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Autor Sylvia Maiwald am 20. Februar 2009
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Familie

Elterngeldberechnung

Sehr geehrte Frau Dr. von der Leyen,

wir sind eine kleine Familie, die voraussichtlich in der nächsten Woche erneut Nachwuchs erwartet. Dank ihrem Elterngeld haben wir uns noch einmal zu diesem Schritt entschieden ( meine Tochter ist bereits 10 Jahre alt). Leider wurde uns auf der Diakonie mitgeteilt, dass sich unser Elterngeld nur um den Mindestsatz bewegen wird. Grund dafür ist, dass ich von Sept 2007 bis Aug 2008 wegen eines Bandscheiben-leidens arbeitsunfähig war. Krankengeld, welches nicht schwangerschaftbedingt gezahlt wurde, zählt nicht als Einkommen und wird in der Berechnung des Elterngeldes nicht berücksichtigt ( auch ein Mitarbeiter meiner gesetzlichen Krankenkasse war erstaunt über diese Regelung).
Meine Frage: Warum ist dies so? Bei allen anderen Anträgen ( zum Beispiel Befreiung auf Zuzahlung bei der gesetzlichen Krankenkasse) zählen Krankengeld, AG - Einmalzahlungen, sogar der Unterhalt für meine Tochter als Einkommen.
Ich falle von einem monatlichen Gehalt von Netto 1100,00€ auf ein Minimum von 300,00€. Auch nach dem Erhalt von ungefähr 100,00€ Hartz IV ( Berechnung der Diakonie) werden bestehende Ausgaben ( Kredite / Versicherungen) nicht gedeckt, haben wir doch fest mit der 67%-Regelung gerechnet. Mein Partner bezieht saisonbedingt Arbeitslosengeld I, wird aber voraussichtlich ab März 09 wieder arbeiten. Die Übernahme der Elternzeit durch ihn scheint nicht möglich, da er bei einem Ausfall in der Firma seinen Arbeitsplatz riskiert.
Ich hoffe, Ihr Interesse zu diesem Sachverhalt wecken zu können und würde mich über eine Antwort im Forum oder direkt freuen.
Ich danke Ihnen für Ihre Mühe und verbleibe

Mit freundlichen Grüßen
S. Maiwald mit Familie

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