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Autor Michael J. Busch am 05. Januar 2009
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Sonstiges

Kindertagespflege

Sehr geehrte Frau von der Leyen,
die Besteuerung von Einkommen der Kindertagespflegepersonen (KTPP) bewegt viele Tagesmütter und Tagesväter, ihren Beruf aufzugeben. In diesem Zusammenhang freue ich mich über Ihrem Aufruf an die Kommunen, den KTPP eine höheren Stundenlohn (hier in Leipzig z.Z. 2,08 Euro pro Kind und Stunde) zu zahlen.
Ein Problem in diesem Zusammenhang ist das Essensgeld. KTPP, die Ihre Schützlinge selbst bekochen und mit Frühstück und Vesper versorgen, müssen sich auch dieses Geld als Steuerpflichtiges Einkommen anrechnen lassen und das, obwohl hier nur das von den Eltern abverlangt wird, was an Naturialien eingekauft wurde. Es wird nicht einmal die Energie und die Zeit die zur Zubereitung eingebracht wird angerechnet.
Rechenbeispiel dazu: Frühstück, Zwischenmahlzeit, Mittagessen, Vesper, Getränke 3,- Euro pro Tag und Kind = 60,- Euro pro Monat macht bei 5 Kindern 300,- Euro pro Monat, die nun 60,- Euro Steuerabzüge nach sich ziehen.
Was passiert jetzt: Haben bis jetzt ca. 70% der KTPP selbst gekocht, möchten ab nächsten Jahr nur noch 15% aller KTPP ihren Schützlingen selbst gekochtes anbieten.
Ließe sich da nicht ein Passus im Gesetzestext einfügen, der das Essensgeld nicht als Steuerpflichtiges Einkommen deklariert?!
Mit einer Bitte um Antwort
verbleibe ich mit freundlichen Grüßen
Michael Jürgen Busch

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