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Autor Rolf Volkwein am 12. Januar 2009
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Familie

Lohnsteuerklassen Unterhaltzahler

Sehr geehrte Frau von der Leyen,

warum werden bei der Lohnsteuerklasseneinteilung die Unterhaltzahler , die zwar geschieden sind aber dennoch eine Familie sind, mit der Lohnsteuerklasse 1 zusätzlich belastet ?

Ich bezahle für meine beiden Kinder 13+15 Jahre alt und für meine ehemalige Frau Unterhalt. Vor der Scheidung habe ich meine eigene Wohnung bezogen und wurde beim Bürgeramt direkt bei der Ummeldung auf die Lohnsteuerklasse 1 umgestuft. Dieses bedeutet nichts anderes, als das meine Kinder, meine ehemalige Frau und ich ( alle Familien in dieser Situation) sehr viel weniger Geld vom Lohn zur Verfügung haben als vor der Scheidung . Nur das Finanzamt freut sich über diese Situation. Sie haben in Ihrem Bericht Alleinerziehende in Deutschland geschrieben : so wie Kinder kein Armutrisiko sein dürfen, darf auch das Fehlen eines Elterteils kein Armutrisiko sein . Da gebe ich Ihnen recht , aber es liegt nicht immer an den Familien selbst ! Ob verheiratet, unverheiratet oder geschieden, eine Familie bleibt eine Familie. Der Lebensunterhalt und deren Kosten auch ! Nur so am Rande, ich fahre täglich 118KM zur Arbeit und 118KM wieder zurück. So stehe ich für meine Kinder ( Familie ) immer als Vater zur Verfügung ! Doch mein Arbeitsplatz ist bald aufgrund der Situation gefährdet, denn wovon soll ich den Kraftstoff noch bezahlen. KM-Pauschale , danke. Ja und den Unterhalt für meine ehemalige Frau darf ich beim Lohnsteuerjahresausgleich gelten machen, aber die nochmalige Besteuerung des Unterhalts bei meiner ehemaligen Frau muß ich auch noch bezahlen. Warum eine zweite Besteuerung ? Ja , so kommt eine Kinder(Familien)armut für viele zustande. Denn meine Kinder oder besser gesagt, die Familie lebt nach der Scheidung wesentlich schlechter und sind auf Hilfe von dritten angewiesen.

Mit freundlichen Grüßen

R. Volkwein

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