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Beantwortet
Autor Christian Hügle am 09. Februar 2011
8157 Leser · 2 Stimmen (-0 / +2) · 0 Kommentare

Landwirtschaft und Umwelt

Monsanto Gentechnikversuch

Sehr geehrter Herr Ministerpräsident,

eben habe ich gelesen, dass die US - Firma Monsanto einen Gentechnikversuch in Nienburg (Saale) für eine Zuckerrübe beantragt hat. Seit 2007 gibt es die Dokumentation: "Monsanto, mit Gift und Genen" in der die Machenschaften, der Umgang mit Menschen und mit der Natur dieser Firma transparent gemacht werden. Hier ist zu sehen, wie Monsanto selber absolut intransparent arbeitet und ausschließlich profitorientiert ist. Laut diesem Bericht beutet dieses Firma Mensch, Natur und ganze Länder aus.
Meine Frage an Sie: kennen Sie diese Dokumentation und wenn ja wie schätzen Sie diese ein.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein Land wie Ihres einen offensichtlich zerstörerischen Partner haben möchte. Auf ARTE kann die Doku angesehen werden.

Beste Grüße, Christian Hügle

+2

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Antwort
von Prof. Dr. Wolfgang Böhmer am 10. März 2011
Prof. Dr. Wolfgang Böhmer

Sehr geehrter Herr Hügle,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Die von Ihnen erwähnten negativen Bewertungen zu Monsanto habe ich registriert. Die Dokumentation "Monsanto, mit Gift und Genen" habe ich allerdings noch nicht gesehen. Ich bitte Sie auch um Verständnis, dass ich mich nicht zu in Medienberichten geäußerten Vowürfen gegen einzelne Unternehmen äußern kann.

In der Sache gilt: Für jede beabsichtigte Freisetzung von gentechnisch veränderten Pflanzen muss gemäß Gentechnikgesetz (§ 14 Abs.1) eine Genehmigung beantragt werden, die nur dann bewilligt werden kann, wenn von der geplanten Freisetzung nach dem derzeitigen Stand der Wissenschaft keine Gefährdung für Mensch und Umwelt ausgeht - unabhängig vom öffentlichen Ansehen oder der moralischen Beurteilung des Antragstellers.

Für die Freisetzung von gentechnisch veränderten Pflanzen ist in Deutschland das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) zuständig. Es trifft Entscheidungen über Freisetzungen gentechnisch veränderter Organismen im Benehmen mit dem Bundesamt für Naturschutz, dem Bundesinstitut für Risikobewertung und dem Robert-Koch-Institut.

Die Biologische Bundesanstalt für Land- und Forstwirtschaft, die „Zentrale Kommission für die Biologische Sicherheit“ und die zuständige Behörde des betroffenen Bundeslandes - in Sachsen-Anhalt das Landesverwaltungsamt - geben Stellungnahmen zum Freisetzungsvorhaben ab. Einwendungen gegen eine Freisetzung sind im Rahmen der öffentlichen Auslegungen der Antragsunterlagen möglich und werden im Verfahren durch die zuständige Genehmigungsbehörde gewürdigt. Soweit die Voraussetzungen gemäß Gentechnikrecht erfüllt sind, hat das BVL die Freisetzung zu genehmigen.

Mit freundlichen Grüßen

Prof. Dr. Wolfgang Böhmer