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Autor Magdalena Guth am 22. Juli 2009
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Kinder und Jugend

Kindergeld und Unterhalt

Sehr geehrte Frau von der Leyen,

Auslöser für mein heutiges Schreiben an Sie sind die 100 Euro „Bonus“ für mein Kind, von denen schließlich 50 Euro wirklich ihm zugute kamen. Doch erlauben Sie mir, zunächst mein eigentliches Anliegen vorzutragen:
Ich bin alleinerziehende Mutter eines inzwischen 14jährigen Sohnes, um den sich der Vater nie wirklich gekümmert hat. Wie Ihnen sicher bewußt ist, ist es heutzutage nicht einfach, in dieser Situation klar zu kommen. Noch dazu, wenn der Vater auch den Unterhalt, zu dem er verpflichtet ist, nicht immer zahlt oder zahlen kann. Als Montagehelferin in der Feinmechanik verdiene ich einen Lohn, der bei den heutigen Preisen und Notwendigkeiten nicht immer reicht: Mein schnell wachsender Sohn braucht gesunde Ernährung und immer wieder neue Kleidung, wenn er aus der alten herausgewachsen ist. Er trägt eine notwendige und teure Zahnspange, braucht für den Schulweg eine Regiokarte, Geld für Schulbücher und Klassenfahrten. Die Aufzählung ließe sich leicht ergänzen. Aus diesen Gründen bin ich gezwungen, zusätzlich zu meiner „normalen“ Berufstätigkeit auch noch drei Mal wöchentlich auf 400-Euro-Basis in der Treppenhausreinigung zu arbeiten. Der Vater meines Sohnes hingegen braucht nicht zusätzlich zu seiner selbständigen Tätigkeit noch nebenher zu arbeiten, damit das Geld für den Sohnesunterhalt ausreicht. Das ist doch nicht gerecht!

Vor wenigen Jahren führte dann eine neue gesetzliche Regelung dazu, daß der Vater meines Sohnes die Hälfte des Kindergeldes vom Unterhalt abziehen darf [§2 (2) UhVorschG]. Und dies, obwohl unser Sohn nie bei ihm gewohnt hat, nicht von ihm erzogen wurde, er ihn bis vor zwei Monaten nicht einmal stundenweise gesehen hat und auch nie etwas zum Alltagsleben (s.o.) beigetragen hat.

Dies aber kann ich mir allein nicht erklären. Ich verstehe dieses Gesetz nicht – welcher Sinn steckt dahinter? Wie kann es sein, dass ein Vater von Kinder-Geld profitiert, das das Kind nie erreicht?

Erneut schmerzlich bewußt wurden mir diese Umstände, als es nun 100 Euro Sonderzahlung für meinen Sohn geben sollte. Das wäre eine nette Anerkennung gewesen und hätte auch gereicht für die ein oder andere wichtige Anschaffung für meinen Sohn. Doch dann wurde der Vater meines Sohnes angeschrieben, er meldete seine „Ansprüche“ an und kassierte die Hälfte der Sonderzahlung – 50 Euro, die er wiederum vom Unterhalt abziehen durfte. Auch dies verstehe ich nicht: Können Sie mir das erklären? (Allein die Personal- und Portokosten für diese Maßnahme dürften die Sonderzahlung weit überstiegen haben… - ganz zu schweigen von dem erhöhten Arbeitsaufwand fürs Jugendamt, das obendrein noch den Ärger der machtlosen Mütter abzufangen hatte!).

Ich falle dem Staat nicht zur Last– ich beziehe keine Sozialhilfe, kein Hartz 4, kein Wohngeld, nichts – und ich möchte, daß auch mein Sohn von Anfang an lernt, dass man sein Geld für sein Leben selbst erarbeiten muß, denn das ist ganz normal.

Vielleicht können Sie mir die Gesetzeslage erläutern?!

Mit freundlichen Grüßen
Magdalena Guth

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