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Beantwortet
Autor Ibrahim Matoshi am 11. Mai 2010
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Sonstige

Einbürgerung in Bayern

Sehr geehrter Herr Ministerpresident,

Ich und meine Frau kommen aus dem Kosovo. Ich bin Zahnmedizinstudent in der LMU in München und meine Frau ist Medizinischefachangestellte. Wir haben uns vor Kurzem bei Einbürgerungsbehörde für die Deutschstaatsangehörigkeit in München beworben. Wie Sie es wissen, seit dem Februar 2008 ist mein Land unabhängig und auch von Deutschland anerkannt. Die Beamten bei der Kreisverwaltung verlangen aber, dass wir sowohl die kosowarische als auch die serbische aufgeben. Ich und meine Frau haben kosowarischen Ausweis und Reisepass und wir denken, dass wir uns nur unsere Staatsangehörigkeit aufgeben sollten und nicht die serbische - weil wir nicht aus Serbien sondern aus dem Republik des Kosovo kommen - aus dem Staat, den Deutschland schon längst als unabhängiger Staat akzeptiert hat.

Ich habe auch gehört, dass die Serben bis zu 2000 € pro aufgegebene Staatsangehlrigkeit verlangen - und dieser absurde Preis gilt nur für Kosovaren.

Ich und meine Frau möchten nichts mehr mit den serbischen Behörden zu tun haben - wir wollen, dass wir nur die Staatsbürgerschaft unseres Landes aufgeben, aber nicht diejenige, die uns seit Februar 2008 nicht mehr gehört.

Ich bitte Sie das zu ändern und dem Internationalen Recht nach zu regeln!

Ihre Hilfe um dieses Problem zu lösen würde uns sehr freuen!!!

Mit freundlichen Grüssen,
Ibrahim Matoshi und meine Ehefrau Elife Berisha

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Antwort
von Horst Seehofer am 01. Juli 2010
Horst Seehofer

Sehr geehrte Frau Berisha, sehr geehrter Herr Matoshi,

da ihr Verfahren erst seit kurzem bei den zuständigen Behörden läuft, bitte ich um Verständnis, wenn ich Ihnen zu diesem Thema nur allgemein die Rechtslage darstellen kann.

Eine Einbürgerung in Deutschland setzt grundsätzlich voraus, dass die bisherige Staatsangehörigkeit aufgegeben wird. Dies gilt für alle Staatsangehörigkeiten, die der Einbürgerungsbewerber besitzt. Eine Einbürgerung unter Hinnahme von Mehrstaatigkeit ist nur in bestimmten Ausnahmefällen möglich. Dies gilt grundsätzlich auch bei der Einbürgerung kosovarischer Staatsangehöriger, die in aller Regel auch die serbische Staatsangehörigkeit besitzen. Das bedeutet, dass Kosovaren beide Staatsangehörigkeiten aufzugeben haben.

Mit freundlichen Grüßen
Horst Seehofer