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Autor Nicole Koch am 20. März 2009
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Gleichstellung

Benachteiligung von Kindern Alleinerziehender

Sehr geehrte Frau von der Leyen,

in meiner Tätigkeit als Dipl.-Sozialpädagogin kommen viele Klienten mit Fragen zu behördlichen Bescheiden zu mir. Ich versuche dann diese den Leuten zu erläutern, so dass Sie möglichst auch den Sinn verstehen. Im folgenden Fall kann ich den aber leider selber nicht finden, und da ich bisher auch niemanden gefunden habe, der ihn mir erklären kann, wende ich mich hoffnungsvoll an Sie.

Alleinerziehende Mütter wurden in den letzten Monaten verstärkt durch die ARGE beauftragt Wohngeld und Kinderzuschlag für die Kinder zu beantragen, sobald diese ein eigenes Einkommen wie Unterhalt haben.

Dies erschien mir logisch, da ich bei der Berechnung einiger Beispielfälle sah, dass diese Familien dann unabhängig von der ARGE leben könnten und auch noch ein wenig mehr Geld zur Verfügung hätten.

Dann kam aber die erste Mutter mit dem ablehnenden Bescheid der Familienkasse, eben weil das Kind eigenes Einkommen, sprich Unterhalt hat.

Die ARGE hat zwar statistisch nun weniger Fälle, da die Kinder durch Unterhalt, Wohngeld und Kindergeld rechnerich Ihren Lebensunterhalt selber decken können und somit aus den Bedarfsgemeinschaften herausfallen. Aber war das wirklich der einzige Sinn? Statistiken zu beschönigen?

Abgesehen davon ist der Bescheid bzgl. des Kinderzuschlages unterm Strich eine klare Benachteiligung alleinerziehender Familien.

Der Kinderzuschlag sollte doch Familien mit eigenem Einkommen ermöglichen ohne Arbeitslosengeld II leben zu können.
Interessanterweise geht es aber gar nicht um Familieneinkommen.

Leben die Eltern als Paar, zählt das Einkommen der Eltern, mit welchem sie unbestreitbar auch die Kinder ernähren, nur als Einkommen der Eltern.
Leben die Eltern getrennt, zählt der Unterhaltsanspruch der Kinder nur noch als deren Einkommen und wird somit eins zu eins vom Kinderzuschlag abgezogen.

Klassisches Beispiel:
Vater bezieht Gehalt und gibt Mutter Geld, damit diese u.a. für das Kind Dinge des Lebens kaufen kann. Nach Trennung zahlt Vater Unterhalt, damit Mutter für das Kind Dinge des Lebens kaufen kann.
Es bleibt für Mutter und Kind ein und dasselbe Geld, aber plötzlich wird es anders gerechnet.

Hinzu kommt, dass Kinder bis 12, auch wenn der abwesende Elternteil keinen Unterhalt zahlt, zumindest einen Anspruch auf Unterhaltsvorschuss haben. Somit ist ein Kinderzuschlag für Alleinerziehende eigentlich nur auf dem Papier eine Möglichkeit.

Ich kann hinter dieser Regelung wie bereits eingangs geschrieben keinen tieferen Sinn erkennen. Insbesondere wo heutzutage immer und überall für Gleichberechtigung plädiert wird. Diese lässt sich hier für mich nicht erkennen.

Ich habe in jüngster Zeit wieder zwei Fälle durch gerechnet und beide Frauen wären durch Wohngeld und Kinderzuschlag aus dem Arbeitslosengeld II-Bezug ausgeschieden, WENN der Unterhalt des Kindes beim Kinderzuschlag nicht in dieser Art gegengerechnet würde.

Meiner Frage nach dem Sinn schließt sich natürlich auch die logische Konsequenz an..... ist absehbar, dass eine Änderung im Sinne der Gleichberechtigung Alleinerziehender zu erwarten ist?

Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen
und verbleibe
mit freundlichem Gruß

NKoch

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