Beantwortet
Autor Karl Lauer am 20. September 2011
1571 Leser · 43 Stimmen

Sonstiges / Kritik

Verantwortlichkeit

Sehr geehrte Damen und Herren,

Stuttgarts Bürgermeister wurde im Bürgerforum am 14.09.11 gefragt, wie lange er Verantwortung für das Projekt S21 tragen werde. Seine Antwort lautete, bis zum 7. Januar 2013, also bis zum Ende seiner Amtszeit.

In Antworten wie dieser offenbar sich das Problem: die Entscheidungsträger, die sich heute so energisch für S21 engagieren, werden das Projekt nicht mehr verantwortlich bis zum Ende begleiten. Das nährt natürlich die Sorge, dass für mögliche spätere Probleme (z.B. Mehrkosten, Schäden oder Nichteinhaltung der versprochenen Leistung) niemand mehr zu greifen ist, der verantwortlich gemacht werden kann.

Bitte erläutern Sie mir und andeen interessierten Bürgern dies aus juristischer Sicht. Angenommen, im Jahr 2018 treten Probleme auf, die in der heutigen Diskussion von den Befürwortern immer wieder abgewiegelt werden (z.B. Mehrkosten). Wer von den heutigen Entscheidungsträgern kann dann haftbar gemacht werden, und wer kann dazu Klage erheben?

Danke,

+9

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Antwort
von Wolfgang Dietrich am 30. November 2011
Wolfgang Dietrich

Sehr geehrter Herr Lauer,

in der Politik und Wirtschaft ist es eine Gegebenheit, dass Entscheidungen über die gewählte Amtszeit hinaus reichen.

Dabei handeln Vertreter von Institutionen und Wirtschaftskonzernen nach bestem Wissen und Gewissen. Sie wurden durch Gremien oder Aufsichtsräte legitimiert, Verträge zu unterzeichnen.

Die grundlegenden Weichen für das Bahnprojekt Stuttgart – Ulm wurden am 2. April 2009 gestellt. An diesem Tag unterzeichneten die Projektpartner die Finanzierungsverträge für Stuttgart 21 und die Neubaustrecke Wendlingen-Ulm. Ministerpräsident Günter H. Oettinger für das Land und in Vollmacht für die Stadt Stuttgart und den Verband Region Stuttgart, Bundesverkehrsminister Wolfgang Tiefensee für den Bund und Infrastrukturvorstand der Deutschen Bahn AG, Stefan Garber, für den Bahnkonzern. Die Finanzierungsverträge wurden zwischen Institutionen geschlossen und nicht zwischen einzelnen Personen.

Dabei hat jeder einzelne Unterzeichner seine Funktion und Verantwortung wahr genommen, als legitimierter Vertreter der Institution zu wirken.

Mit freundlichen Grüßen

Wolfgang Dietrich