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Autor Teja Weise am 11. Januar 2009
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Familie

Sorgerecht nicht verheirateter Väter

Sehr geehrte Frau von der Leyen,

meine, und die von vielen unverheirateten Vätern, gestellte Frage bezieht sich auf Ihre Einstellung und Ihr Engagement hinsichtlich der ersatzlosen Streichung der §1626a und §1671 BGB, die im Widerspruch zu der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) Artikel 8: "(1), Artikel 14: - im Widerspruch zum Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland Artikel 3 Satz 2, Artikel 3 Satz 3:, Artikel 6 Satz 2: - im Widerspruch entsprechend dem Übereinkommen über die Rechte des Kindes (UN-Kinderkonvention) Artikel 18 Satz 1: und im Widerspruch zu "§1626 Bürgerliches Gesetzbuch (Elterliche Sorge, Grundsätze) (1) stehen.

Aufgrund der §1626a und §1671 BGB werden nicht verheiratete Väter in diesem Land von den FamGerichten und JugÄmtern ausgegrenzt u. haben in vielen Fällen nicht einmal mehr die Möglichkeit Umgang mit ihren Kindern zu pflegen wenn die Kindesmutter es nicht will, geschweige dann das Sorgerecht zu bekommen.

Wir Väter fordern geteiltes Sorgerecht und die gleichen Rechte wie die Mütter von Geburt des Kindes an!

Eine Petition diesbezüglich ist von vielen betroffenen Vätern eingereicht worden. Die Antwort ist jedes Mal die Gleiche. "Das Bundesverfassungsgericht hat in einer Entscheidung vom 29.Januar 2003 die Verfassungsmäßigkeit der geltenden Regelung bestätigt."

Das eigentliche Übel, nämlich die Menschenrechtsverletzung des §1626a und §1671 BGB hat sich wieder nicht geändert und nicht verheiratete Vätern wird eine Ausgrenzung und Degradierung zum Zahlesel, im übrigen einzigartig in Europa, garantiert.

mfG Teja Weise

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