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Autor Stephan Saloga am 12. März 2009
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Familie

Amtsmißbrauch eines Richters zum Nachteil des Kindes

Sehr geehrte Frau Minister,
ich wende mich heute an Sie direkt, da ich als Onkel meiner Nichte Cassandra nicht mehr mit zusehen kann und möchte, wie ein 4 jähriges Kind jahrelang durch die "Mühlen des Jugendamtes und des zuständigen Familienrichters" nun über einen Zeitraum von 2 Jahren seelisch gequält wird.

Zum Fall:

Meine Schwester Tanja Saloga, hat 2 Kinder, einen mittlerweile 4-jährigen Sohn und eine 6-jährige Tochter Cassandra.

Vor fast 2 Jahren haben "böse Zungen der Nachbarschaft" beim Richter und beim Jugendamt behauptet daß Cassandra von meiner Schwester (Mutter von Cassandra) mißhandelt werden würde bzw. nicht versorgt werden würde. Das Jugendamt trat auf dem Plan und wollte daß Cassandra so erzogen wird, wie es die Mitarbeiterin des Jugendamtes für richtig erachtete, die Dame hat meine Schwester bevormundet wo es nur ging. Schlußendlich gab es telefonisch eine Ladung vor dem Gericht, wo meine Schwester ihre damals 4-jährige Tochter Cassandra mitbringen müsse. Sie erschien mit beiden Kindern und der Richter entzog kurzerhand Cassandra aus der elterlichen Obhut und übergab Sie dem Jugendamt. Eine objektive und Umfassende Ermittlung zu den "bösen Vorwürfen" hat es in 2 Jahren nicht gegeben.
Der damals 2-jährige Sohn wurde ihr belassen. Seit diesem Zeitpunkt befindet sich Cassandra in einer Übergangspflegestelle, die monatlich mit 900€ für diese Leistung bedacht wird.
Das Gericht gab ein Gutachten in Auftrag, welches unter strafrechtlicher Androhung nach genau 14 Monaten erst übersandt wurde, inhaltlich stützt sich das Gutachten auf die gewonnenen Eindrücke von vor 2 Jahren.
Meine Schwester kämpft nun seit 2 Jahren darum, das gem. Grundgesetz festgeschriebene Elternrecht §6 umgesetzt zu bekommen, ein deutlich gesteigertes Umgangsrecht (nicht nur 1 x pro 14 Tage für 2 Stunden) zu bekommen um eine möglichst schnelle und behutsame Rückführung in die elterliche Familie zu ermöglichen.
Selbst der WDR beichtete mehrfach über diese Amtswillkür.
Nach einer erneuten Anhörung vor Gericht vor 2 Wochen hat der Richter wieder ohne objektive aktuelle Ermittlungsergebnisse und ohne beachtung der heutigen Verhältnisse das Besuchsrecht noch weiter eingeschränkt, gekürzt. 1x im Monat für 3 Stunden Besuchsrecht Mutter / Tochter mit derselben Jugendamtsmitarbeiterin.

Alle familiären Kontakte zu Oma Opa oder Geschwister ist untersagt, sowie alle anderen Kontaktmöglichkeiten, vorher wurde zumindest 1x in der Woche ein Telefonat geduldet, welches aber abgehört wurde.

Ich empfinde das als seelische Vergewaltigung eines minderjährigen Kindes. Cassandra wurde ohne Vorbereitung von jetzt auf gleich aus Ihrer kompletten familiären sowie soziialen Umgebung herausgerissen, in eine neue, ihr fremde gezwängt. Alle positiven Einwirkungen auf die normale Mutter/Kind beziehung wurden rigeros vom Jugendamt und dem Richter unterbunden.

Ich nenne das Körperverletzung zum Nachteil des Kindes und kein Handeln dem Gesetz nach zum Wohle des Kindes.

Sie als Mutter von 7 Kindern kennen alle emotionalen Gefühle einer funktionierenden Familie, insbesondere zu kleinen heranwachsenden Kindern aus 1. Stelle.

Ich bitte Sie persönlich als auch meine zuständige Ministerin diesen Fall intensiv zu untersuchen. Dieses Unrecht was dieser Familie wiederfährt widerspricht allen Bundesdeutschen Gesetzen die Zum Wohle und zum Schutze des Kindes, der Familie und dem Volk beschlossen wurden, sowie auch den internationalen Menschenrechtsabkommen.
Soweit muß man aber nicht prüfen, es reicht wenn hier von objektiver Seite eine Untersuchung und Bewertung vorgenommen wird und meiner Schwester und meiner Nichte Recht wiederfährt.
Amtsmißbrauch in den Jugendämtern ist ein heftiger Vorwurf, Amtsmißbrauch eines deutschen Richters erst recht, aber wer wenn nicht unsere politische Führung unsere Minister kann dafür sorgen, daß auch dieser Mißbrauch überprüft werden kann.
Wir die ganze Familie Saloga wünschen uns nichts sehnlicheres, als daß meine Nichte endlich wieder nach Hause darf.
Bitte helfen Sie uns. Nährer Details, Gutachten, Beschlüsse, etc. werden gerne umgehend zur Verfügugn gestellt.

mfg

Stephan Saloga

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