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Autor Corinna Wagner am 04. Januar 2009
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Familie

Thema: Kinderzuschlag für Alleinerziehende

Sehr geehrte Frau von der Leyen,

ich bin 49, alleinerziehende berufstätige Mutter von 2 Kindern (12 und 16 Jahre), und beziehe trotz hervorragender Ausbildung auf Grund schlechter Bezahlung als Content Managerin zusätzlich zum Gehalt ergänzend Harz 4 in Höhe von EUR 180. Der Vater beider Kinder zahlt für beide zusammen lediglich EUR 250 im Monat.

Da es hieß, der Kinderzuschlag von maximal EUR 140 pro Kind sei dazu da, Familien, die ohne Kinder nicht Harz 4-berechtigt, mit Kindern aber in den Harz 4-Bezug kämen, selbigen zu ersparen, habe ich mich bei der Familienkasse erkundigt, ob dies auch für uns zuträfe.
Ich bekam die Auskunft, dass dabei insgesamt höchstens EUR 30 herauskommen könnten, da die EUR 250 vom Vater direkt gegengerechnet werden, ohne Anschauung des Einkommens der Mutter (was nicht einmal meine Sachbearbeiterin bei der ARGE wusste).
Damit wird der Kinderzuschlag für die meisten Alleinerziehenden, die Unterhalt beziehen (der aber wiederum auf das Harz 4 angerechnet wird) ad absurdum geführt.

Ich kann hinter dieser Regelung keinen tieferen Sinn erkennen, sie ist in meinen Augen ein (wenig bekanntes) Beispiel für die immer noch erhebliche Benachteiligung Alleinerziehender - das Gehalt der in der Familie lebenden Väter wird schließlich auch nicht direkt gegengerechnet, sondern nur angerechnet. Gegen eine Anrechnung des Kindesunterhalts wäre ja auch bei Alleinerziehenden nichts einzuwenden.

Meine Frage ist, ob hier möglicherweise eine Änderung in Sicht ist, da das Leben Alleinerziehender und ihrer Kinder, insbesondere in Städten wie München, mit guten Aussichten auf massive Altersarmut, nicht wirklich lebenswert ist.

Vielen Dank, mit freundlichen Grüßen

Corinna Wagner

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