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Autor Michaela Held am 09. Juni 2009
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Familie

Berechnung Elterngeld

Sehr geehrte Frau von der Leyen,

die Berechnung meines Elterngeldes wirft Fragen auf.

Bekannt ist, dass der Verdienst der letzten zwölf Monate als Berechnungsgrundlage dient. Zur Geburt unserer zweiten Tochter (die erste Tochter wurde 2005, also vor in Kraft treten des Elterngeldes geboren), hatte ich neun Monate gearbeitet. Als ich nun mein Elterngeld beantragte musste ich feststellen, dass nur acht Monate angerechnet wurden.

Begründung der Erziehungsgeldkasse:
Kalendermonate, in denen die berechtigte Person vor der Geburt des Kindes Mutterschaftsgeld nach der RVO bezogen hat, bleiben allerdings unberücksichtigt.

In meinem Fall waren dies ganze drei Tage! Ich habe bis zum 26. Juni 2008 gearbeitet und ab dem 27. Juni Mutterschaftsgeld erhalten. Hätte ich das gewusst, hätte mein Frauenarzt sicherlich den „voraussichtlichen Geburtstermin“ um drei Tage verschoben. Hätte ich volle 12 Monate gearbeitet wäre das kein Thema, aber in meinem Fall werden die 8 Monate durch 12 geteilt statt 9 Monate durch zwölf, nach dieser Berechnung erhalte ich fast 500,00 € weniger.

Es kann doch nicht sein, dass mir ein volles Gehalt wegen drei Tagen nicht angerechnet wird.

Meine Frage:
Ist die Berechnung bei nicht voller zwölfmonatiger Beschäftigung so von der Bundesregierung gedacht?
Wie kann ich beim Sozialgericht erreichen, dass mir der Monat Juni als Grundlage zur Berechnung des Elterngeldes voll angerechnet wird?

Über eine baldige Antwort würde ich mich sehr freuen.

Mit freundlichen Grüßen

Michaela Held

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