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Beantwortet
Autor S. Negriceanu am 17. Januar 2009
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Kinder und Jugend

Elterngeld bei Frühgeborenen

Sehr geehrte Frau von der Leyen,

prinzipiell bin ich sehr froh über die Einführung des Elterngeldes, nur dadurch war es mir möglich, mich für ein Kind zu entscheiden. Allerdings bin ich aus finanziellen Gründen gezwungen, nach Ablauf der 12 Monate wieder Vollzeit zu arbeiten.
Leider ist mein Sohn nun am 01.01.2009 zehn Wochen vor dem errechneten Geburtstermin mit gerade mal 870 g zur Welt gekommen. Da der komplette Mutterschutz - von in diesem Fall 18 Wochen- ja voll auf die 12 Monate Elternzeit angerechnet wird, muss er dann zum 01.01.2010 in einer Krippe betreut werden.
Mal abgesehen davon, dass es sehr schwierig ist, in meiner Umgebung einen Vollzeit-Betreuungsplatz für so ein kleines Kind zu finden, wird er zu diesem Zeitpunkt erst ca. 10 Monate daheim sein, da er noch bis ca. dem errechneten Geburtstermin Mitte März in der Klinik bleiben muss. Auch wird er zu diesem Zeitpunkt (im besten Falle) ja erst die Reife eines 10 Monate alten Kindes haben. Die Zeit bis dahin braucht er ja, um überhaupt auf den Entwicklungsstand eines normalen Neugeborenen zu kommen.

Daher meine Frage:
Warum wird das Elterngeld bei Frühgeborenen nicht für 12 Monate ab errechnetem Geburtstermin oder ggf. auch ab Entlassung aus der Klinik berechnet? Meines Wissens war doch das Ziel, dass Frühgeborene nicht zusätzlich benachteiligt werden sollen?

Ich hoffe sehr, dass diese Frage Sie erreicht.

Mit freundlichen Grüßen

Smaranda Negriceanu

+113

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Antwort
von Ursula von der Leyen am 02. April 2009
Ursula von der Leyen

Sehr geehrte Frau Negriceanu,

ich kann sehr gut verstehen, dass Sie sich Sorgen darüber machen, wie Sie in einigen Monaten für Ihr Frühgeborenes da sein und wieder arbeiten gehen sollen. Wir haben das Elterngeld eingeführt, um einen Schonraum für die Eltern zu schaffen. Sie sollen mindestens ein Jahr lang Zeit haben, sich ohne zeitlichen Druck und finanzielle Zwänge sich um ihr Neugeborenes zu kümmern und die weitere familiäre und berufliche Zukunft zu planen und zu organisieren.

Dass Mutterschutzleistungen und Elterngeld aufeinander angerechnet werden hat seinen guten Grund. Beide Leistungen dienen dem gleichen Zweck und müssen daher aus grundsätzlichen Erwägungen gegenseitig angerechnet werden (Was wäre mit Selbständigen und nicht berufstätigen Elternteilen, die keine oder stark reduzierte Mutterschutzleistungen erhalten?).

Ich rate Ihnen deshalb, die weiteren Möglichkeiten, die das Elterngeld bietet, in Betracht zu ziehen. Außer den zwölf Monaten Elterngeld, die Ihren zur Verfügung stehen, hat Ihr Partner noch Anspruch auf zwei weitere Monate – und damit zwei Monate mehr Zeit, um sich um das Kind zu kümmern. Falls Sie alleinerziehend sind und das Sorgerecht oder das Aufenthaltsbestimmungsrecht für das Kind haben, können Sie diese beiden zusätzlichen Monate auch selbst beanspruchen. Es stehen Ihnen dann also 14 Monate zur Verfügung, in denen zumindest ein Elternteil voll und ganz für das Kind da sein kann. Wenn Sie noch länger zu Hause bleiben wollen, besteht außerdem die Möglichkeit, Ihren Elterngeldanspruch zu dehnen. Das bedeutet, für die doppelte Anzahl von Monaten erhalten Sie jeweils den halben Elterngeldbetrag.

Die Elternzeit als solche können Sie übrigens mit Ihrem Arbeitgeber zunächst auf zwei und verlängert auf bis zu drei Jahre nach der Geburt des Kindes festlegen.

Sie weisen außerdem auf die Schwierigkeiten hin, eine Betreuungsmöglichkeit für Ihr Kind zu finden. Ich weiß, wie schwierig das in vielen Teilen Deutschlands – leider! – immer noch ist. Die Bundesregierung hat aus diesem Grund beschlossen, in den nächsten Jahren 500.000 zusätzliche Betreuungsplätze zu schaffen um so eine bedarfsgerechte Kinderbetreuung in Deutschland sicherzustellen. Viele Städte und Gemeinden sind bereits dabei, ihre Kindergärten auszubauen und neue zu errichten. Außerdem unternehmen wir große Anstrengungen, um mehr Tagesmütter zu gewinnen und zu qualifizieren. Möglicherweise ist ja gerade die sehr familiennahe Betreuung durch eine Tagesmutter eine gute Lösung für Ihr Kind. Das zuständige Jugendamt kann Ihnen dazu Auskunft geben und hat eine Liste mit vertrauenswürdigen und qualifizierten Personen.

Ich hoffe, Ihr Kind entwickelt sich gut und wünsche Ihnen beiden von Herzen alles Gute

Ihre