Sehr geehrte Nutzer von direktzu.de/vonderleyen. Diese Plattform ist aufgrund des Wechsels an der Spitze des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) archiviert. Sie können daher keine Beiträge veröffentlichen oder bewerten. Bereits veröffentlichte bzw. beantwortete Beiträge stehen Ihnen jedoch weiterhin zu Ihrer Information zur Verfügung. Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Archiviert
Autor Sylvia Gern am 25. März 2009
5158 Leser · 11 Stimmen (-6 / +5)

Kinder und Jugend

Ausbildung zur Erzieherin

Sehr geehrte Frau von der Leyen,
fast wöchentlich berichten die Medien vom Fachkräftemangel im Bereich Erzieherinnen, wobei die Spitze des Eisberges noch nicht erreicht sein dürfte, vor allem nicht in und um München. Der Ausbau der Kinderbetreuungseinrichtungen geht weiter, und schon jetzt können offene Stellen nicht mehr besetzt werden.

Derzeit liegt der Anstellungsschlüssel bei 1:11,5.
Diesen können wir momentan gerade noch mit dem entsprechenden Fachpersonal erfüllen. Sollte eine Erzieherin kündigen oder aus sonstigen Gründen ausfallen, werden wir erhebliche Förderkürzungen hinnehmen müssen.
Wie ich letzte Woche auf einer Fortbildungsveranstaltung erfahren habe, wird im Sozialministerium über einen Anstellungsschlüssel von 1:10 nachgedacht, was zwar durchaus begrüßenswert ist, uns aber aufgrund der Fachkräfteknappheit in erhebliche Schwierigkeiten bringt.

Überall ist von Qualitätsverbesserung in den Kindertagesseinrichtungen die Rede, aber wie, wenn keine pädagogischen Fachkräfte vorhanden sind? Der Arbeitsmarkt ist derzeit absolut leer, was wir aufgrund unserer letzten Stellenanzeigen feststellen mussten.

Deshalb ist es unbedingt notwendig und wichtig, Möglichkeiten und Wege zu schaffen um Fachkräfte auszubilden. Aber die von uns angefragten Schulen in München sind bis 2011 bzw. 2012 ausgelastet. Es müssen also dringend Möglichkeiten geschaffen werden, für bereits Berufstätige in diesem Bereich, d.h. hauptsächlich qualifizierte Kinderpflegerinnen, die aufgrund ihrer Arbeitsleistung im pädagogischen Bereich dazu befähigt sind, die Ausbildung zur Erzieherin nachzuholen.

Damit beginnt unser Dilemma in unserer 7-gruppigen Einrichtung "Kindertagesstätte Dornach", die drei Krippengruppen, zwei Regelgruppen und zwei Integrationsgruppen umfasst. Durch sehr lange Buchungszeiten haben wir einen großen Personalbedarf.

Einer Kinderpflegerin in unserer Einrichtung, die selbst 3 eigene Kinder im Alter von 6 -18 Jahren hat, auf eine 16 - jährige Berufserfahrung zurückgreifen kann und zu unserer vollsten Zufriedenheit in einer Krippengruppe arbeitet, wird die berufsbegleitende Ausbildung zur Erzieherin verweigert, weil sie einen Notendurchschnitt von 2,6 anstatt 2,5 in Ihrer Ausbildung vor 19 Jahren hatte, als es noch absolut gleichgültig war, mit welchem Notenschnitt man seine Ausbildung abschloss. Eine Schwangerschaft verhinderte, dass sie sich einer höher qualifizierten Ausbildung unterzog.

Wir können nicht verstehen, dass diese qualifizierte Kraft zur Ausbildung nicht zugelassen wird, während andererseits völlig Fachfremde zugelassen werden, (siehe teil b Vorraussetzung zur Abschlussprüfung, vom Bayrischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus Stand Nov 2007) die nicht im Geringsten auf eine praktische oder gar langjährige Erfahrung zurückgreifen können.

Nun sind in unserem Haus bereits zwei Mitarbeiterinnen schwanger geworden. Wir suchen via Internet und Anzeigen regional und überregional Vertretungskräfte, können aber keine finden, zumal der Wohnungsmarkt in unserer Gegend sehr schwierig ist. Drei unserer Mitarbeiterinnen finden keine preisgünstige Wohnung, die sie sich von ihrem Gehalt auch leisten können. Daran scheiterte bislang auch das Anstellungsverfahren für eine neue Kinderpflegerin, die von Norddeutschland zuziehen wollte.

Damit stehen wir vor dem Problem, unter Umständen eine Krippengruppe wegen Personalmangels schließen zu müssen.

Aus diesen Gründen möchten wir Sie bitten, uns Möglichkeiten für unsere Mitarbeiterin auf zu zeigen, wie sie schnellst möglich Ihre Ausbildung absolvieren kann, bzw. die Möglichkeit erhält im Rahmen einer Ausnahmegenehmigung doch an der externen Prüfung einer Fachakademie in Bayern teilzunehmen.

Da wir glauben, dass wir nicht die einzige Einrichtung sind, der es so ergeht, haben wir uns nach Rücksprache mit unserer Fachberatung und dem Landratsamt München entschlossen, diesen Brief zu schreiben.

Abschließend wollen wir betonen, dass es uns nicht darum geht, die Anforderungen an den Beruf der Erzieherin herunter zu fahren. Im Gegenteil, wir verstehen sehr gut, dass der neue BEP hoch qualifiziert ausgebildetes Personal erfordert. Dahinter stehen wir auch. Aber es kann nicht sein, dass nur Stellen geschaffen werden, ohne ausreichende Zeit zu geben entsprechend ausgebildetes Personal zu bekommen. Außergewöhnliche Umstände erfordern auch außergewöhnliche Ausnahmeregelungen.
Mit freundlichem Gruß Sylvia Gern

-1

Die Abstimmung ist geschlossen, da der Beitrag bereits archiviert wurde.