Beantwortet
Autor T. Orgeldinger am 25. August 2011
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Bonatz-Bau: Denkmalschutz, künftige Nutzung

Teilabriss des Südflügels

Sehr geehrter Herr Dr. Kefer,

in einer der Schlichtungen kam das Thema auf, weshalb der Südflügel abgerissen werden muss.

Begründet wurde es damit (soweit ich weiß von Herrn Dr. Kefer selbst), dass der neue Tiefbahnhof nicht vollständig unterhalb des Südflügels liegt.

Weshalb ist es im Hinblick auf S21 nicht möglich,
den Südflügel zu erhalten und lediglich die Bausubstanz der unteren Stockwerke des Südflügels zu verändern?

Was halten Sie von diesem Kompromissvorschlag?

Ist es möglich diesen Vorschlag in der Öffentlichkeit zu diskutieren bzgl. der entstehenden Kosten und der Bauplanung? Ist der Vorschlag kostenneutral oder kostenintensiv und wirkt er baubeschleunigend oder bauverzögernd? Kann ein Planungsfeststellungsverfahren vermieden werden?

Da der Bauablauf in der Projektplanung in Teilbaugruben aufgeteilt wird sollte lediglich die Teilbaugrube 14 davon betroffen sein und alle anderen Teilbaugruben könnten termingerecht fertiggestellt werden.

Viele Grüße
Thomas

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Antwort
von Wolfgang Dietrich am 21. Oktober 2011
Wolfgang Dietrich

Sehr geehrter Herr Orgeldinger,

herzlichen Dank für Ihre Frage, die ich als Sprecher des Bahnprojekts Stuttgart‑Ulm gerne beantworte.

Der neue Bahnhof liegt nur ganz knapp unter der heutigen Geländeoberkante. Auf dem zukünftigen Hallendach wird ein attraktiver Platz in der Innenstadt entstehen und das Tageslicht wird durch die Lichtaugen direkt auf die Bahnsteige geleitet. Darüber hinaus wird es ebenerdige Zugänge zum neuen Bahnhof auf Niveau der Königstraße geben. Damit bietet er insbesondere mobilitätseingeschränkten Menschen einen deutlich komfortableren Zugang zu den Bahnsteigen als heute.

Neben diesen Punkten sprechen aber auch topografische Randbedingungen gegen Ihren Vorschlag.

Der Höhenverlauf des neuen Bahnhofstrogs wird durch zwei Zwangspunkte bestimmt. Zum einen muss die Überquerung der S-Bahn auf der nördlichen Seite und zum anderen die Unterquerung der Willy-Brandt-Straße mit U-Bahn-Station Staatsgalerie (B14) auf der südlichen Seite gewährleistet sein. Diese Punkte geben also die Höhenlage des neuen Hauptbahnhofs vor.

Für die Umsetzung der o.g. Randbedingungen müsste also nicht nur in die „Kellergeschosse“ des Südflügels eingegriffen werden, sondern es wären vielmehr sämtliche Untergeschosse und mindestens drei Obergeschosse des Südflügels auf eine Breite von größer 80,00 m zu entfernen. Das obere von den zu entfernenden Stockwerken würde als Raum für die Abfangkonstruktion des verbleibenden Südflügels zu dienen haben. Auch wenn eine solche Lösung im Rahmen der betroffenen Teilbaugrube technisch realisierbar wäre, würden immense Mehrkosten für die Unterfahrung und das spätere Abfangung oder Wiederaufbau des verbleibenden Südflügels anfallen. Ob diese Lösung auch in den Augen der Architekten, der Denkmalschützer und Bürger seine Zustimmung findet, wage ich zu bezweifeln.

Mit freundlichen Grüßen

Wolfgang Dietrich