Sehr geehrte Damen und Herren,

wie Sie sicher aus den Medien erfahren haben, werde ich am 28. August vom Amt des Ministerpräsidenten zurücktreten. Deshalb wird es mir künftig nicht mehr möglich sein, Ihre Fragen an dieser Stelle zu beantworten. Der Bürgerdialog über das Onlineportal direktzu.de hat in den zurückliegenden Jahren eine Vielzahl von Anliegen und Problemen von Ihnen, den Bürgerinnen und Bürgern, thematisiert. Ich habe mich über die anhaltende Resonanz sehr gefreut. Sie dokumentierte Ihr Interesse am Lebensumfeld, aber auch an politischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Fragen. Das Portal war für mich wichtiger Anzeiger, welche Sorgen, Probleme oder Anliegen die Menschen im Land bewegen. Es bot die Möglichkeit, politische Bewertungen aus der brandenburgischen Bevölkerung ungefiltert und direkt zu erfahren. Und ebenso offen und geradeheraus habe ich mich stets um Antwort bemüht. Für mich war darüber hinaus entscheidend, dass das Voting-Verfahren den öffentlichen Diskurs bei uns im Land befördert. Fragesteller und auch ich wussten dadurch: Das interessiert Viele!

Ich bedanke mich bei Ihnen für Ihr Vertrauen und die vielen interessanten Fragen und Einschätzungen.

Herzlichst

Ihr

Matthias Platzeck

Beantwortet
Autor H. Döhring-Wiesner am 17. Januar 2013
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Umwelt

Windkraft in Golßen / Mahlsdorf

Sehr geehrter Herr Ministerpräsident Platzek,

vor ca. 2 Jahren haben wir unser Traumgrundstück in dem kleinen Dorf Mahlsdorf bei Golßen gefunden. Wir haben lange, drei Jahre, in ganz Brandenburg gesucht und standen eines Tages (2010) dort und wussten, hier wollen wir bauen, hier wollen wir alt werden. Während der Bauzeit Winter 2011 bis ca. Mai 2012 sind wir oft, um den Baufortschritt unseres Hauses zu sehen, hierher gefahren. Jedes Mal hat uns als erstes der Kirchturm der sehr schönen, aus Feldsteinen gebauten Kirche, begrüßt. Es war immer wie ein "Nach Hause kommen". Rechts und links Felder und Wald, schlicht traumhaft. Im Frühling, Sommer, Herbst und Winter ist es hier absolut ruhig, kaum Autoverkehr, kein Durchgangsverkehr, und im Herbst kommen sogar Berliner um Walnüsse zu sammeln.
Hätten wir damals beim Kauf des Grundstückes erfahren, dass hier Windkrafträder gebaut werden sollen (auf unsere damalige Anfrage wurde gesagt, nein nur in Duben wird ausgebaut), wir hätten sehr schweren Herzens auf Kauf und Bau verzichtet.
Nun sollen hier doch Windkraftanlagen gebaut werden.
Sie würden das Dorfbild (mit nur ca. 65 Einwohnern) und die Gegend total verschandeln. Gerade in letzter Zeit sind großstadtmüde, jüngere Leute hierher gezogen und fühlen sich pudelwohl. Die alteingesessenen Mahlsdorfer nehmen jeden Neuling herzlich auf und die Neuen wollen hier etwas aufbauen und ich denke, dass dieses kleine Dorf weiterhin jüngere Leute anziehen wird und eine schöne Zukunft hat.

Ein neuer Internetauftritt zeigt u.a. wie die jungen, neuen Leute Mahlsdorf sehen.
http://www.mahlsdorf.me/
.
Mahlsdorf gibt es seit 1474 als "Malstorff" und war in Altgolßen eingepfarrt. (Quelle: Buch: Golßen in historischen Ansichten / Kann man im Golßener Amt kaufen.)

Naturschutz
Im Gebiet von Golßen wurde mit Beschluss Nr. 75/81 des Bezirkstages von Cottbus vom 25. März 1981 zum 26. März 1981 das Naturschutzgebiet „Pierow bei Golßen“ eingerichtet. Ferner wurde durch die „Verordnung über das Naturschutzgebiet ‚Zützener Busch‘“ vom 17. März 2003 (Brandenburgisches GVBl. II/03, [Nr. 14], S. 290) ein 91 Hektar großes Naturschutzgebiet eingerichtet. Das Naturschutzgebiet umfasst ein grundwassergeprägtes Feuchtgebiet mit repräsentativen Waldgesellschaften mit Beständen von Auen-Wäldern mit Alnus glutinosa (Schwarzerle) und Fraxinus excelsior (Gemeine Esche).
Quelle: Wikipedia

Jetzt meine Frage und gleichzeitig äußerst dringende Bitte:

Nun liegt Prierow bei Golßen 5,7 km von Mahlsdorf bei Golßen entfernt. Der Zützener Busch liegt 9,5 km entfernt, hier stellt sich mir die Frage, ob es nicht sinnvoll und politisch korrekt wäre, zu prüfen ob auch Mahlsdorf ebenfalls unter Naturschutz gestellt werden könnte. Das Dorf ist von einer Endmoräne umgeben und die Gegend geradezu lieblich.

Vermutlich würde man die Windkrafträder sogar von Prierow aus sehen, das wäre wirklich Schade, da steht man in einem sehr typischen und schönen Naturschutzgebiet und hat, wenn man sich umdreht, die mahnenden, rotierenden Windkrafträder vor Augen.

Bitte, überlegen Sie und schauen Sie sich das an, fahren Sie hier her, und lassen prüfen, ob das Naturschutzgebiet nicht erweitert werden sollte.
Auf jeden Fall sollte die Genehmigung für den Bau von Windkrafträdern in dieser landschaftlich äußerst wertvollen Umgebung nicht erteilt werden.

Mit freundlichen Grüßen
Helga Döhring-Wiesner

+96

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Antwort
von Matthias Platzeck am 27. März 2013
Matthias Platzeck

Sehr geehrte Frau Döhring-Wiesner,

Sie sprechen in Ihrem emotionalen Beitrag ein immer wiederkehrendes Thema auf meinem Portal an: Die Mehrheit der Deutschen ist zwar für die Energiewende. Dennoch entstehen Konflikte, wenn Projekte für Erneuerbare Energien vor der eigenen Haustür realisiert werden sollen. Und so kann ich, und das gilt sicher auch für viele Leser dieses Portals, Ihre Sorge verstehen angesichts möglicher Veränderungen in Ihrem mit Bedacht ausgewählten ländlichen Wohnumfeld. So wie Sie es beschreiben, ist es lebens- und liebenswert.

Doch bevor ich Ihnen konkret antworte, lassen Sie mich Ihr Anliegen in einem Gesamtzusammenhang betrachten: In Zeiten inter­nationaler und nationaler energiepolitischer Umbrüche hat die Landesregierung mit der Energiestrategie 2030 ihren Leitfaden für die Entwicklung der Ener­giepolitik in Brandenburg bis zum Jahre 2030 entwickelt. Umwelt- und Klimaverträglich­keit, Versorgungs- sicherheit, Wirtschaftlichkeit sowie Akzeptanz und Beteiligung sind die wesentlichen Ziele. Der weitere Ausbau Erneuerbarer Energien, die Steigerung der Energieeffizienz sowie die drastische Senkung der CO2-Emissionen sind die Kernanliegen.

Ein wichtiger Baustein bei den Erneuerbaren ist für uns die Windenergie. Für den Ausbau, den wir vorgesehen haben, müssen statt bisher rund ein künftig etwa zwei Prozent der Landesfläche in Anspruch genommen werden. Eine maßvolle Größe, wie ich meine. Dem stehen über 30 Prozent der Landesfläche gegenüber, die naturschutzrechtlich geschützt sind.

Die vielen möglichen und nötigen Nutzungen von Land unter einen Hut zu bringen, ist nicht einfach und Aufgabe der Regionalplanung. Mit Regionalplänen beziehungsweise Teilregionalplänen Wind können so genannte Windeignungsgebiete ausgewiesen werden, in denen die Anlagen konzentriert werden. Aufgestellt werden diese Pläne in einem Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung, in dessen Rahmen Bürgerinnen und Bürger Anliegen und Sichtweisen einbringen können. In einem aufwändigen Abwägungsprozess entsteht letztlich eine Planungsgrundlage, die von dem regional verantwortlichen Gremium beschlossen werden muss, um Gültigkeit zu erlangen.

Was bedeutet das konkret für Sie? Für Windkraftanlagen im Umfeld des Ortes Mahlsdorf, Gemeinde Golßen, liegen dem Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz (LUGV) mehrere Genehmigungsanträge vor, die sich noch in einem frühen Verfahrensstadium befinden. Alle Verfahren, zu denen eine Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgt, werden unter anderem auf der Internetseite des LUGV (http://www.lugv.brandenburg.de/cms/detail.php/bb1.c.30073...) bekannt gegeben. Für einen „Windpark Baruth-Groß Ziescht 1“ ist dort als Frist der 19. März benannt, bis zu der Einwendungen gegen das Vorhaben erhoben werden können. Diese werden im weiteren Verfahren durch die Genehmigungsbehörde geprüft.

Ob eine Genehmigung erteilt wird, hängt letztlich davon ab, ob alle Genehmigungsvoraussetzungen erfüllt sind. Zu letzteren gehört, dass Schutz und Vorsorge vor schädlichen Umwelteinwirkungen sichergestellt sind, ebenso der Schutz vor erheblichen Nachteilen oder erheblichen Belästigungen für die Allgemeinheit und die Nachbarschaft. Alle beteiligten Träger öffentlicher Belange - dazu zählen auch die Naturschutzbehörden - bringen ihre Gesichtspunkte in das Verfahren ein. Das LUGV als Genehmigungsbehörde prüft jeden Antrag und die im Verfahren erhobenen Bedenken sehr sorgfältig. Naturschutzrechtliche Belange sind dabei auch außerhalb der Schutzgebiete zu berücksichtigen und können zu Einschränkungen der Windkraftanlagen- genehmigungen führen. Entscheidend ist aber: Das Genehmigungsverfahren nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz ist ein gebundenes Verfahren. Das heißt, die Genehmigung ist zu erteilen, wenn alle Genehmigungsvoraussetzungen erfüllt sind.

Sehr geehrte Frau Döhring-Wiesner, auch ihre Frage hinsichtlich der von Ihnen vorgeschlagenen Erweiterung eines Naturschutzgebietes will ich noch kurz beantworten. Die Fläche beim Naturschutzgebiet Zützener Busch ist für die Eignung als FFH-Gebiet* überprüft worden. Im Bereich um Mahlsdorf wurde bei der Erfassung der Arten und Lebensräume der Bestand nicht als so bedeutend eingeschätzt, dass eine Meldung an die Europäische Union zwingend gewesen wäre. Das Gebiet um Golßen/Mahlsdorf entsprach nicht den oben genannten Kriterien. Ich möchte aber darauf hinweisen, dass dies nicht zwangsläufig bedeutet, dass diese Flächen keine naturschutzfachlich wertvollen Bereiche enthalten und der landschaftliche Reiz durchaus gegeben ist.

* FFH-Gebiet: Gebiet nach Richtlinie 92/43/EWG oder Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie, kurz FFH-Richtlinie oder Habitatrichtlinie. Die FFH-Richtlinie ist eine Naturschutz-Richtlinie der Europäischen Union (EU), die von den damaligen Mitgliedstaaten der EU im Jahre 1992 einstimmig beschlossen wurde. Sie dient gemeinsam mit der Vogelschutzrichtlinie im Wesentlichen der Umsetzung der Berner Konvention; eines ihrer wesentlichen Instrumente ist ein zusammenhängendes Netz von Schutzgebieten, das Natura 2000 genannt wird.

Mit freundlichen Grüßen