Beantwortet
Autor Karl Birkenmaier am 21. März 2011
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Sicherheit: Mineralquellen, Häuser, Tunnel, Gipskeuper

Tunnelsperrung bei überfüllten Zügen?

Sehr geehrte Damen und Herren!

Am 19.03.2011 wurden einige IRE Züge von Karlsruhe nach Stuttgart und zurück wieder einmal ab Vaihingen/Enz bzw.ab Stuttgart für die planmässige Fahrt über die Schnellfahrstrecke von der Betriebsleitstelle nicht zugelassen. Die IRE befahren dann die Stammstrecke. Fahrzeit +15 min.

Der Grund: Die langen Tunnelabschnitte zwischen Vaihingen/Enz und Stuttgart bergen ein Sicherheitsrisiko im Falle einer Betriebsstörung. Die besagten IRE waren wegen S 21 Demo-Teilnehmer zu 100 % überbelegt.

Meine Frage: Wie will die DB bei S21 evtl. überbelegte Züge
umleiten, da ja noch längere und nur einspurige Röhren zu durchfahren sind (Sicherheitsrisiko+++).
Da die Sperrung der SFS im Sommer , u.A. wegen Fahrradmitnahmen nicht selten ausgesprochen wird, bitte ich Sie freundlichst um eine Beantwortung. Vielen Dank!

Viele freundliche Grüsse : K. Birkenmaier

+7

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Antwort
von Dr. Volker Kefer am 16. Juni 2011
Dr. Volker Kefer

Sehr geehrter Herr Birkenmaier,

bei der Deutschen Bahn bestehen im Hinblick auf die Besetzung von Zügen keine grundsätzlichen Restriktionen zur Befahrbarkeit der Tunnelabschnitte. Ihre Vermutung, wonach es infolge langer Tunnelstrecken in dem Zusammenhang ein Sicherheitsrisiko gäbe ist nicht richtig.

Grundsätzlich wird die Fahrtstrecke des Zuges entsprechend dem vorgesehenen Fahrplan durchgeführt . Nur in Einzelfällen unter Einschätzung der besonderen Situation kann das für die Zugfahrt verantwortliche Eisenbahnverkehrsunternehmen ( z.B. DB Regio oder DB Fernverkehr) von diesem geplanten "Regelweg" abweichen. Diese Entscheidung muss durch das Eisenbahnverkehrsunternehmen getroffen werden. Nötigenfalls kann es auch dazu führen, dass Fahrgäste gebeten werden müssen, einen überbesetzten Zug wieder zu verlassen und eine alternative Fahrmöglichkeit zu wählen.

Das bedeutet, dass es auch zukünftig beim neuen Durchgangsbahnhof Stuttgart 21 keine grundsätzlichen Ausschlüsse von Zugfahrten aufgrund von besonders stark nachgefragten Zügen (Überbesetzungen) gibt.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Volker Kefer - Vorstand Technik, Systemverbund, Dienstleistungen und Infrastruktur der DB