Beantwortet
Autor Peter Reinhart am 09. Mai 2011
2998 Leser · 20 Stimmen

Finanzen: Kosten, Nutzen, Bedarf

Geheime Anlagen des Finanzierungsvertrags?

Sehr geehrte Damen und Herren,

bei Durchsicht des Finanzierungsvertrages (siehe [1]) sticht im Verzeichnis der Anlagen auf Seite 4 eine Merkwüdigkeit ins Auge: Die Nummern der Anlagen weisen zahlreiche Lücken auf. Während einzelne Anlagen mit einem Sperrvermerk versehen wurden und entsprechend nicht in der Liste der veröffentlichten Anlagen [2] auftauchen, sind merkwürdige Sprünge in der Nummerierung zu sehen.

Auf "1.1" folgt "2.2", während das Anlagenverzeichnis keinen Abschnitt "2.1" kennt. Und so geht es weiter: Auf 2.2 folgt 3.2a, auf 3.3b gar 7.2, darauf wiederum 10.7, schließlich folgt 13.3.

Was hat es mit diesen Sprüngen auf sich? Gibt es Klauseln in dem weitgehend aus Steuermitteln finanzierten Projekt, die so geheim sind, dass noch nicht einmal ihr Titel bekannt werden soll?

Mit den besten Grüßen
Peter Reinhart

[1] http://www.uvm.baden-wuerttemberg.de/servlet/is/79819/Fin...
[2] http://www.uvm.baden-wuerttemberg.de/servlet/is/79819/

+10

Über diesen Beitrag kann nicht mehr abgestimmt werden, da er bereits beantwortet wurde.

Antwort
von Wolfgang Dietrich am 31. Mai 2011
Wolfgang Dietrich

Sehr geehrter Herr Reinhardt,

die Bezeichnung der Anlagen folgt einer ungewöhnlichen, aber doch logischen Benennung. Sie finden die Ziffern der Anlagen sowohl im Vertragstext der Finanzierungsvereinbarung aufgeführt als auch in der Anlage, zu der sie sachlich gehört. Konkret heißt dies also: die Anlage 2.2 bezieht sich auf § 2 Absatz 2 in der Finanzierungsvereinbarung, Anlage 2.3 auf § 2 Absatz 3. Da zu § 2 Absatz 1 keine Anlage benötigt wurde, gibt es auch keine derart bezeichnete Anlage.

Im Übrigen bedarf es für alle vertraglichen Vereinbarungen zwischen den Partnern der Schriftform, das heißt, alle Vereinbarungen müssen in der Finanzierungsvereinbarung erwähnt werden.

Mit freundlichen Grüßen

Wolfgang Dietrich - Sprecher des Bahnprojekts Stuttgart – Ulm