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Beantwortet
Autor K. Schramm am 05. Februar 2010
9219 Leser · 36 Stimmen (-1 / +35)

Finanzen, Justiz und Verbraucherschutz

Der Fall Elisabteh Stamm

Sehr geehrter Herr Seehofer,
Sie werden von dem Fall Elisabeth Stamm gehört haben. Mehrere Glücksspielfirmen räumten der dementen Dame in nur 6 Monaten das Konto leer. Es handelte sich dabei so um die 50.000 Euro. Banken und Verbraucherschutz können und konnten diesem Treiben offensichtlich nur machtlos zu schauen. Warum frage ich mich, sind Menschen wie Frau Stamm diesen Kriminellen schutzlos ausgeliefert? Wann wird hier endlich im Namen der Verbraucher reagiert? Dieser Fall ist doch nur die Spitze des Eisbergs! Von Einzelfällen kann da nicht mehr die Rede sein. Dieses Vorgehen hat Methode!! Es ist an der Zeit etwas gegen diese Kriminellen zu unternehmen!!!!
http://www.merkur-online.de/lokales/nachrichten/gewonnen-...
Gruß, Konstantin Schramm

+34

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Antwort
von Horst Seehofer am 10. März 2010
Horst Seehofer

Sehr geehrter Herr Schramm,

der von Ihnen geschilderte Fall lässt mich betroffen zurück. Frau Elisabeth Stamm ist Opfer von gewissenlosen Kriminellen geworden, die bewusst die Hilflosigkeit der alten Dame ausgenutzt haben, um sich selbst zu bereichern.

Dabei ist es keineswegs so, dass Frau Stamm diesen Leuten schutzlos gegenüber stünde. Im Gegenteil: Bereits nach geltendem Recht können unseriöse Gewinnmitteilungen und ähnliche unlautere Geschäftspraktiken als Betrug nach § 263 StGB oder als irreführende Werbung nach § 16 UWG strafbar sein und werden von den Staatsanwaltschaften entsprechend verfolgt. Telefonwerbung ohne ausdrückliche vorherige Einwilligung des Verbrauchers ist verboten und kann mit Geldbußen geahndet werden. Zivilrechtlich dürften die meisten von Frau Stamm geschlossenen Verträge ebenfalls unwirksam oder jedenfalls noch widerruflich sein, so dass Frau Stamm von diesen Personen und Firmen ihr Geld zurückverlangen kann. Allgemein bieten die bestehenden gesetzlichen Vorschriften insbesondere über die Geschäftsfähigkeit und die Wirksamkeit von Verträgen sowie die besonderen Rechte bei Haustürgeschäften, Fernabsatzverträgen und Verträgen über Telekommunikationsdienste dem Einzelnen einen sehr weitreichenden Schutz.

Doch wenn das Geld erst geflossen ist, die maßgeblichen Fristen abgelaufen und die Empfänger über alle Berge sind, wird es freilich schwierig, diese Ansprüche durchzusetzen.

Der von Ihnen geschilderte Fall zeigt damit exemplarisch, wie wichtig es ist, dass Angehörige und das soziale Umfeld helfend zur Seite stehen, wenn sich schutzbedürftige Personen nicht mehr selbst zu helfen wissen und ihre Rechte nicht mehr wahrnehmen können.

Die Bayerische Staatsregierung führt aus diesem Grund gemeinsam mit den von ihr geförderten Verbraucherverbänden viele Aktionen durch, um Verbraucher präventiv aufzuklären und vor den Gefahren zu warnen, die ihnen beispielsweise bei Gewinnmitteilungen oder bei der Preisgabe von Kontodaten drohen. Das Bayerische Staatsministerium der Justiz und für Verbraucherschutz wird zudem in diesem Jahr einen besonderen Schwerpunkt auf die gezielte Aufklärung von Senioren sowie von deren Angehörigen setzen.

Mit freundlichen Grüßen