Sehr geehrter Herr Kleinecke,
ich habe mich noch einmal ausführlich über Ihren Fall informieren lassen. Dabei wurde offenkundig, dass Sie mit Ihrem Anliegen auch schon beim Petitionsausschuss des Landtages vorstellig geworden sind. Zudem haben Sie das Gespräch mit mehreren Landesministern gesucht und sind auch angehört worden.
Ich kann Ihnen versichern, dass Ihre zentralen Änderungsvorschläge (ortsferne Trassenführung sowie zusätzliche Lärmschutzmaßnahmen) gründlich geprüft wurden, aber aufgrund planerischer wie rechtlicher Aspekte nicht berücksichtigt werden konnten. Die bestätigte geplante Trassenführung ist das Ergebnis der Abwägung aller Konflikte unter Berücksichtigung der Vermeidung neuer Betroffenheiten. Im Verfahren wurden sowohl die eingebrachten Einwände und Forderungen nach einer ortsfernen Neutrassierung im Bereich der bestehenden Ortsrandstraße Warnstedt gegenüber dem Um- und Ausbau abgewogen als auch die Belange der betroffenen Anwohner geprüft.
Zum Thema Lärmschutz bleibt festzuhalten, dass insgesamt – trotz eines erheblichen baulichen Eingriffs in die vorhandene Straße – keine wesentliche Änderung im Sinne der Bundesimmissionsschutzverordnung vorliegt und somit dem Grunde nach kein Anspruch auf Lärmvorsorge besteht. Die entsprechende Lärmberechnung wurde im Zusammenhang mit den Planungsunterlagen für die Straßenbaumaßnahme planfestgestellt und ist damit bestandskräftig.
Vor dem Hintergrund der nach meinem Eindruck sehr gründlichen Arbeit von Politik und Verwaltung kann ich nicht nachvollziehen, warum Sie sich von der „Obrigkeit vorgeführt“, von den „Politikern ignoriert“ und von der „Verwaltung arrogant behandelt“ fühlen. Das genaue Gegenteil scheint mir der Fall zu sein, auch wenn Sie mit Ihren – aus Ihrer Sicht gefühlsmäßig berechtigten – Anliegen nicht zum Ziel gekommen sind.
Mit freundlichen Grüßen
Prof. Dr. Wolfgang Böhmer
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