Sehr geehrte Nutzer von direktzu.de/vonderleyen. Diese Plattform ist aufgrund des Wechsels an der Spitze des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) archiviert. Sie können daher keine Beiträge veröffentlichen oder bewerten. Bereits veröffentlichte bzw. beantwortete Beiträge stehen Ihnen jedoch weiterhin zu Ihrer Information zur Verfügung. Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Archiviert
Autor Angelika Lewis am 12. März 2009
5690 Leser · 10 Stimmen (-7 / +3)

Familie

Anteiliges Kindergeld aus Groß Britannien (pah)

Sehr geehrte Frau von der Leyen,

Mein Anliegen bezieht sich auf die Farse "Anteiliges Kindergeld aus EU Ländern".
Seit ich von meinem Brittischen Ex Mann getrennt lebe habe ich Probleme mit der Familienkasse.
Jedes Jahr muß ich einen neuen Antrag ausfüllen wenn normalerweise das KG lückenlos weiterläuft.
Da ja dem Gesetzt nach mir nur das volle Kindergeld in Deutschland zusteht wenn ich voll arbeite und somit Steuern zahle, oder ich Alg 1 beziehe stehe ich nun nur mit 242 Euro für 3 Kinder da.Welches auch noch falsch berechnet wurde ,doch auf meinen Widerspruch bekomme ich jedesmal Bürokratie und Ablehnungen.
Dadurch das ich schon in England gelebt habe weiß ich zu 100% wie das KG dort bezahlt wird ,aber der liebe Beamte in der Fam.Kasse Meschede scheint es besser zu wissen als ich aus erfahrung.
Das Gesetz besagt ,das wenn im Ausland, in diesem Fall England die möglichkeit besteht Kindergeld zu beantragen,
So steht mir hier nur das Anteilige Kindergeld zu.Das Problem mit dieser Sache ist ,das ICH dieses Kindergeld in England nicht beantragen darf ,weil ich drüben kein Steuerzahler bin und noch dazu ausserhalb der UK wohne.
Somit kann mein Ex dieses tun doch ,ich sehe davon keinen Cent,
das interessiert jedoch weder die Familienkasse noch das Hartz 4 Gesetzt .
Ich habe schon mehrmals dieses beantragt doch werde immer wieder abgewiesen, weil ja das volle Kindergeld als Einkommen mitberechnet wird.
Es ist nicht zu fassen das die Englischen Soldatenfamilien die hier Stationiert sind das Recht haben hier in Deutschland das anteilige Kindergeld zu beantragen,wenn ich nicht das recht habe das meinen Kindern zustehende aus England zu beziehen.
Diese bebezahlen noch weniger Steuern hier als ich in England, da diese ja auch noch Steuerfrei einkaufen können.
Ich meine, wenn ich für 4 Personen Kleidung und Lebensmittel kaufe gebe ich schon ne Menge Mehrwertsteuer ab,oder.Ist das keine Steuer?

Ich würde gerne Arbeiten doch etwas zu finden und das mit 3 Kids ist nicht leicht zumal meine Ausbildung 19 Jahre zurückliegt und mein Interessegebiet sich geändert hat und ich es vorgezogen habe meine Kinder selber zu erziehen,
Sonst hätte ich mir ja keine Kinder anschaffen brauchen ,wenn ich sie dann an andere weitergebe.

Durch den Wechselkurs verliehre ich nun auch nochmal 280 Euro an Unterhalt.Wir sind jetzt schon bei über 500 die fehlen,doch all das wird nicht berücksichtigt und ich muß nun auch noch meine Krankenkasse selber zahlen.
Mein Fall ist sehr kompliziert und betrifft sicher nicht nur mich allein.
Wie kann ich in meinem Fall gegen die Kasse ankommen wenn mir keiner glaubt trotz Beweise.
Könnten sie diese Thematik nicht mal ansprechen oder wenigstens mal einsehen.
Mit freundlichem Gruß
A.Lewis

-4

Die Abstimmung ist geschlossen, da der Beitrag bereits archiviert wurde.