Beantwortet
Autor Urs Zimmer am 26. September 2011
2006 Leser · 10 Stimmen

Beschlüsse: Politik, Bürgerbeteiligung, Planfeststellung

Was passiert wenn Kündigungsgesetz zu Stande käme?

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich möchte über die Konsequenzen des sogenannten Kündigungsgesetzes der Landesregierung informiert werden, welches der Landtag voraussichtlich ablehnen wird und deshalb dem Volk zur Abstimmung vorgelegt werden soll.

Wie kann eine Landesregierung ein Gesetz zur Abstimmung vorlegen ohne die Konsequenzen offenzulegen?

Wie genau geht die Landesregierung vor, sollte das Gesetz in Kraft treten?

Welche Ausstiegskosten entstehen dabei insgesamt für den Steuerzahler und für das Land?

Was passiert mit dem Stuttgarter Bahnknoten?
Hat man bereits mit den Partnern Gespräche für eine mögliche Alternative zu S21 geführt?

Gibt es eine Finanzierung für Abbruch+Alternative?

Was passiert mit der NBS? Baut der Bund die Strecke obwohl diese ohne leistungsfähigen Anschluss an den Stuttgarter Bahnknoten klar unwirtschaftlich ist, wie begründet das Land ohne ganzheitliches Konzept seine Beteiligung daran mit 950 Millionen?

Stattdessen hört man nur Polemik gegen S21 von Verkehrsminister Hermann als einzige Argumentation für dieses Gesetz. Wollen die Grünen das Land im Chaos versenken?

Von der Landesregierung darf man hier wohl kein Antwort erwarten. Aber vielleicht können die anderen Projektpartner hier darlegen, was aus ihrer Sicht bei einer Zustimmung des Kündigungsgesetzes zu geschehen hätte.

Mit freundlichen Grüßen

+4

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Antwort
von Wolfgang Dietrich am 31. Oktober 2011
Wolfgang Dietrich

Sehr geehrter Herr Zimmer,

vielen Dank für Ihre Nachricht, die ich als Projektsprecher gerne beantworte.

Die Landesregierung hat für einen Teil Ihrer Fragen eine Broschüre aufgesetzt, in der die beiden Koalitionspartner ihre Meinung zum Bahnprojekt und die Konsequenzen des Kündigungsgesetzes aufzeigen. Die beiden Standpunkte sind diametral, da die beiden Parteien sich unterschiedlich zum Projekt positioniert haben. Da das Land aktuell nicht mehr im Kommunikationsbüro mitarbeitet, muss ich Sie auf die Broschüre die in den nächsten drei Wochen erscheinen soll oder auf die entsprechenden Ministerien verweisen.

Die Bahn beziffert die Ausstiegskosten auf mindestens 1,5 Mrd. Euro. Die Einzelbeträge wurden auch von Wirtschaftsprüfern während der Schlichtung als plausibel bewertet. Hinzu kämen noch die Kosten für die Sanierung des bestehenden Kopfbahnhofs von rund 1,3 Mrd. Euro, wenn S21 nicht kommen sollte.

(Anm. der Moderation siehe auch: http://direktzu.de/stuttgart21/messages/re-wie-wird-der-s... )

Damit würde viel Geld verausgabt werden, nur um die jetzige Situation zu erhalten. Und dies will keiner der Projektpartner.

Alle Partner hatten und haben sich stets mehrheitlich für das Konzept von S21 und der Neubaustrecke und gegen die anderen Alternativen ausgesprochen. Zuletzt wurde die von Schlichter Geißler vorgeschlagene SK2.2-Variante von ihnen geprüft und abgelehnt. Aus dieser Ablehnung erkennen Sie, dass andere Varianten keine Finanzierungspartner finden würden und somit kaum zu realisieren sind.

Das Bahnprojekt Stuttgart-Ulm ordnet den Bahnknoten Stuttgart neu und es umfasst den Neubau des Hauptbahnhofs in eine moderne und komfortable Verkehrsstation sowie die Schnellfahrstrecke. Es wird das eine nicht ohne das andere geben. Denn neben der verkehrlichen Sinnhaftigkeit beider Projektabschnitte sind diese auch in den Verträgen miteinander verbunden. So steht in §6 Absatz 1 der Gemeinsamen Erklärung von 2009: "Die Projekte Stuttgart 21 und die Neubaustrecke sind voneinander abhängig."

Ich hoffe, Ihnen mit dieser Antwort weitergeholfen zu haben und verbleibe

mit freundlichen Grüßen Wolfgang Dietrich