andererseits verhindern seltsame Verwaltungsvorschriften der hiesigen Jobcenter den Zuzug von Familien mit Kindern. Im Landkreis Teltow-Fläming zum Beispiel wird zur Angemessenheitsprüfung für eine Zuzugsgenehmigung im Sinne des §22 SGB II die Vorlage von 2 Mietangeboten von 2 verschiedenen Vermietern im Rahmen der Angemessenheit der KdU verlangt. Schwer genug, überhaupt eine Wohnung mit derart niedrigen Mieten zu finden.
Ich kann keine Rechtsvorschrift im SGB II finden, die solch eine Maßnahme legitimiert. Einerseits wird es gern gesehen, dass die Bevölkerung im Umkreis von Berlin nach Berlin pendelt und dort arbeitet, aber im umgekehrten Sinne eine Solidargemeinschaft mit allen vermeintlich legitimen Mitteln abgewehrt wird. Herrscht hier ein gewisses St. Floriansprinzip?
Ich würde mich als allein erziehender Vater von drei Kindern gerne im Umland niederlassen, um dort im Laufe der Zeit mir mein Einkommen selbst zu sichern. Aber das geht nur in sehr kleinen Schritten, solange meine Kinder noch in die Schule gehen müssen. Ein komplett eigenständiges Einkommen zu erzielen wäre in den nächsten drei Jahren nicht möglich.
Wäre hier vielleicht ein Umdenken seitens der Behörden möglich, um der Bevölkerunsgentwicklung entgegen zu wirken?

Mit freundlichen Grüßen
B.Kniel

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