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Autor Silke Hickmann am 30. März 2009
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Familie

Elterngeld

Sehr geehrte Frau von der Leyen,

wir haben im Februar 2009 unser drittes Kind bekommen und ich bin nun bei dem Elterngeldantrag. Das Elterngeld sieht ja eine Ersatzrate von 67% abzüglich Steuern und Sozialleistungen der durchschnittseinkommens der letzten 12 Monate vor. Jetzt ist meine Frage:
Wenn man Einkommensnachweise der Familienkasse vorlegt, bei denen in den einzelnen Monaten die besagten Steuern abgezogen werden und am Ende des Jahres durch die Einkommenssteuererklärung diese Leistungen wieder erstattet bekommt, so können diese Leistungen( Lohnsteuer) in die berechnung des Elterngeldes nicht miteinbezogen werden. Heißt das nun für uns, dass diese Leistungen von unserem Bruttoeinkommen nicht abgezogen werden, weil wir diese effektiv nicht gezahlt haben.

Über eine baldige Antwort würde ich mich freuen.

mit freundlichen Grüßen

S. Hickmann

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