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Ministerpräsident Prof. Dr. Böhmer dankt allen Nutzern der “direktzu Böhmer”-Plattform für Ihr Interesse und Ihre Aktivität.

Beantwortet
Autor K. Kleinecke am 23. September 2010
7369 Leser · 3 Stimmen (-0 / +3) · 0 Kommentare

Landesentwicklung und Verkehr

Glaubwürdigkeit unserer Politiker

Sehr geehrter Herr Ministerpräsident Böhmer,

am 30.09.2005 wurde der Zubringer der B6n nach Thale feierlich eröffnet.

Durch diese Freigabe hat der Durchgangsverkehr ( B6n – Thale) auf der L 240 in Warnstedt dramatisch zugenommen (unerträglicher Lärm durch den ständigen LKW-Verkehr).

Nach dem bekannt wurde, dass die Straßenbauverwaltung von den Grundsätzen abweicht und an Stelle der ortsfernen Trassenführung nunmehr eine ortsnahe (alte Verlauf der L 240) Trasse plant, kam es zur Bildung einer Bürgerinitiative.

Anfänglich war vorgesehen, den Um-und Ausbau der L 240 ohne Planfeststellungsverfahren durchzuführen. Vermutlich erst durch Proteste der Bürgerinitiative wurde ein Planfeststellungsverfahren eingeleitet

Trotz intensiver Bemühungen rückte die Behörde von der ortsnahen Variante nicht ab.

Daraufhin wurde ein Treffen am 19.05.2008 mit dem Minister Daehre in Quedlinburg im Büro des MdL Herrn Thomas organisiert.

Hier äußerte sich Minister Daehre, dass er an der Streckenführung der L 240 nichts ändere, aber er ist bereit, Schallschutzmaßnahmen im Bereich des Ortes Warnstedt zu realisieren.

Da wir immer noch keine verbindliche Information über die Maßnahme für den Schallschutz an der L 240 erhielten, kam es durch unsere Initiative zu einem Treffen der Vertreter der Bürgerinitiative mit den Ministern Daehre und Bullerjahn am 09.10.2009 in der Lantagskantine in Magdeburg.

Hier unterstrich Minister Daehre nochmals die Bereitschaft für den Lärmschutz in der Ortslage Warnstedt tätig zu werden und hier konkret etwas zu tun.

Herr Lehmer (Mitglied der BI) unterbreitete ihm danach einen Vorschlag für einen wirksamen Schallschutz. Dieser wurde nicht von der Verwaltung akzeptiert.

Da immer noch kein positives Ergebnis zu verzeichnen war, wandten wir uns bei einem Bürgerforum der SPD in Aschersleben am 10.03.2010 an Minister Bullerjahn. Er sagte uns zu, hier Unterstützung zu geben.

Alle diese und andere jahrelangen Initiativen führten zu keinem Ergebnis. Die Sorgen der Bürger werden nicht wahr genommen.

Als Bürger fühlen wir uns von der Obrigkeit vorgeführt. Von den Politikern ignoriert und von der Verwaltung arrogant behandelt.

Im März 2011 sind Landtagswahlen. Wir sehen nur die einzige Möglichkeit unseren Frust darzulegen, indem wir der Wahl fernbleiben. Die Endfremdung der Politiker zur Bevölkerung schreitet leise voran.

Herr Ministerpräsident, geht man so verantwortungsvoll mit Bürgern dieses Landes um? Haben unsere Politiker nicht die Pflicht für das Wohlergehen der Bürger zu sorgen und müssen gerade Politiker Versprechen einhalten?

Ich freue mich über Ihre Antwort und verbleibe mit

Mit freundlichen Grüßen

K.-H. Kleinecke aus Warnstedt

+3

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Antwort
von Prof. Dr. Wolfgang Böhmer am 08. Dezember 2010
Prof. Dr. Wolfgang Böhmer

Sehr geehrter Herr Kleinecke,

ich habe mich noch einmal ausführlich über Ihren Fall informieren lassen. Dabei wurde offenkundig, dass Sie mit Ihrem Anliegen auch schon beim Petitionsausschuss des Landtages vorstellig geworden sind. Zudem haben Sie das Gespräch mit mehreren Landesministern gesucht und sind auch angehört worden.

Ich kann Ihnen versichern, dass Ihre zentralen Änderungsvorschläge (ortsferne Trassenführung sowie zusätzliche Lärmschutzmaßnahmen) gründlich geprüft wurden, aber aufgrund planerischer wie rechtlicher Aspekte nicht berücksichtigt werden konnten. Die bestätigte geplante Trassenführung ist das Ergebnis der Abwägung aller Konflikte unter Berücksichtigung der Vermeidung neuer Betroffenheiten. Im Verfahren wurden sowohl die eingebrachten Einwände und Forderungen nach einer ortsfernen Neutrassierung im Bereich der bestehenden Ortsrandstraße Warnstedt gegenüber dem Um- und Ausbau abgewogen als auch die Belange der betroffenen Anwohner geprüft.

Zum Thema Lärmschutz bleibt festzuhalten, dass insgesamt – trotz eines erheblichen baulichen Eingriffs in die vorhandene Straße – keine wesentliche Änderung im Sinne der Bundesimmissionsschutzverordnung vorliegt und somit dem Grunde nach kein Anspruch auf Lärmvorsorge besteht. Die entsprechende Lärmberechnung wurde im Zusammenhang mit den Planungsunterlagen für die Straßenbaumaßnahme planfestgestellt und ist damit bestandskräftig.

Vor dem Hintergrund der nach meinem Eindruck sehr gründlichen Arbeit von Politik und Verwaltung kann ich nicht nachvollziehen, warum Sie sich von der „Obrigkeit vorgeführt“, von den „Politikern ignoriert“ und von der „Verwaltung arrogant behandelt“ fühlen. Das genaue Gegenteil scheint mir der Fall zu sein, auch wenn Sie mit Ihren – aus Ihrer Sicht gefühlsmäßig berechtigten – Anliegen nicht zum Ziel gekommen sind.

Mit freundlichen Grüßen

Prof. Dr. Wolfgang Böhmer