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Autor Sabine Klier am 15. Januar 2009
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Kinder und Jugend

Kindergeld f. schwerbeschäd.Kinder ab 25 J.

Sehr geehrte Fr. v.d. Leyen,
bei der Kindergeldkürzung haben Sie vergessen dass auch Kinder mit Einschränkungen studieren.
Ich habe 3 Kinder die studieren, mein ältester Sohn hat MS (50% Schwerbesch.)nun wird er 25 Jahre u braucht wg. der Krankheit mehr Semester. Wir erhalten nur KG wenn er sich nicht selbst unterhalten kann u nicht mehr als 51 € gespart hat. Bis 25 Jahre durfte er 7800 € verdienen .Wo liegt hier die Logik??Warum werden wir bestraft weil wir alle Kinder zu guten Steuerzahlern fördern? Obendrein müssen nun in Bayern alle 3 Kinder Studiengebühren zahlen-mein Kizuschlag im öff.Dienst fällt weg-wir verlieren jährl.locker 3000 €.
Ich nehme an Sie haben bei Gesetzesänderung nicht an intelligente behinderte(welch böses Wort) Kinder gedacht. Werden Sie das Kindergeldgesetz entsprechend ergänzen dass Kinder, die mehr als 50% schwerbeschädigt sind weiter studieren dürfen u Kindergeld erhalten? Wollten Sie vielleicht auch die behinderten Kinder zwingen schneller zu studieren?Wie soll das <gehen?Da mein Mann Rentner ist schmerzt uns der >Verlust schon sehr.Wäre es nicht sinnvoller Eltern deren Verdienst über 200.000€ liegt kein KG zu bewilligen??
Mit vielen Grüßen
Sabine Klier

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