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Familie
Elterngeld und andere Sorgen in der Selbstständigkeit
Sehr geehrte Frau von der Leyen,
ich bin selbtständig und führe ein Unternehmen mit derzeit 3 Mitarbeitern. Durch meine Selbstständigkeit bin ich gezwungen bis zur Entbindung und auch schnell danach wieder zu arbeiten. Die Stunden reduziere ich zwangsweise, da ein Säugling ja auch seine Zeit und Betreuung durch die Mutter braucht. Da mein Unternehmen in der Aufbauphase ist, läßt sich das verminderte Einkommen nicht aus dem Vorjahr ermitteln.
Kann es denn sein, daß eine Familie, die ohnehin erschwerte Bedingungen hat durch hohe Kreditbelastung und benötigte Vollzeitbetreuung an allen Seiten auf Hindernisse stößt?
So haben wir beim zweiten Kind durch das neue Kibiz zunächst keinen Betreuungsplatz bekommen (jetzt glücklicherweise schon) die Betreuungszeit wurde von flexibel zu gestaltenden 50 Stunden auf festgelegte 45 Stunden reduziert und bei der Berechnung der Beiträge werden nur positive Einkünfte berücksichtigt, während beim Elterngeld die negativ-Einkünfte ausschlaggebend sein können. So sollen wir aud der einen Seite nur den Mindestsatz Elterngeld bekommen, auf der anderen Seite aber sehr hohe Beiträge für die KiTa bezahlen.
Hinzu kommt, daß die offenen Ganztagsschulen in unserer Gemeinde für das zweite Kind einen Satz von 50 % berechnen, in den Gemeinden und Städten im Umkreis ist das zweite Kind egal welche
Einrichtung es besucht kostenfrei.
Ich denke, daß insbesondere in unserer Branche durch den wachsenden Anteil selbstständiger Frauen (Medizin/Zahnmedizin) mit hoher Kreditbelastung und Personalverantwortung eine Lösung für Schwangerschaft und Elternzeit gefunden werden muß. Ich hatte Glück und habe bisher meine Schwangerschaften komplikationslos verbracht und konnte bis zur Entbindung arbeiten. Auch danach habe ich mich schnell erholt und konnte die Arbeit schnell wieder aufnehmen. Ich hätte jedoch finanzielle Schwierigkeiten bekommen, wenn das alles nicht so gewesen wäre ggf mit Risiko für die Angestellten und daher könnte ich mir vorstellen eine Absicherung zu schaffen, auf die Selbstständige zugreifen können, wenn z.B. eine Vertretung notwendig wird.
Würde mich über Reaktionen zu diesem Beitrag freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Schmidt
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