Sehr geehrte Frau Raabe,
ich kann sehr gut verstehen, dass Sie enttäuscht sind, wenn Ihnen trotz der Erhöhung des Kindergeldes am Ende des Monats weniger Geld zur Verfügung steht als vorher. Leider gibt es für mich hier keine Möglichkeiten einzugreifen, da die einzelnen Bundesländer die Besoldung und Versorgung ihrer Landesbeamten eigenständig regeln.
Allerdings können Beamtinnen und Beamte grundsätzlich für ihr Kind einen kindbezogenen Familienzuschlag erhalten. Dessen Auszahlung hängt einzig und alleine davon ab, ob dem Elternteil für das Kind das Kindergeld zusteht. Besoldungsgesetzliche Einkommensgrenzen zählen dabei nicht. Darüber hinaus bekommen alleinerziehende Beamtinnen und Beamte einen Zuschlag zur Besoldung. Das regelt § 40 Abs. 1 Nr. 4 Bundesbesoldungsgesetz. Bei der Berechnung dieses Zuschlags gibt es jedoch wieder eine Einkommensgrenze, die in Ihrem Fall offenbar mit dem erhöhten Kindergeld überschritten worden ist. Ihren Anspruch auf den kindbezogenen Familienzuschlag schmälert das aber nicht.
Mit freundlichen Grüßen