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Beantwortet
Autor Konrad Huber am 09. Januar 2009
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Kinder und Jugend

neue Kennzeichnungen auf Film- und Spielverpackungen

Sehr geehrte Frau von der Leyen,

Es gibt da ein Thema das mir sehr am Herzen liegt in Bezug auf die neuen Jugendschutzbestimmungen in Deutschland.
Ich rede von den neuen Alterskennzeichnungen der FSK und der USK auf Verpackungen von Filmen von PC- und Videospielen.
Die Sache ist nämlich die: In unserem heutigen Zeitalter ist es natürlich immer schwieriger unsere Jugend im angemessenem Maße vor für sie nicht geeignete Medieninhalten zu schützen, allerdings schießen diesbezügliche Bemühungen häufig über das Ziel hinaus.
Im Zuge der Erneuerung des Jugendschutz gesetzes wurde eine Neukennzeichung von Medienträgern beschlossen. Die Warnhinweise der USK auf Spieleschachteln wurden stark vergrößert und bis 2010 sollen auch Filme ein neues Symbol der FSK tragen. Ich sehe natürlich ein, dass Spiele und Filme gekennzeichnet werden müssen, damit Käufer, insbesonder Eltern, aber auch die Händler über das Produkt informiert sind.
Nun zu meinem Anliegen: Die Warnhinweise sind überdimensional, unästhetisch, zerstören das Gesamtbild des gekauften Produkts und sind noch dazu so offensichtlich auf die Front gedruckt, dass es auf erwachsene Konsumenten wie mich bevormundend wirkt.
Worauf ich hinaus will ist, dass Warnhinweise eine gute Sache sind, aber auf der Front des besagten Produkts einfach nur hässlich sind und das "Cover" zerstören.
Und so, komme ich zu meiner Frage:

"Können diese Hinweise nicht einfach auf der Rückseite angebracht werden?"

Es ist wohl kaum zuviel verlangt, sei es von Verkäufern oder Erziehungsberechtigten, die Schachtel einfach umzudrehen und sich über die Freigabe zu informieren. Die Warnhinweise der USK sind aufdringlich und die neuen FSK Symbole auf DVD schachteln und ähnlichem einfach nur hässlich. Für mich als erwachsener Käufer, aber auch als Sammler, sind die neuen Kennzeichungen ein Schlag ins Gesicht und als Jugendschutzmaßnahme schlicht und einfach über das Ziel hinausgeschossen.
Ich hoffe, dass sie sich mein Anliegen zu Herzen nehmen.

mit freundlichen Grüßen,
Konrad Huber aus Freiburg

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Antwort
von Ursula von der Leyen am 12. Februar 2009
Ursula von der Leyen

Sehr geehrter Herr Huber,

vielen Dank für Ihre Frage. Ich finde es bedauerlich, dass Sie die neuen deutlich sichtbaren Alterskennzeichen auf Verpackungen von PC- und Videospielen „unästhetisch“ finden und sich dadurch „als erwachsener Konsument bevormundet“ fühlen. Ich bitte aber um Verständnis, dass es mir als Jugendministerin in erster Linie um den Schutz von Kindern und Jugendlichen gehen muss. Die Erfahrung zeigt, dass die besten Jugendschutz-Gesetze nichts nutzen, wenn sie in der Praxis ignoriert werden. Als langjähriger Spiele-Fan wissen Sie sicherlich sehr gut, dass man sich bis zur Einführung der großen, deutlich sichtbaren Alterskennzeichnungen irgendwo im Kleingedruckten über die Altersfreigabe informieren musste. Das war für viele eine Einladung zum Wegschauen. Heute können Verkäufer an der Kasse genauso wie die Eltern daheim im Kinderzimmer auf den ersten Blick erkennen, ob ein Spiel für Kinder und Jugendliche eines bestimmten Alters freigegeben ist oder nicht. „Warnschilder“ wirken nur, wenn sie deutlich sichtbar sind, das gilt im Straßenverkehr wie auf Zigarettenpackungen. Wenn wir anfangen, Warnsignale aus ästhetischen Gründen zu verstecken, können wir auch gleich darauf verzichten. Seit dem vergangenen Sommer kann sich niemand mehr herausreden, er habe nicht gewusst, ob ein gekennzeichnetes Computerspiel z.B. an einen 12-Jährigen abgegeben werden kann oder nicht. Für alle Eltern, die ihre Kinder schützen, und Kontrollbehörden, die verantwortungslose Verkäufer überführen wollen, ist das ist ein gewaltiger Fortschritt.

Ich hoffe, dass Sie dafür Verständnis haben.

Viele Grüße